DE202006006926U1 - Messvorrichtung zum Überprüfen der Effektivität eines Dampfsterilisationsprozesses - Google Patents

Messvorrichtung zum Überprüfen der Effektivität eines Dampfsterilisationsprozesses Download PDF

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Abstract

Messvorrichtung (1) zum Überprüfen der Effektivität eines in einem Autoklaven durchgeführten Dampfsterilisationsprozesses zumindest mittels Temperaturmessungen, mit einem Grundkörper (2), einem mit dem Grundkörper (2) in Verbindung stehenden ersten Temperatursensor (3) zum Messen der Temperatur im Sterilisationsraum (S) des Autoklaven, mit einem mit dem Grundkörper (2) in Verbindung stehenden zweiten Temperatursensor (5) zum Messen der Temperatur innerhalb einer gegenüber dem Sterilisationsraum (S) weitgehend abgeschirmten und mit dem Grundkörper in Verbindung stehenden Messkammer (8), wobei ein Luftaustausch zwischen dem Sterilisationsraum (S) und der Messkammer (8) möglich ist, und mit einer Elektronik (40, 42) in dem Grundkörper (2) zum Speichern, Auswerten und/oder Weiterleiten der Temperatursignale, dadurch gekennzeichnet, dass die Messkammer (8) zumindest teilweise vom Grundkörper (2) reversibel lösbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Messvorrichtung zum Überprüfen der Effektivität eines Dampfsterilisationsprozesses in einem Autoklaven durch zumindest Temperaturmessungen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Im Gesundheitswesen sowie in vielen anderen Industriezweigen ist es fast immer notwendig, die Effektivität von Prozessen bei der Sterilisation von Ausrüstung, wie beispielsweise medizinischen Geräten, Instrumenten, Kleidung und auch Einwegartikeln, zu überprüfen. Hierbei ist der Begriff Sterilisation allgemein definiert als Verfahren der vollständigen Zerstörung von Mikroorganismen einschließlich solcher Strukturen wie Viren, Sporen, Hefe und Pilze. Üblicherweise wird in Krankenhäusern ein Sterilitätsindikator in zu sterilisierende Artikel eingebracht. Ein derartiges Verfahren erlaubt die direkte und genaue Überprüfung des Sterilisationsprozesses.
  • Ein bekanntes Verfahren zur Überprüfung des Sterilisationsprozesses wird durch eine doppelte Temperaturmessung realisiert. Hierbei ist ein erster Temperatursensor direkt dem Sterilisationsraum ausgesetzt, während ein zweiter Temperatursensor innerhalb einer Messkammer angeordnet ist und die dortige Temperatur misst. Das Innere der Messkammer ist hierbei über eine kleine Öffnung mit dem Sterilisationsraum verbunden, so dass Dampf durch die Öffnung in die Messkammer eindringen kann. Aus dem Unterschied der beiden gemessenen Temperaturen sowie deren zeitlichen Verlauf kann auf die Effektivität des Sterilisationsprozesses zurückgeschlossen werden. Eine entsprechend bekannte Vorrichtung weist hierzu einen Karbonblock um den zweiten Temperatursensor auf. Dieser fest mit dem Grundkörper verbundene Karbonblock dient insbesondere zur Isolierung des zweiten Temperatursensors gegenüber dem Sterilisationsraum.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die bekannte Vorrichtung leichter handhabbarer zu machen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Messvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Messvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Messkammer zumindest teilweise reversibel mit dem Grundkörper verbunden ist, um sie von diesem zu trennen. Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung bietet den Vorteil, dass an den Innenwänden der Messkammer abgesetztes Kondensationswasser oder sonstiger Schmutz in einfacher Weise entfernt werden kann. Hierzu wird die Messkammer bzw. ein Teil der Messkammer von der restlichen Messvorrichtung abgenommen und beispielsweise mit Hilfe eines Tuches vom Kondensationswasser bzw. Schmutz gereinigt. Auch ist es mittels der Erfindung möglich, die Messkammer für unterschiedliche Anwendungen auszutauschen. Andere Messkammern können – je nach Anforderung – hierbei andere geometrische Ausmessungen aufweisen und/oder aus einem anderen Material bestehen.
  • Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Messkammer mindestens zweiteilig ausgebildet ist. Hierbei kann ein erster Teil fest oder ebenfalls lösbar am Grundkörper angeordnet sein, während ein zweiter Teil der Messkammer mit dem ersten Teil reversibel lösbar ausgebildet ist. Beim Abnehmen des zweiten Teils wird der zweite Temperatursensor vorteilhafterweise frei zugänglich.
