DE102005045182A1 - Verfahren und Anordnung zur Konfiguration eines mobilen Gerätes - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Konfiguration eines mobilen Gerätes (MG1, MG2) in einer Kommunikationsanordnung, wobei dem mobilen Gerät (MG1, MG2) jeweils eine mit seinem Standort (R1, ..., R10) verknüpfte Kommunikationsadresse zugewiesen wird. Dazu wird in einem ersten Schritt der Standort (R1, ..., R10) des mobilen Gerätes (MG1, MG2) ermittelt, in einem zweiten Schritt aus einer Datenbank eine mit dem ermittelten Standort (R1, ..., R10) verknüpfte Konfiguration abgefragt und in einem dritten Schritt diese ermittelte Konfiguration dem mobilen Gerät (MG1, MG2) zugewiesen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Konfiguration eines mobilen Gerätes gemäß des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1, und eine Anordnung zur Durchführung eines Verfahrens zur Konfiguration eines mobilen Gerätes gemäß des Oberbegriffs des Patentanspruchs 11.
  • In Kommunikationsnetzwerken (Sprachnetze, Datennetze, etc.) eingesetzte Geräte werden mit Kommunikationsadressen versehen, anhand derer die Geräte (Kommunikationsgeräte) verwendet werden. So werden Telefonen bzw. Telefon-ähnlichen Geräten Rufnummern zugeordnet, Computer und Computer-ähnliche Geräte (Laptop-Computer, PDA's, WLAN-Clients, etc.) verwenden IP-Adressen (IP = Internet Protocol), Computer-Drucker und ähnliche Peripheriegeräte werden ebenfalls über IP-Adressen oder über Netzwerk-Namen angesprochen, usw.. Entweder sind den Geräten solche Adressen bereits herstellerseitig zugeordnet, oder aber sie werden den Geräten manuell zugeordnet, man sagt auch: administriert. Schließlich ist es beispielsweise bei Komponenten (Geräten) in Computernetzwerken oft üblich, Kommunikationsadressen automatisch einem Gerät zuzuweisen, beispielsweise mittels des DHCP-Verfahrens (DHCP = Dynamic Host Configuration Protocol).
  • Bei wieder anderen Geräten, beispielsweise bei den Telefonen, ist es häufig so, dass nicht dem Gerät selber eine Kommunikationsadresse (in diesem Fall eine Rufnummer) zugeordnet wird, sondern dem physikalischen Anschluss, mit dem sie an einem Kommunikationssystem angeschlossen sind.
  • Häufig ist es gewünscht, einem Gerät aus einem Vorrat von Kommunikationsadressen heraus standortbezogen eine ganz bestimmte Kommunikationsadresse zuzuweisen. So werden bei spielsweise in Hotelzimmern für die dort installierten Kommunikationsgeräte (Telefone) bzw. die entsprechenden Schnittstellen an dem Kommunikationssystem Rufnummern verwendet, die entweder mit der Zimmernummer identisch sind oder aber zumindest teilweise aus Teilen der Zimmernummer bestehen. So hat beispielsweise ein Telefon im Zimmer R315 (dritte Etage, Zimmer 15) die interne Rufnummer 315 oder 9315 o.ä.. Ein anderes Beispiel für eine solche standortbezogene Kommunikationsadresse ist ein Computerdrucker (Netzwerkdrucker), der in einem Konferenzraum betrieben wird und über ein Computernetzwerk als „Printer Konferenzraum 1" ansprechbar ist. Solche „Klartext-Adressen" sind üblicher Weise Computernetz-intern in eine IP-Adresse oder eine andere „technische" Kommunikationsadresse umwertbar, beispielsweise durch einen sog. „DNS-Server" (DNS = Domain Naming Service).
  • Wenn vorhandene Geräte, die eine „ortsabhängige" Kommunikationsadresse aufweisen, durch neue Geräte ersetzt werden – beispielsweise der erwähnte Netzwerkdrucker –, müssen dem neuen Gerät die Kommunikationsadresse und andere ortsrelevante Konfigurations-Daten des ersetzten Gerätes manuell zugeordnet werden. Während beim Austausch eines schnurgebundenen Telefons (welches somit im Kontext dieser Patentanmeldung auch ein mobiles Gerät ist), beispielsweise im erwähnten Hotelzimmer, die bisherige Kommunikationsadresse (Rufnummer) erhalten bleibt, weil das neue Telefon an dem bisherigen Anschluss (Schnittstelle) betrieben wird, muss bei der Neueinrichtung oder beim Austausch eines schnurlosen, mobilen Gerätes (beispielsweise DECT-Telefon) die gewünschte raumbezogene bzw. ortsverknüpfte Kommunikationsadresse manuell dem neuen bzw. ausgetauschten Gerät zugewiesen werden.
