DE19844762B4 - Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals in eine Empfangsantenne sowie medizinisches Interventionsinstrument - Google Patents

Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals in eine Empfangsantenne sowie medizinisches Interventionsinstrument Download PDF

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Abstract

Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals in eine Empfangsantenne mit drei voneinander entkoppelten resonanten Spulenanordnungen (2, 4, 6; 22, 26, 22A, 26A; 44, 46, 48) deren Abbildungsbereiche (24, 24A, 36) senkrecht aufeinander stehen und sich zumindest teilweise überlappen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals in eine Empfangsantenne mit drei voneinander entkoppelten resonanten Spulenanordnungen, die einen Abbildungsbereich besitzt.
  • Die Erfindung betrifft außerdem ein medizinisches Interventionsinstrument, das mit einer Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals in eine Empfangsantenne verbunden ist.
  • Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der US-PS 4,680,549 bekannt. Darin ist ausgeführt, daß ein Kernspinresonanzsignal aus einem beschränkten Bereich eines abzubildenden Untersuchungsobjekts deutlich erhöht werden kann, wenn man in unmittelbarer Nähe des Bereiches einen gesonderten Spulensatz anordnet. Der Spulensatz kann mehrere resonante Spulenanordnungen umfassen. Der gesonderte Spulensatz hat keine elektrische Verbindung zum restlichen Gerät. Die präzedierende Kernmagnetisierung induziert dann in der resonanten Spulenanordnung einen Strom, der wiederum in einer Empfangsantenne ein zusätzliches Signal induziert, das wesentlich größer ist, als das direkt von der präzedierenden Kernmagnetisierung in der Empfangsantenne induzierte. Das Signal-Rauschverhältnis in dem Bereich des Bildes, das dem von der Induktionsspule erfaßten Gebiet entspricht, verbessert sich beträchtlich. Um beim Senden mit einer separaten Sendeantenne, d. h. beim Anregen der Kernspinresonanz, das Anregefeld nicht lokal zu verändern, ist mit der resonanten Empfangsspulenanordnung eine Verstimmeinrichtung in Form von zwei antiparallel geschalteten Dioden verbunden.
  • Die Verbesserung des Signal-Rauschverhältnisses des induktiv gekoppelten, signalverstärkenden Resonanzkreises oder der resonanten Spulenanordnung hängt von der Güte und vom Winkel des Abbildungsbereiches der resonanten Spulenanordnung mit dem magnetischen Grundfeld ab. Stehen beide parallel zueinander, ergibt sich keine Verbesserung. Dies ist von Nachteil, wenn z. B. eine resonante Spulenanordnung an einer Oberfläche des abzubildenden Objekts angebracht werden soll, wo die Oberfläche nur eine Ausrichtung des Abbildungsbereiches der resonanten Spulenanordnung parallel zum Grundmagnetfeld zuläßt.
  • Nun sind andererseits zirkular polarisierende Antennenanordnungen bekannt, die zwei senkrecht zueinander angeordnete Teilantennenanordnungen umfassen. Sie besitzen damit auch senkrecht zueinander angeordnete Antennencharakteristiken, die ihrerseits wiederum senkrecht zum Grundmagnetfeld ausgerichtet sein müssen. Beispielsweise umfaßt eine aus der US-PS 5,602,557 bekannte zirkular polarisierende Antennenanordnung zwei senkrecht zueinander angeordnete Teilantennenanordnungen, wobei jede Teilantennenanordnung zwei gegenüberliegend angeordnete sattelförmige Antennenleiter aufweist. Der Abbildungsbereich befindet sich zwischen den sattelförmigen Antennenleitern.
  • Die US-PS 5,198,768 offenbart ein Antennenarray mit Dipol- und Quadrupolantennen.
  • Aus der DE 34 29 386 A ist eine kleine Antenne für ein Kernspintomographiegerät bekannt, die über Kanäle direkt in Körperorgane, z.B. ins Gehirn, in die Leber oder in die Niere, eingeführt werden kann. Sie ist an einem Ende eines dünnen Kunststoffträgers aufgebracht.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals anzugeben, wobei der signalverstärkende Effekt unabhängig von der Ausrichtung der Vorrichtung im Grundmagnetfeld ist.
  • Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein Interventionsinstrument anzugeben, das unabhängig von seiner Ausrichtung mit Hilfe der Kernspinrsonanztechnik gut lokalisierbar ist.