  • Mit Vorteil weist die Messkammer einen zumindest einseitig offenen Hohlkörper auf, der über den zweiten Temperatursensor stülpbar ist. Da die üblicherweise verwendeten Temperatursensoren langgestreckt ausgebildet sind, ist dieser Hohlkörper bevorzugt hohlzylinderförmig und länglich ausgebildet.
  • Es ist darauf zu achten, dass das Innere der Messkammer hierbei ein für die Messgenauigkeit hinreichendes Volumen aufweist.
  • Besonders bevorzugt ist der Hohlkörper aus einem Kunststoff gefertigt, der resistent gegen hohe Temperaturen ist, beispielsweise PEEK oder PTFE. Diese Wahl stellt sicher, dass die Messkammer unter den extremen Bedingungen in einem Dampfautoklaven auch über lange Zeit zuverlässig arbeitet.
  • Vorzugsweise befindet sich in dem Hohlkörper eine Durchgangsöffnung mit geeignetem Durchmesser, damit Dampf vom Sterilisationsraum in das Innere der Messkammer gelangen kann. Bei einer alternativen Ausführung ist die mindestens eine Durchgangsöffnung in einem anderen als dem hohlkammerförmigen Teil der Messkammer vorgesehen, beispielsweise in einer Halterung, auf die der Hohlkörper aufgesetzt ist (s.u.).
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Messkammer umfasst diese eine Halterung, die mit dem Grundkörper verbunden wird, während der genannte Hohlkörper vorzugsweise auf die Halterung aufsetzbar ist. Die Halterung ist entweder fest mit dem Grundkörper verbunden oder auch reversibel lösbar von diesem ausgebildet, beispielsweise versteckbar, verschraubbar und/oder verrastbar.
  • Bei einer diesbezüglich vorteilhaften Ausführung über- bzw. umgreift der Hohlkörper zumindest teilweise die Halterung, beispielsweise mit Hilfe einer Verrastung oder Verschraubung. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass der Hohlkörper schnell und unproblematisch von der Halterung gelöst werden kann, um den Hohlkörper beispielsweise von Kondensationswasser zu reinigen oder den Temperatursensor zu reparieren bzw. – falls dieser lösbar ausgebildet ist – auszuwechseln.
  • Bei einer diesbezüglichen Ausgestaltung ist der zweite Temperatursensor mit dem Grundkörper verbindbar, beispielsweise in eine entsprechende Aufnah me am Grundkörper einsteckbar und dort mit der Elektronik verbunden. Es bietet sich an, wenn der zweite Temperatursensor nicht nur in der Messkammer gelagert ist, sondern auch durch die genannte Halterung hin zum Grundkörper geführt ist. Hierdurch wird eine stabile Lagerung des Temperatursensors mit dem Grundkörper realisiert. Außerdem lässt sich ein Eindringen von Dampf – außer durch die genannte Durchgangsöffnung – wirksam durch entsprechende Steck- und Schraubverbindungen verhindern.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist in dem Grundkörper ein elektronischer Speicher, ein sogenannter Datenlogger, vorgesehen, der in bestimmten zeitlichen Abständen die Temperaturwerte des ersten und des zweiten Temperatursensors abspeichert. Diese Werte sind beispielsweise über eine drahtlose Datenübertragung auslesbar, was während oder auch nach dem Sterilisationsprozess durchgeführt werden kann. Alternativ kann eine Datenübertragung über einen entsprechenden Abgriff am Grundkörper realisiert werden. Andere Datenübertragungsmöglichkeiten sind ebenfalls möglich.
  • Einer größeren Kontrollsicherheit kommt es zugute, wenn am Anfang des Sterilisationsprozesses eine Überprüfung des Vakuums vorgenommen wird. Ein derartiges Vakuum wird vorteilhafterweise erzeugt, um die Luft aus dem Autoklav zu entfernen. Üblicherweise wird hierbei durch mehrmaliges Evakuieren im Wechsel mit Dampfeinströmungen ein sog. fraktioniertes Vorvakuum erzeugt. Der Drucksensor dient hierbei zur Überprüfung des Vorvakuums. Auch kann der Drucksensor zur Verifizierung der theoretischen Dampftemperatur verwendet werden.