  • Ähnliche Administrationsvorgänge treten auch bei anderen Adressen basierten Geräten auf, beispielsweise bei einem Barcode-Lesern, die im Wareneingang einer großen Fabrik eingesetzt werden. Dort ist jedem Wareneingang (Tor, Rampe, o.ä.) ein Barcode-Leser zugeordnet, wobei jede angelieferte Ware gescannt wird und somit einem Warenwirtschaftssystem mitgeteilt wird, welcher Wareneingang zu welchem Zeitpunkt welche Ware entgegen genommen hat. Beim Austausch eines solchen, üblicher Weise am Datennetzwerk angeschlossenen Scanners (Barcode-Lesers) muss diesem neuen Scanner entweder die entsprechende ortsbezogene Kommunikationsadresse zugewiesen werden, was aber bei den üblicher Weise benutzten IP-Adressen nicht üblich ist, oder aber die vorhandene Kommunikationsadresse/IP-Adresse des Scanners muss mit dem neuen Standort des Gerätes verknüpft werden. Beides ist mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden.
  • Es ist also eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Konfiguration mobiler Geräte in Kommunikationsanordnungen zu vereinfachen.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß des Patentanspruchs 1 und durch eine Anordnung gemäß des Patentanspruchs 11 gelöst.
  • Zur Lösung der Aufgabe wird ein Verfahren zur Konfiguration eines mobilen Gerätes in einer Kommunikationsanordnung vorgeschlagen, wobei dem mobilen Gerät jeweils eine mit seinem Standort verknüpfte Kommunikationsadresse zugewiesen wird. Dabei wird einem ersten Schritt der Standort des mobilen Gerätes ermittelt, in einem zweiten Schritt aus einer Datenbank eine mit dem ermittelten Standort verknüpfte Konfiguration (Konfigurations-Datensatz) abgefragt, und in einem dritten Schritt diese ermittelte Konfiguration dem mobilen Gerät zugewiesen. Durch ein solches Verfahren ist es möglich, schnell und einfach einem mobilen Gerät eine ortsbezogene Konfiguration zuzuordnen bzw. ortsbezogene Konfigurations-Daten auf ein mobiles Gerät anzuwenden.
  • Die Lösung der Aufgabe sieht außerdem eine Anordnung zur Durchführung des vorgenannten Verfahrens vor, mit einer Erfassungseinrichtung zur Erfassung des Standortes des mobilen Gerätes, mit einer Datenbank zur Speicherung einer Mehrzahl von mit jeweils einem Standort verknüpften Konfigurationen für mobile Geräte, und mit einer Zuweisungseinrichtung zum Abruf einer der standortbezogenen Konfiguration aus der Datenbank und zur Zuweisung dieser abgerufenen Konfiguration zu dem mobilen Gerät. Dabei wird mit wenigen oder überhaupt keinen Benutzereingriffen ein mobiles Gerät mit einer auf seinen aktuellen Standort bezogenen Konfiguration (z.B. Kommunikationsadresse) versehen, so dass eine mit dem Standort verknüpfte Konfiguration auch bei einer Neuinstallation oder einem Auswechseln des mobilen Gerätes weiterverwendet werden kann.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben. Die dabei beschriebenen Merkmale und Vorteile gelten sinngemäß auch für die erfindungsgemäße Anordnung, und umgekehrt.
  • Eine unabsichtliche Umkonfigurierung, beispielsweise bei kurzzeitigem Standortwechsel des mobilen Gerätes, wird verhindert, indem die Zuweisung der Konfiguration erst nach Eingabe eines Zuweisungsbefehls eines Benutzers erfolgt. Alternativ oder zusätzlich ist auch eine Mindest-Zeit vorsehbar, die nach einem Ortswechsel verstreichen muss, bevor eine Zuweisung einer geänderten Konfiguration erfolgt.