  • Die erstgenannte Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernresonanzsignals mit drei voneinander entkoppelten resonanten Spulenanordnungen, deren Abbildungsbereiche senkrecht aufeinander stehen und sich zumindest teilweise überlappen. Hierdurch wird unabhängig von der Ausrichtung der Vorrichtung stets ein verstärktes Signal von der Vorrichtung in die Empfangsantenne eingekoppelt. Idealerweise ist dieses Signal sogar noch größer als das einer senkrecht zum Grundmagnetfeld induktiv gekoppelten resonanten Einzelspulenanordnung, weil nun stets die zirkulare Polarisation der Kernmagnetisierung ausgenutzt wird.
  • Im einfachsten Fall kann ein Triplett aus resonanten Dipol- oder Ringspulen zur Anwendung gelangen.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, daß die Spulen um ein gemeinsames Zentrum angeordnet sind und ihre Symmetrieachsen senkrecht zueinander stehen. Ausschließlich über die geometrische Anordnung ist damit erreicht, daß die Spulenanordnungen voneinder entkoppelt sind.
  • Ist daran gedacht, eine Anordnung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals in einer Empfangsantenne auf einer Oberfläche eines abzubildenden Objekts zu applizieren, wäre bei der ausschließlichen Verwendung von resonanten Dipolspulen mit einer schlechten Ankopplung der von der Oberfläche wegstehenden Dipolspulen an das Objekt und damit nur mit einer geringen Signalverstärkung zu rechnen. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung umfaßt die Anordnung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals mindestens eine resonante Quadrupolspule, z. B. in Form einer Schmetterlingsspule oder achtförmigen Spule. Wegen des mit zunehmendem Abstand rasch abklingenden Quadrupolfeldes der Schmetterlingsspule würde bei größerem Abstand zur Empfangsantenne jedoch keine bemerkenswerte Signalverstärkung erzielt. Daher ist mit der resonanten Quadrupolspule eine senkrecht dazu angeordnete resonante Dipolspule gekoppelt. Das magnetische Quadrupolfeld der Schmetterlingsspule durchströmt dann die weitere resonante Dipolspule und induziert hierin einen Strom, dessen Magnetfeld dann die induktive Kopplung der Quadrupolspule an die Empfangsantenne vermittelt.
  • Bei magnetresonanztomographisch geführten Eingriffen besteht oft der Wunsch, die Lage eines Interventionsinstruments, z. B. einer Biopsieanordnung, eines Endoskops oder auch eines Zeigers, mit dem auf eine abzubildende Stelle am Untersuchungsobjekt gedeutet wird, in einem Tomogramm anzuzeigen. Auch ist es oft von Vorteil, wenn mit dem Interventionsinstrument direkt am Ort des Instrumentes endoskopische Kernresonanzbilder angefertigt werden können. In jedem Fall ist es wichtig, daß diese Anzeige unabhängig von der Ausrichtung des interventionellen Instruments ist.
  • Die zweitgenannte Aufgabe wird dadurch gelöst, an einen invasiven Teil eines medizinischen Interventionsinstruments eine Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals anzuordnen, die drei orthogonale und sich zumindest teilweise überlappende Abbildungsbereiche besitzt.
  • So wird bei einer wichtigen Anwendung die Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals an einen Katheter oder an ein Inverventionsinstrument befestigt und erlaubt so die Verfolgung (Lokalisation und Navigation) des Instruments im Körper mit Hilfe der Kernspinresonanztechnik. Als sichtbare Markierung des Orts in der Anwendung mit einem Katheter kann entweder durch die Vorrichtung strömendes Blut dienen oder auch eine in die Markierungsspulen eingebrachte Probe mit Protonen, z.B. paramagnetisch dotierten Wassers. Dabei kann mit einer im Vergleich zur Bildgebung verminderten Sendeleistung gearbeitet werden, weil das von einer Sendeantenne abgestrahlte Anregungsfeld durch die resonanten Spulenanordnungen verstärkt wird. Weil die verminderte Sendeleistung nun nicht ausreicht, das Untersuchungsobjekt zur Kernresonanz anzuregen, tritt als Empfangssignal nur das induktiv in die Empfangsspule eingekoppelte Signal der Markierungsspulen in Erscheinung. Aus drei in orthogonalen magnetischen Gradientenfeldern aufgenommenen Empfangssignalen kann man die Position der Markierungsspulen ableiten und z.B. in ein zuvor aufgenommenes Bild eintragen. Das Signal der Markierungsspulen kann jedoch auch zur Abbildung des die Markierunsspulen umgebenden Bereichs genutzt werden.