  • Vorteilhafterweise ist der genannte mindestens eine Drucksensor mit dem Grundkörper verbindbar. Dies bedeutet, dass gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sowohl die beiden Temperatursensoren als auch der mindestens eine Drucksensor am Grundkörper angeordnet sind und über elektrische Leitungen mit der Elektronik im Grundkörper verbunden sind.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Messvorrichtung mit teilweise aufgebrochenem Grundkörper;
  • 2 einen Hohlkörper einer Messkammer im Längsschnitt;
  • 3 eine Halterung für den Hohlkörper gemäß der 2, im Längsschnitt, und
  • 4 eine Aufsicht auf die Messvorrichtung gemäß der 1.
  • In der 1 ist in der Seitenansicht und in 4 in Aufsicht eine erfindungsgemäße Messvorrichtung 1 dargestellt. Diese umfasst einen zylindrischen Grundkörper 2, dessen Vorderwand in 1 zum Teil entfernt dargestellt ist. Innerhalb des Grundkörpers 2 sind schematisch elektronische Einheiten 40, 42 dargestellt, auf die weiter unten näher eingegangen wird. Auf der Oberseite des Grundkörpers 2 ist ein länglicher erster Temperatursensor 3 angeordnet, beispielsweise verschweißt oder lösbar angeordnet. Weiterhin ist ein zweiter Temperatursensor 5 gleicher Ausgestaltung mit dem Grundkörper 2 verbunden, vorliegend verschweißt. Der zweite Temperatursensor 5 befindet sich innerhalb einer Messkammer 8, die vorliegend zweiteilig ausgebildet ist. Weiterhin ist an der Oberseite des Grundkörpers 2 ein Drucksensor 30 vorhanden. Die drei Sensoren 3, 5 und 30 sind über Leitungen 4, 6 bzw. 32 mit einem elektronischen Speicher 40 verbunden, der die von den Sensoren 3, 5 und 30 registrierten Temperatur- bzw. Druckwerte speichert. Diese Werte werden an eine Funkeinheit 42 übermittelt, die ihrerseits über eine Funkverbindung 43 (durch einen Pfeil symbolisiert) die Daten an eine externe, nicht dargestellte Empfangseinrichtung mit angeschlossener Auswerteeinheit übermittelt.
  • In den 1, 2 und 3 ist der Aufbau der Messkammer 8 genauer dargestellt. Die vorliegend beiden Teile der Messkammer 8 sind einerseits ein zylindrischer Hohlkörper 10 und andererseits eine Halterung 20, auf die der Hohlkörper 10 aufschraubbar ist. Zu diesem Zweck weist der Hohlkörper 10 einen im wesentlichen zylindrischen Hohlraum 12 auf, der den zweiten Temperatursensor 5 berührungslos umschließt. Der Kammerraum 12 wird seitlich begrenzt durch die im Querschnitt kreisringförmige Seitenwand 13 und nach oben durch die Deckenwand 14. Nach unten hin ist der Hohlkörper 10 offen, damit der zweite Temperatursensor 5 in den Messraum 12 eingeführt werden kann.
  • Die genannte Halterung 20 umfasst eine scheibenartige Platte 21, auf der zentrisch ein mit der Platte 21 einstückig ausgebildeter Zylinderblock 22 mit Außengewinde angeordnet ist. Im Übergangsbereich zwischen Platte 21 und Zylinderblock 22 ist eine Ringnut mit einem O-Ring 23 vorgesehen.
  • Hierzu korrespondierend weist der Hohlkörper 10 (2) ebenfalls eine umlaufende innere Ringnut 16 auf, in welcher der O-Ring 23 zur Anlage kommt. Wie auch der 1 zu entnehmen ist, wird das Außengewinde des Zylinderblocks 22 mit einem Innengewinde 15 im unteren Bereich des Hohlkörpers 10 verschraubt. Diese Schraubverbindung mitsamt dem O-Ring ist derart, dass sie keinen Dampf in den Messraum 12 der Messkammer 8 eindringen lässt. Lediglich durch eine waagerecht verlaufende Durchgangsöffnung 18, insbesondere eine Bohrung mit kleinem Durchmesser, kann Dampf vom Sterilisationsraum S in den Messraum 12 gelangen.
  • Wie in der entsprechenden DIN vorgeschrieben ist, kann anhand der Temperaturdifferenz und der Zeitverläufe der Temperaturen, die von den Temperatursensoren 3, 5 gemessen werden, auf die Effektivität des Sterilisationspro zesses in dem Autoklaven, in dem die Messvorrichtung 1 eingebracht ist, rückgeschlossen werden.