  • Vorteilhafter Weise wird in der Datenbank nach Typen für Geräte unterschieden, so dass zu jedem Standort eine Mehrzahl an Konfigurationen, beispielsweise eine für jeden Typ oder für jede Funktionalität, vorgesehen werden kann, wobei anhand des Typs bzw. der Funktionalität des zu konfigurierenden Gerätes eine dieser Konfigurationen verwendet wird.
  • Anordnungen mit häufig wechselnden Einsatzorten der mobilen Geräte können zeitnah aktualisiert werden, indem der erste Verfahrensschritt wiederholt durchgeführt wird und nach jeder Ermittlung des Standortes des mobilen Gerätes überprüft wird, ob die dem mobilen Gerät derzeit zugewiesene Konfiguration mit dem zuletzt ermittelten Standort verknüpft ist, wobei im Fall einer Nicht-Übereinstimmung dem Benutzer mittels einer Benutzeroberfläche die Möglichkeit zur Befehlseingabe des Zuweisungsbefehls angeboten wird.
  • Das Verfahren spart besonders viel manuellen Aufwand ein, wenn als das mobile Gerät ein drahtloses Kommunikationsgerät verwendet wird, weil solche Geräte bekannter Weise häufig ortsveränderlich eingesetzt werden.
  • Das Verfahren ist in besonderer Weise zur Einsparung von Administrations-Aufwand in Sprach-Kommunikationsanordnungen, beispielsweise privaten Nebenstellenanlagen, geeignet, indem die Zuweisung der Konfiguration eine Zuweisung einer Kommunikationsadresse, beispielsweise einer Durchwahl-Rufnummer, umfasst. Ein besonders häufiger Anwendungsfall wird dabei abgedeckt, wenn das Kommunikationsgerät in einem Gebäude mit mehreren Räumen eingesetzt wird, wobei mehreren der Räume jeweils eine Raumnummer zugeordnet ist und die dem jeweiligen Standort des Kommunikationsgerätes zugeordnete Kommunikationsadresse zumindest teilweise mit einem Teil der jeweiligen Raumnummer des Standortes identisch ist. Derselbe Vorteil ergibt sich, wenn es sich um drahtgebundene Kommunikationsgeräte handelt, die erneuert oder neu installiert werden und somit auch mobile Geräte darstellen.
  • Wenn als das mobile Gerät ein (insbesondere drahtlos angebundenes) Computer-Peripheriegerät verwendet wird, beispielsweise ein W-LAN oder WiFi/WiMax-Gerät, kann mit dem Verfahren die Adressierung in einem (drahtlosen) Datennetzwerk vereinfacht werden. Gleiches gilt für drahtgebundene Netzwerkkomponenten, die einem Ortswechsel unterzogen werden. Ein besonders vorteilhafter Einsatz ergibt sich, wenn als das Computer-Peripheriegerät ein Drucker und/oder ein Scanner und/oder ein Telefaxgerät verwendet wird, wobei die standortbezogene zuzuweisende Konfiguration derart gestaltet ist, dass die demselben Standort zugeordneten mobilen und/oder nicht-mobilen weiteren Geräte auf dieses Computer-Peripheriegerät Zugriff haben. Solche Geräte können beispielsweise in Konferenzräumen vorteilhaft eingesetzt werden, so dass anwesende Personen mit ihren Computern ohne aufwändige Adresseingaben anhand einer dem Gerät oder dessen Kommunikationsadresse zugeordneten Bezeichnung, beispielsweise eines Kommentars, einer URL (Uniform Resource Locator) oder einer Pfadangabe, jeweils Peripheriegeräte in ihrer Nähe nutzen.
  • In dem zweiten Schritt können neben der Kommunikationsadresse auch weitere mit dem aktuellen Standort des mobilen Gerätes verknüpfte Konfigurationsdaten zu dem mobilen Gerät übermittelt werden, die zur Aktivierung und/oder Deaktivierung von Funktionen des mobilen Gerätes dienen, zu dem mobilen Gerät übermittelt und auf dieses angewendet werden. Dadurch können Geräte in ihrer Funktionalität, beispielsweise bezüglich ihrer Benutzeroberfläche, an den jeweiligen Standort angepasst werden.