  • Soll gleichzeitig beim Tracking und Navigieren des Instruments eine Bildgebung mit der normalen Empfangsspule erfolgen, sind gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung die resonanten Spulenanordnungen jeweils mit einer Verstimmeinrichtung verbunden. Die Verstimmeinrichtungen verstimmen die ansonsten resonanten Spulenanordnungen bei aktivierter Sendeantenne, wodurch das Sendefeld im Bereich der resonanten Spulenanordnungen nicht verstärkt wird. Deshalb kann mit der normalen Sendeleistung gearbeitet werden, und in der Empfangsspule überlagern sich dann das aus dem Untersuchungsobjekt stammende Kernresonanzsignal, das zur Bildgebung verwendet wird und das von den resonanten, am Interventionsinstrument angebrachten, Spulen herrührende, was im Bild zu einer signalverstärkten Darstellung des Abbildungsbereiches der am Interventionsinstrument angebrachten Spulen führt. Würden hingegen diese Spulen nicht mit einer Verstimmungsvorrichtung versehen sein, wäre beim Senden die Sendefeldstärke zu groß, so daß die Kernmagnetisierung nicht im optimalen Winkel aus der Gleichgewichtslage gekippt wird, also nur ein ungenügendes Signal liefern würde.
  • Sofern die Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals als Lokalisationshilfe eines Interventionsinstruments oder ähnliches eingesetzt wird, ist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung im gemeinsamen Abbildungsbereich der Empfangsspulenanordnungen eine als Markierung dienende Probe mit Kernspinresonanzsignal liefernder Materie angeordnet.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von vier Figuren erläutert. Es zeigen:
  • 1 in einer schematischen perspektivischen Darstellung eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals in einer Empfangsantenne mit einem Triplett von drei orthogonalen resonanten Dipolspulen mit gemeinsamen Zentrum,
  • 2 in einer schematischen Darstellung eine resonante Quadrupolspule, die mit einer resonanten Dipolspule gekoppelt ist,
  • 3 in einer schematischen Darstellung eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zur induktiven Ein kopplung eines Kernspinresonanzsignals mit einer resonanten Dipolspule und zwei orthogonalen resonanten Quadrupolspulenmit dazugehörigen Dipolspulen und
  • 4 in einer schematischen Darstellung eine dritte Ausführungsform einer Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals mit einer resonanten Dipolspule und zwei auf einer Zylindermantelfläche orthogonal zueinander angeordneten resonanten.
  • Die in 1 dargestellte erste Ausführungsform der Vorrichtung zur induktiven Ankopplung eines Kernspinresonanzsignals ist z. B. als Lokalantenne in einem diagnostischen Magnetresonanzgerät in einer beliebigen Ausrichtung bezüglich des Grundmagnetfeldes einsetzbar. Dabei besitzt die Vorrichtung keine galvanische Verbindung zum Empfangsteil des Magnetresonanzgerätes, die Signalübertragung erfolgt mittels magnetischer Kopplung zur im Magnetresonanzgerät eingebauten Empfangsantenne. Durch die induktiv gekoppelte Lokalantenne wird der lokale Signalbeitrag in der Empfangsspule um einen Faktor verstärkt, der etwa der Güte der Lokalantenne entspricht.
  • Die Vorrichtung besteht aus einem Triplett von resonanten Dipol- oder Ringspulen 2, 4, 6, die senkrecht zueinander angeordnet sind. Die Dipolspulen 2, 4, 6 sind jeweils mit Hilfe eines eingefügten Kondensators 8 bzw. 10 bzw. 12 auf die Arbeitsfrequenz des Magnetresonanzgerätes, beispielsweise der Protonenresonanzfrequenz, abgestimmt. Die resonanten Spulenanordnungen besitzen hier gleiche rechteckige Geometrie. Sie sind zentrisch-symmetrisch zueinander angeordnet und stehen mit ihren Spulenachsen und damit mit ihren Hauptabbildungsbereichen oder -empindlichkeitsbereichen senkrecht aufeinander. Parallel zu den Kondensatoren 8, 10, 12 ist jeweils eine Verstimmeinrichtung 14 bzw. 16 bzw. 18 geschaltet. Die Verstimmeinrichtungen 14, 16, 18 bestehen jeweils aus zwei antiparallel geschalteten Dioden 20. Die Anregung der Kerne erfolgt mit Hilfe einer hier nicht dargestellten Empfangsantenne, wobei die resonanten Empfangsspulenanordnungen 2, 4, 6 über die Verstimmeinrichtungen 14, 16, 20 automatisch verstimmt werden. Im Sendefall schalten die Dioden 20 die Kondensatoren 8, 10, 12 kurz, sobald ihre Durchlaßspannung erreicht ist. Damit ist die Resonanzbedingung nicht mehr erfüllt. Die resonanten Spulenanordnungen 2, 4, 6 sind im Sendefall wirkungslos. Im Empfangsfall werden wesentlich kleinere Spannungen als die Durchlaßspannung in den Spulenanordnungen 2, 4, 6 induziert. Die Dioden 20 bleiben im Empfangsfall im Sperrzustand, die Kondensatoren 8, 10, 12 sind wirksam und die Spulenanordnungen 2, 4, 6 befinden sich in Resonanz.