  • Wie der 3 weiterhin zu entnehmen ist, weist die Halterung 20 eine zentrale Durchgangsöffnung 24 auf, durch die der zweite Temperatursensor 5 führbar ist. Die Halterung 20 selbst ist mittels eines unterseitig vorgesehenen Außengewindes 25 auf eine fest mit dem Grundkörper 2 verbundene Fassung 35 mit Innengewinde aufschraubbar. Diese Schraubverbindung, die insbesondere als Luerlock-Verbindung ausgebildet sein kann, weist ebenfalls die zentrale Durchgangsöffnung 24 auf.
  • Der Hohlkörper 10 ist aus einem Hochtemperaturkunststoff gefertigt, beispielsweise aus PEEK oder PTFE. Diese Kunststoffe halten auch hohen Temperaturen, wie sie in einem Dampfsterilisationsprozess auftreten, stand. Zudem ist ihre leichte Reinigung, z.B. von Kondensationswasser, möglich. Auch die Halterung 20 besteht vorzugsweise aus einem derartigen Kunststoff. Alternativ kann auch ein Metall für die Halterung 20 gewählt werden.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung lässt sich der Hohlkörper 10 der Messkammer 8 in einfacher Weise reversibel von der Halterung 20 lösen, um insbesondere die Innenwände des Hohlkörpers 10 mit einem Tuch leicht zu säubern. Auch kann beispielsweise bei entsprechender lösbarer Ausgestaltung der zweite Temperatursensor 5 bei Schadhaftigkeit ausgetauscht werden. Ähnliches gilt für die Halterung 20, die lösbar mit dem Grundkörper 2 verschraubt ist und deren zur Hohlkammer gerichtete Oberseite sich nunmehr leicht säubern lässt. Insgesamt ergibt sich eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Messvorrichtung, die wesentlich einfacher bzw. leichter handhabbarer ist als die bekannten Messvorrichtungen.

Claims (17)

  1. Messvorrichtung (1) zum Überprüfen der Effektivität eines in einem Autoklaven durchgeführten Dampfsterilisationsprozesses zumindest mittels Temperaturmessungen, mit einem Grundkörper (2), einem mit dem Grundkörper (2) in Verbindung stehenden ersten Temperatursensor (3) zum Messen der Temperatur im Sterilisationsraum (S) des Autoklaven, mit einem mit dem Grundkörper (2) in Verbindung stehenden zweiten Temperatursensor (5) zum Messen der Temperatur innerhalb einer gegenüber dem Sterilisationsraum (S) weitgehend abgeschirmten und mit dem Grundkörper in Verbindung stehenden Messkammer (8), wobei ein Luftaustausch zwischen dem Sterilisationsraum (S) und der Messkammer (8) möglich ist, und mit einer Elektronik (40, 42) in dem Grundkörper (2) zum Speichern, Auswerten und/oder Weiterleiten der Temperatursignale, dadurch gekennzeichnet, dass die Messkammer (8) zumindest teilweise vom Grundkörper (2) reversibel lösbar ist.
  2. Messvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Messkammer (8) mindestens zweiteilig ausgebildet ist.
  3. Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messkammer (8) einen zumindest einseitig offenen Hohlkörper (10) umfasst, der über den zweiten Temperatursensor (5) gestülpt wird.
  4. Messvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (10) hohlzylinderförmig ausgebildet ist.
  5. Messvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (10) aus einem hochtemperaturfesten Kunststoff besteht, beispielsweise aus PEEK oder PTFE.
  6. Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlkörper (10) mindestens eine Durchgangsöffnung (18) vorgesehen ist, welche den Sterilisationsraum (S) mit dem Inneren (12) der Messkammer (8) verbindet.
  7. Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Messkammer (8) eine Halterung (20) umfasst, die am Grundkörper (2) angeordnet wird.
  8. Messvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (10) auf die Halterung (20) aufsetzbar ist.
  9. Messvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (10) zumindest teilweise die Halterung (20) übergreift.
  10. Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (20) mit dem Grundkörper (2) verschraubbar ist.
  11. Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (10) mit der Halterung (20) verrastbar ist.
  12. Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Temperatursensor (5) mit dem Grundkörper (2) reversibel verbindbar ist.
  13. Messvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Temperatursensor (5) durch die Halterung (20) hindurch zum Grundkörper (10) führbar ist.
  14. Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen Drucksensor (30).
  15. Messvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Drucksensor (30) mit dem Grundkörper (2) verbindbar ist.
  16. Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen elektronischen Speicher (40), sog. Datenlogger, in dem Grundkörper (2), wobei der Speicher (40) zum Abspeichern der gemessenen Temperaturwerte und ggf. der Druckwerte ausgebildet ist.
  17. Messvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der elektronische Speicher (40) durch drahtlose Datenübertragung (42, 43) auslesbar ist.
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