  • Eine besonders präzise Standortbestimmung ist möglich, wenn die Einrichtung zur Erfassung des Standortes Bestandteil des mobilen Gerätes ist. Dazu eignen sich vorteilhaft satellitengestützte Positionsempfänger wie z.B. GPS-Empfänger. Alternativ können auch netzgestützte Positionserfassungssysteme eingesetzt werden, beispielsweise können die von mehreren Funk-Basisstationen ohnehin erfassten Feldstärkewerte (Funkmessdaten) für die von einem mobilen drahtlosen Gerät empfangenen Übertragungen zu einer Triangulation eingesetzt werden. Dann muss keine zusätzliche Hardware zur Positionserfassung eingesetzt werden. Auch eine Auswertung von Signallaufzeiten einer Funkübertragung zu mehreren Funkbasisstationen kann zur Positionsbestimmung genutzt werden.
  • Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Verfahrens werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Sie dienen gleichzeitig der Erläuterung eines Ausführungsbeispiels für eine erfindungsgemäße Anordnung.
  • Dabei zeigt die einzige Figur eine Anordnung aus zwei mobilen Geräten und zwei Funk-Basisstationen in einer Umgebung mit mehreren Räumen.
  • In der Figur sind als mobile Geräte MG1, MG2 zwei DECT-Telefone dargestellt, die von zwei Funk-Basisstationen BS1, BS2 versorgt werden. Die Funk-Basisstationen BS1, BS2 sind dabei Bestandteil eines privaten Kommunikationsnetzwerkes, welches im Übrigen in der Figur nicht dargestellt ist. Die Anordnung zeigt exemplarisch einen Teil eines Gebäudes, beispielsweise eine Etage eines Hotels mit den Räumen R1 bis R10. Neben den Bezeichnungen für die mobilen Geräte MG1, MG2 sind in der Figur auch die zuzuordnenden Rufnummern „+49 89 123 101", „+49 89 123 102" dargestellt, wobei die letzten 3 Ziffern jeweils die Durchwahlnummern in einer privaten Nebenstellenanlage zeigen.
  • Selbstverständlich kann anstelle des hier gezeigten DECT-Kommunikationsnetzwerkes auch ein anderes – beispielsweise ein leitungsgebundenes – Kommunikationsnetzwerk betrachtet werden. Anstelle der hier gezeigten Sprachkommunikations-Endgeräte (DECT-Telefone) können auch Computer bzw. Computerähnliche Geräte betrachtet werden, beispielsweise WLAN-Endgeräte und die dazugehörigen Access-Points.
  • In der dargestellten Anordnung wird angestrebt, dass jedes mobile Gerät MG1, MG2 unter einer Rufnummer zu erreichen ist, die mit der jeweiligen Raumnummer der Räume R1 ... R10, in dem sich das mobile Gerät MG1, MG2 jeweils befindet, assoziiert ist. In dem exemplarisch betrachteten Hotel bedeutet dies, dass erwartet wird, dass das mobile Gerät MG1 im Raum R1 mit der Bezeichnung „R1" die Durchwahlnummer 101 (Rufnummer „+49 89 123 101") zugewiesen bekommt, während das mobile Gerät MG2 im Raum R2 mit der Nummer „R2" unter „+49 89 123 102" zu erreichen ist und ein etwaiges Gerät im Raum R10 unter der Rufnummer „+49 89 123 110". Somit ist möglichst ein signifikanter Teil der Ortsbezeichnung (Raumnummer) auch ein signifikanter Bestandteil der Kommunikationsadresse (Rufnummer bzw. Durchwahlnummer).
  • Dies wird erreicht, indem in der (nicht dargestellten) Kommunikationsanlage, an der die Funk-Basisstationen BS1, BS2 angeschlossen sind, eine Zuweisungseinrichtung für diesen Zweck eingesetzt wird. Die Zuweisungseinrichtung bestimmt in regelmäßigen Zeitabständen, beispielsweise einmal täglich, den Standort der verwendeten mobilen Geräte MG1, MG2.
  • Anstelle dieser „Zeitsteuerung" kann auch ein sog. „Eventgesteuertes" Verfahren eingesetzt werden. Dabei kann ein Anreiz zum Starten des Vorganges verwendet werden. So sind beispielsweise auch drahtlos angebundene mobile Geräte häufig an eine netzgebundene Spannungsversorgung angeschlossen (Netzgerät). Ein Ortswechsel ist meist auch mit einer Unterbrechung der Stromversorgung verbunden, so dass ein Neustart des Gerätes erfolgt. Dieser Neustart ist dann Anlaß zu einer neuen Positionsbestimmung und damit für eine neue Zuweisung von Konfigurations-Daten.