  • Wenn die Anordnung zur induktiven Einkopplung auch im Sendefall aktiv sein soll, entfallen in der Anordnung die parallel zu den Kondensatoren 8, 10, 12 geschalteten Verstimmeinrichtungen 14, 16, 18. Dann tritt im Abbildungsbereich der resonanten Spulenanordnungen 2, 4, 6 ein verstärktes Anregefeld auf. Um einen vorgegebenen Flipwinkel der Kernmagnetisierung zu bewirken, kann dann die Sendeleistung entsprechend der Signalverstärkungswirkung reduziert werden.
  • Wird die resonante Spulenanordnung 2 auf die Oberfläche des Objekts gelegt, dann ist bei den Signalkomponenten, die von den von der Oberfläche wegstehenden resonanten Spulenanordnungen 4 und 6 empfangen werden, eine im Vergleich zur resonanten Spulenanordnung 2 geringere Signalverstärkung zu erwarten. In diesem Fall kann die Signalverstärkung verbessert werden, wenn anstatt der resonanten Dipolspulen 4 und 6 jeweils eine resonante Quadrupolspule 22 in Form einer Schmetterlingsspule eingesetzt wird, wie in 2 dargestellt. Die Quadrupolspule 22 besitzt eine Feldcharakteristik, die der von zwei gegenläufig orientierten Dipol- oder Ringspulen entspricht. Der Abbildungsbereich der Quadrupolspule 22 befindet sich hier unterhalb der gekreuzten Mittelleiter 23 und ist senkrecht dazu ausgerichtet, was durch einen Doppelpfeil 24 symbolisiert ist.
  • Da allgemein das Quadrupolfeld mit zunehmendem Abstand stark abfällt, und damit die induktive Kopplung zur Empfangsantenne entsprechend schwach ist, ist senkrecht zur Quadrupolspule 22 in einer Ebene, worin die Mittelleiter 23 angeordnet sind, eine resonante Dipolspule 26 vorgesehen. Die Dipolspule 26 ist mit der Quadrupolspule 22 magnetisch stark gekoppelt. Die Dipolspule 26 vermittelt über die induktive Kopplung mit der Quadrupolspule 22 die Signale besser zur Empfangsantenne als die Quadrupolspule 22 alleine. Zur Abstimmung auf die Resonanzfrequenz sind sowohl in der Quadrupolspule 22 wie auch in der Dipolspule 26 jeweils ein Kondensator 28 bzw. 30 eingefügt. Auch hier sind die Kondensatoren 28, 30 mit einer Verstimmeinrichtung 32 bzw. 34 parallel geschaltet.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform, wobei eine resonante Dipolspule 2 und zwei senkrecht zueinander angeordnete resonante Quadrupolspulenanordnungen 22 und 22A verwendet werden. Der Aufbau der Quadrupolspulen 22, 22A ist vorstehend anhand von 2 beschrieben. Die Auskopplung des Quadrupolsignals und Übermittlung an die Empfangsantenne erfolgt über die Dipolspulen 26 und 26A. Resonanzkondensatoren und Verstimmeinrichtungen sind aus Übersichtlichkeitsgründen hier nicht eingezeichnet. Die Dipolantenne 2 besitzt einen Abbildungsbereich 36, der axial bezüglich der Leiterschleife ausgerichtet ist. Die Quadrupolspulenanordnungen 22 und 22A besitzen senkrecht zueinander ausgerichtete Abbildungsbereiche 24 bzw. 24A, die ihrerseits senkrecht zum Abbildungsbereich 36 ausgerichtet sind.