  • Die Standortbestimmung geschieht hier durch eine Abfrage der Empfangsfeldstärke, mit der ein jeweils von den mobilen Geräten MG1, MG2 ausgesendetes Funksignal an den Funk-Basisstationen BS1, BS2 (und weiteren Funk-Basisstationen) empfangbar ist; die mobilen Geräte MG1, MG2 werden mittels einer Test-Datenübertragung zur Aussendung eines entsprechenden Funksignals veranlasst. Aus der Relation der jeweiligen Messwerte (Funkmessdaten) lässt sich der Standort der mobilen Geräte MG1, MG2 bestimmen. Ein solches – und auch andere, präzisere – Verfahren zur Ortung von mobilen Geräten MG1, MG2 sind aus der Literatur hinlänglich bekannt und werden an dieser Stelle nicht weiter erläutert.
  • Nach Erfassung der Standorte, also zunächst der Koordinaten, der mobilen Geräte MG1, MG2 greift die Zuweisungseinrichtung auf eine (ebenfalls nicht dargestellte) Datenbank zu, in der für jeden der Räume R1, R10 Bereiche für geographische Koordinaten abgelegt sind, die die Fläche der jeweiligen Räume R1 ... R10 beschreiben. Weiter sind in der Datenbank den jeweiligen Räumen R1 ... R10 als Konfigurations-Daten jeweils Kommuni kationsadressen zugeordnet, wobei für den Telefon-Dienst jeweils eine erste Rufnummer (beispielsweise mit den Durchwahlnummern 101, 102, ..., 110) und für den Telefaxdienst weitere Rufnummern (beispielsweise Durchwahlnummern 901, ..., 910) eingespeichert sind. Die Zuweisungseinrichtung ruft für die DECT-Telefone nun die für die Räume R1, R2 vorgesehenen Konfigurations-Daten und somit die Rufnummern ab, in diesem Fall die Rufnummern „+49 89 123 101", „+49 89 123 102" (also die Durchwahlnummern 101, 102) , und vergleicht diese Rufnummern mit den derzeit den mobilen Geräten MG1, MG2 zugewiesenen Rufnummern. Während in diesem Ausführungsbeispiel dem mobilen Gerät MG1 bereits die Rufnummer „+49 89 123 101" korrekter Weise zugeordnet ist, weicht die dem mobilen Gerät MG2 derzeitig zugeordnete Rufnummer (z.B. Durchwahlnummer 104) von der Soll-Rufnummer „+49 89 123 102" ab.
  • Die Zuweisungseinrichtung veranlasst nun in einem optional einstellbaren Schritt auf der Benutzeroberfläche (Display) des mobilen Gerätes MG2 eine entsprechende Ausgabe, mit der dem Benutzer mitgeteilt wird, dass eine Rufnummernänderung der Durchwahlnummern von 104 auf die Durchwahlnummer 102 beabsichtigt ist. Der Benutzer hat nun die Möglichkeit, dieser Änderung zuzustimmen, oder auch nicht. Üblicherweise wird der Benutzer die Änderung der Kommunikationsadresse (Rufnummer) in den Fällen ablehnen, in denen er sich nur kurzzeitig in dem „fremden" Raum R2 aufhält. Anderenfalls wird dem mobilen Gerät MG2 nun die Rufnummer „+49 89 123 102" zugeordnet. Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt die Rufnummernzuordnung in einer Datenbasis des (nicht dargestellten) Kommunikationssystems; bei mobilen Geräten, die einer anderen Technologie angehören, kann bzw. muss diese Änderung der Kommunikationsadresse selbstverständlich in dem betroffenen mobilen Gerät MG2 selbst vorgenommen werden.
  • Selbstverständlich kann der Vorgang der Positionsbestimmung (Standort-Ermittlung) und die nachfolgende Zuweisung einer ortsabhängigen Konfiguration und damit einer Kommunikationsadresse auch durch einen einfachen manuellen Bedienschritt ausgelöst werden. So kann beispielsweise bei Austausch eines defekten mobilen Gerätes MG1 im Raum R1 durch ein anderes, derzeit anderweitig nicht genutztes mobiles Gerät MG2 aus einem anderen Raum dieses mobile Gerät MG2 durch Aufruf einer entsprechenden Funktion seiner Benutzeroberfläche angewiesen werden, mit einer Zuweisungseinrichtung Kontakt aufzunehmen und somit eine neue Konfiguration, hier: eine Kommunikationsadresse, zugewiesen zu bekommen, in diesem Fall beispielsweise die Rufnummer „+49 89 123 101". Dabei kann alternativ auch eine manuelle Eingabe des derzeitigen oder anzuwendenden Standortes erfolgen; im letzteren Fall braucht das mobile Gerät nicht für die Konfiguration an seinen bestimmungsgemäßen Standort gebracht werden.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist ein Computer-Peripheriegerät, beispielsweise ein Netzwerkdrucker, der mit einem drahtlosen Interface (z.B. WLAN-Adapter) in einem Funk-Datennetzwerk betrieben wird. Wird ein solches Computer-Peripheriegerät in einen bestimmten Raum eingebracht, beispielsweise in den Konferenzraum einer Firma, so kann der neue Standort des Netzwerkdruckers durch eine Zuweisungseinrichtung, beispielsweise durch eine Triangulation über die Funkmessdaten mehrerer Access-Points, registriert werden. Damit kann die Bezeichnung des Netzwerkdruckers in einer netzweit verfügbaren Liste der verfügbaren Netzwerkdrucker beispielsweise auf den Namen „Farbdrucker Konferenzraum" umkonfiguriert werden. Benutzer des Konferenzraumes haben dann bei der Verwendung ihrer mobilen Computer (Laptops) die Möglichkeit, sich bei Bedarf die Liste der verfügbaren Netzwerkdrucker anzeigen zu lassen und über den dort befindlichen Eintrag „Farbdrucker Konferenzraum" den in ihrer Nähe befindlichen Drucker auszuwählen und zu verwenden. Die Bezeichnung „Farbdrucker-Konferenzraum" stellt in diesem Fall den Bezug zu einer Kommunikationsadresse (z.B. IP-Adresse, URL oder Pfadangabe) des Druckers her. Es ist ersichtlich, dass hierbei die dem Drucker zugeordnete Konfiguration nicht zwangsläufig in dem betroffenen Gerät selbst angewendet wird, son dern in einer anderen Netzwerkkomponente, beispielsweise in einem sog. Drucker-Server (Printer-Server, Spooler o.ä.).
  • Mit den für die eine Basis-Konfiguration notwendigen Daten (z.B. einer Kommunikationsadresse) können aus der Datenbank auch weitere ortsabhängige Informationen abgerufen werden. So kann beispielsweise in der Datenbank vermerkt sein, dass in dem Raum R1 keine Amtsgespräche geführt werden dürfen, beispielsweise zur Verhinderung von Missbrauch. In diesem Fall wird durch die zusätzlichen Konfigurationsdaten die Benutzeroberfläche des mobilen Gerätes MG1 derart beeinflusst, dass die Möglichkeit zur Eingabe einer externen Rufnummer entfällt. Auf ähnliche Weise kann beispielsweise der erwähnte Netzwerkdrucker so gesteuert werden, dass bei einem Einsatz in einem „öffentlichen" Konferenzraum die Verwendung von (ggf. teurem) Spezial-Papier oder das Ausdrucken von hochauflösenden Farbgrafiken oder anderen kosten- und zeitintensiven Dokumenten gesperrt wird.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist ein sog. Barcode-Leser („Scanner"), der zur Erfassung des Wareneingangs eines Unternehmens verwendet wird. Mit jedem verbuchten Wareneingang wird im Warenwirtschaftssystem ein Standort des Scanners gespeichert. Durch eine jederzeit ortsbezogene Standortangabe, die analog zu den zuvor beschriebenen Beispielen zugeordnet wird, kann die geographische Stelle des Wareneingangs und damit beispielsweise ein für den Vorgang verantwortlicher Bereich eines größeren Lagers nachvollzogen werden.

Claims (13)

  1. Verfahren zur Konfiguration eines mobilen Gerätes (MG1, MG2) in einer Kommunikationsanordnung, wobei dem mobilen Gerät (MG1, MG2) jeweils eine mit seinem Standort (R1, ..., R10) verknüpfte Kommunikationsadresse zugewiesen wird, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Schritt der Standort (R1, ..., R10) des mobilen Gerätes (MG1, MG2) ermittelt wird, in einem zweiten Schritt aus einer Datenbank eine mit dem ermittelten Standort (R1, ..., R10) verknüpfte Konfiguration abgefragt wird, und in einem dritten Schritt diese ermittelte Konfiguration dem mobilen Gerät (MG1, MG2) zugewiesen wird.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuweisung der Konfiguration nach Eingabe eines Zuweisungsbefehls eines Benutzers erfolgt.