  • 4 zeigt nun eine vierte Ausführungsform der Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals. Diese Ausführungsform ist an der Spitze eines Katheters 40 zum Lokalisieren und Navigieren unter Ausnutzung der kernmagnetischen Resonanz angeordnet. Auch hier werden drei resonante Spulenanordnungen verwendet, deren Abbildungsbereiche sich überlappen und senkrecht aufeinander stehen. Auf einem zylindrischen Träger 42 ist zunächst eine resonante Solenoid spule 44 angeordnet, deren Empfindlichkeitsbereich axial zum zylindrischen Träger ausgerichtet ist. Die Solenoidspule 44 ist eine Ausführungsform einer Dipolspule und umfaßt mehrere Windungen. Ein Resonanzkondensator ebenso wie eine Verstimmeinrichtung sind zwar vorhanden, hier jedoch nicht dargestellt. Eine zweite resonante Spulenanordnung besteht aus zwei resonanten Sattelspulen 46. Die Sattelspulen 46 sind gleich gestaltet und auf der Oberfläche des zylindrischen Trägers 42 gegenüberliegend angeordnet. Von den Leitern der Sattelspule 46 sind in 5 nur die vorderen Bereiche sichtbar, sie erstrecken sich auf die rückwärtige Seite des Katheters 40 symmetrisch zur Vorderseite fort. Eine dritte resonante Spulenanordnung umfaßt ebenfalls zwei auf dem zylindrischen Träger gegenüberliegend angeordnete Sattelspulen 48, die gleich wie die Sattelspulen 46 aufgebaut, jedoch um 90° dazu verdreht angeordnet sind. Auch bei den Sattelspulen 46, 48 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Darstellung von Resonanzkondensatoren und Verstimmeinrichtungen verzichtet worden.
  • Wenn der Katheter 40 mit der Vorrichtung zur Signalverstärkung über Blutgefäße in den Körper eingebracht wird, kann als bildgebende Substanz im Magnetresonanztomogramm das durch die Gefäße strömende Blut verwendet werden. Da sich die Abbildungsbereiche der resonanten Spulenanordnungen 44, 46, 48 innerhalb des zylindrischen Trägers 42 befinden, müssen Öffnungen im Träger 42 vorhanden sein, wodurch das Blut in den Innenraum strömen kann. Alternativ kann die an der Katheterspitze fixierte Vorrichtung zur induktiven Einkopplung auch geschlossen ausgestaltet sein, dann ist innerhalb der Vorrichtung eine Probe 50 mit Kernspinresonanzsignal liefernder Materie im Zentrum des zylindrischen Trägers 42 angeordnet. Die Probe 50 ist beispielsweise in Form einer mit Wasser gefüllten Kapsel ausgeführt, wobei das Wasser zusätzlich mit einem paramagnetischen Salz dotiert ist.
  • Die Probe 50 wird im Magnetresonanztomogramm als Markierung abgebildet und erlaubt eine Lokalisierung der Spitze des Katheters 40 oder allgemein eines Interventionsinstruments. Es ist jedoch auch möglich, mit einer einfachen Sequenz, bei der nur drei aufeinander senkrechte Gradientenfelder verwendet, lediglich die Probe 50 ohne Abbildung der Umgebung zu lokalisieren. Das Lokalisierungsergebnis wird dann verwendet, eine Marke in schon erstellten Abbildungen des Objekts einzutragen.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals in eine Empfangsantenne mit drei voneinander entkoppelten resonanten Spulenanordnungen (2, 4, 6; 22, 26, 22A, 26A; 44, 46, 48) deren Abbildungsbereiche (24, 24A, 36) senkrecht aufeinander stehen und sich zumindest teilweise überlappen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenanordnungen (2, 4, 6) zentrisch-symmetrisch zueinander angeordnet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der resonanten Spulenanordnungen eine resonante Dipolspule (2, 4, 6, 26, 44) umfaßt.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der resonanten Spulenanordnungen eine resonante Quadrupolspule (22, 22A) und eine senkrecht daran angeordnete, mit der Quadrupolspule (22, 22A) magnetisch gekoppelte resonante Dipolspule (26, 26A) umfaßt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der resonanten Spulenanordnungen zwei auf einer Zylindermantelfläche gegenüberliegend angeordnete resonante Sattelspulen (46, 48) umfaßt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet; daß die resonanten Spulenanordnungen einen Kondensator (8, 10, 12, 28, 30) umfassen.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die resonante Spulenanordnungen jeweils mit einer Verstimmeinrichtung (14, 16, 18, 32, 34) verbunden sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstimmeinrichtungen (14, 16, 18, 32, 34) jeweils zwei antiparallel geschaltete Dioden (20) umfassen, die elektrisch parallel zum Kondensator (8, 10, 12, 28, 30) angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im gemeinsamen Abbildungsbereich der Spulenanordnungen (44, 46, 48) eine als Markierung dienende Probe (50) mit Kernspinresonanzsignal liefernder Materie angeordnet ist.
  10. Medizinisches Interventionsinstrument mit einem in einen Körper einbringbaren invasiven Abschnitt (40), dadurch gekennzeichnet, daß an dem invasiven Abschnitt (40) eine Vorrichtung zur induktiven Einkopplung eines Kernspinresonanzsignals nach einem der Ansprüche 1 bis 9 angeordnet ist.
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