  3. Verfahren nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Verfahrensschritt wiederholt durchgeführt wird, dass nach jeder Ermittlung des Standortes (R1, ..., R10) des mobilen Gerätes (MG1, MG2) überprüft wird, ob die dem mobilen Gerät (MG1, MG2) derzeit zugewiesene Konfiguration mit dem zuletzt ermittelten Standort (R1, ..., R10) verknüpft ist, und im Fall einer Nicht-Übereinstimmung dem Benutzer mittels einer Benutzeroberfläche die Möglichkeit zur Befehlseingabe des Zuweisungsbefehls angeboten wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als das mobile Gerät (MG1, MG2) ein drahtloses Kommunikationsgerät verwendet wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem mobilen Gerät mit der Zuweisung eine Kommunikationsadresse zugeordnet wird.
  6. Verfahren nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationsgerät in einem Gebäude mit mehreren Räumen eingesetzt wird, wobei mehreren der Räume jeweils eine Raumnummer zugeordnet ist und die dem jeweiligen Standort (R1, ..., R10) des Kommunikationsgerätes zugeordnete Kommunikationsadresse zumindest teilweise mit einem Teil der jeweiligen Raumnummer des Standortes (R1, ..., R10) identisch ist.
  7. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass als das mobile Gerät (MG1, MG2) ein Computer-Peripheriegerät verwendet wird.
  8. Verfahren nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass als das Computer-Peripheriegerät ein Drucker und/oder ein Scanner und/oder ein Telefaxgerät verwendet wird, wobei die standortbezogene zuzuweisende Konfiguration derart gestaltet ist, dass die demselben Standort (R1, ..., R10) zugeordneten mobilen und/oder nicht-mobilen weiteren Geräte (MG1, MG2) anhand einer durch die Konfiguration zugeordneten Bezeichnung auf dieses Computer-Peripheriegerät Zugriff haben.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Konfiguration eine Aktivierung und/oder Deaktivierung von Funktionen des mobilen Gerätes (MG1, MG2) vorgenommen wird.
  10. Verfahren nach einem der Patentansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Datenbank nach Typen und/oder Funktionalitäten für mobile Geräte (MG1, MG2) unterschieden wird und zu zumindest einem Standort (R1, ..., R10) mehrere und Typ und/oder Funktionalität differenzierte Kommunikationsadressen gespeichert sind, wobei im zweiten Schritt eine anhand des Typs und/oder der Funktionalität des zu konfigurierenden mobilen Gerätes (MG1, MG2) ausgewählte dieser Kommunikationsadressen als Ergebnis der Abfrage verwendet wird.
  11. Anordnung zur Durchführung eines der vorgenannten Verfahren, gekennzeichnet durch eine Erfassungseinrichtung zur Erfassung des Standortes (R1, ..., R10) des mobilen Gerätes (MG1, MG2), eine Datenbank zur Speicherung einer Mehrzahl von mit jeweils einem Standort (R1, ..., R10) verknüpften Konfigurationen für mobile Geräte (MG1, MG2), und eine Zuweisungseinrichtung zum Abruf einer der standortbezogenen Konfigurationen aus der Datenbank und zur Zuweisung dieser abgerufenen Konfiguration zu dem mobilen Gerät (MG1, MG2).
  12. Anordnung nach Patentanspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Erfassung des Standortes (R1, ..., R10) Bestandteil des mobilen Gerätes (MG1, MG2) ist.
  13. Anordnung nach Patentanspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Bestimmung des Standortes (R1, ..., R10) des mobilen Gerätes (MG1, MG2) zum Zugriff auf zumindest eine Mehrzahl Funk-Basisstationen (BS1, BS2) des Funknetzwerkes ausgebildet ist, wobei die Basisstationen zur Bereitstellung von Funkmessdaten, die das mobile Gerät (MG1, MG2) betreffen, an die Erfassungseinrichtung zur Erfassung des Standortes (R1, ..., R10) ausgebildet sind.
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