DE60022865T2 - Verfahren und system zum erkennen der brünstigkeit für schweine - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Tierzucht und betrifft insbesondere einen beweglichen Karren, der für die Verwendung in einem Schweinezuchtbetrieb geeignet ist, und Verbesserungen in derartigen Betrieben und damit verbundene Verfahren.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • In Schweinezuchtbetrieben ist es wichtig geworden, die Reproduktionskapazität der Säue zu maximieren. Ursprünglich konnten Schweinezuchtbetriebe einfach darauf bezogen sein, der Natur bei der Befruchtung der Sau durch das männliche Schwein ihren Lauf zu lassen. Dennoch wurde es mit größeren Betrieben notwendig, die Zuverlässigkeit zu steigern, und die künstliche Befruchtung wurde stärker praktiziert.
  • Damit die künstliche Befruchtung effizienter und ökonomischer funktioniert, ist es notwendig, den Samen zu der Zeit des Auftretens der Brünstigkeit zu verabreichen. Typischerweise wird der Samen zwischen 1 und 4 Mal während der Brünstigkeit in vorbestimmten, auseinander liegenden Zeitabständen verabreicht.
  • In dem Fachgebiet wurde vorgeschlagen, Gerätschaft zur Bestimmung der Brünstigkeit einzusetzen. Typischerweise sind verschiedene Typen an Temperatursensoren und Sonden vorgeschlagen worden, die in den Vaginalkanal eingeführt werden können, um entweder einen Temperaturanstieg oder einen Anstieg des laufenden Flusses durch den Schleim zu ermitteln. Obwohl diese Verfahren funktionieren, sind sie sowohl zeit-, als auch arbeitsintensiv und erhöhen das Risiko der Sterblichkeit durch Verunreinigung, Infektion usw..
  • Stärker traditionell werden Techniken auf dem modernen Bauernhof angewandt, bei denen ein männliches Schwein entlang einer Reihe von Käfigen, die Säue enthalten, herumgefahren wird.
  • All den Fortschritten auf dem Fachgebiet zum Trotz liegt das Befruchtungserfolgsverhältnis (z.B. die Zahl der erfolgreich befruchteten Säue) typischerweise im Bereich zwischen 75% und 85%. Während diese Raten eine riesengroße Verbesserung über ältere Erfolgsraten darstellen, ist es in nahe liegender Weise wünschenswert, die Rate weiter zu steigern.
  • Im Stand der Technik beschreiben US 4,995,335 und US 1,483,377 bewegliche Käfige oder Karren, die zwei Abschlusswände und zwei Seitenwände haben.
  • Das Tier wird im Karren zurückgehalten, so dass sich sein Kopf in Richtung auf die eine Abschlusswand erstreckt, die eine vordere Abschlusswand bildet. Diese Abschlusswand ist mit einer Öffnung versehen, durch welche das Tier seinen Kopf strecken kann wie in US 4,995,335 oder seine Schnauze wie in US 1,483,377 .
  • Die Karren sind beweglich, wobei sich der Kopf des Tieres vorwärts durch die Öffnung erstreckt.
  • Der Oberbegriff von Anspruch 1 basiert auf US 1,483,377 .
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren vorzuschlagen, das die künstliche Befruchtung der Säue verbessert.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen beweglichen Kanister vorzuschlagen, der in einem Schweinezuchtbetrieb verwendet werden kann, der die Bestimmung der Brünstigkeit fördert und die Erfolgsrate der künstlichen Befruchtung verbessert.
  • Bei einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein beweglicher Karren wie in Anspruch 1 definiert vorgeschlagen.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren, das während eines Verfahrens des Bestimmens der Brünstigkeit in Säuen wie im Anspruch 9 definiert ausgeführt wird.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren, das während eines Verfahrens der künstlichen Besamung einer Sau wie im Anspruch 10 definiert ausgeführt wird.
  • Der bewegliche Karren der vorliegenden Erfindung kann verschiedene Formen annehmen. Der Karren kann als ein einziger einheitlicher Karren von rechteckiger Gestalt ausgeführt sein; in einer bevorzugten Ausführungsform wird der Karren aus zwei Abschnitten gebildet, die miteinander drehbar verbunden sind. Diese Anordnung ist für die Bewegung in engen Quartieren vorteilhaft, wobei eine der mit einem Gelenk ausgestatteten Verbindungen gelöst werden kann, so dass sich der Karren um eine Ecke in einem sehr kurzen Radius bewegen kann.
  • Der Karren wird vorzugsweise durch einen Motor angetrieben, obwohl ein von Hand geschobener Karren, der die Merkmale der vorliegenden Erfindung einbezieht, ebenso verwendet werden kann. Der Karren wird vorzugsweise durch einen Elektromotor von geeigneter Spannung angetrieben, der dann wieder seine Energie von einer geeigneten, nicht-explosionsgefährdeten, wieder aufladbaren Batterie erhalten kann. Alternativ könnte eine 120 V Wechselstrom-Verbindung eingesetzt werden. Vorzugsweise kann der Karren in beiden Richtungen angetrieben werden, und es ist noch mehr bevorzugt, dass er ferngesteuert werden kann.
  • Eines der vorteilhaften Merkmale der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Mittels, das das männliche Schwein hindert, sich im Käfig niederzulegen. Solch ein Mittel kann auf geeignete Weise ein Konstruktionselement umfassen, das sich unterhalb des Schweins erstreckt, um solche Vorkommnisse zu verhindern. Solch ein Konstruktionselement kann sich entweder quer oder längs im Karren erstrecken.
  • Der Karren schließt ein Mittel zum Versperren der Sicht von einem Ende und einer Seite davon ein. Solch eine Anordnung ist vorteilhaft, so dass sich das männliche Schwein dann auf nur einen einzigen Käfig konzentrieren kann, der eine einzige Sau enthält. Vorzugsweise sind die Wandtafeln entfernbar und können auf beiden Seiten/Enden des Karrens angebracht werden.
  • In ähnlicher Weise ist der Karren dazu ausgelegt, einen Kontakt von Schnauze zu Schnauze zwischen dem männlichen Schwein und der Sau zu erlauben. Hierfür kann der Raum zwischen den Stäben ausreichend sein, um solchen Kontakt von Schnauze zu Schnauze zu erlauben, oder in einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Teil der Wand mit entfernbaren Stäben so gestaltet, dass die Zugangsöffnung in angemessener Weise vergrößert oder verkleinert werden kann.
  • Der Karren ist aus geeigneten Werkstoffen hergestellt, die vorzugsweise korrosionsbeständig sind und ordentliche Hygiene gewährleisten.
  • Eine besondere Ausführungsform des Karrens erfordert mittig angeordnete Räder, was den kürzesten Radius zum Drehen des Karrens ermöglicht. Solche Räder sind vorzugsweise pneumatisch, und der Luftdruck kann in Abhängigkeit von der Last variiert werden. Somit können zusätzliche Stützräder an den Ecken des beweglichen Karrens vorgesehen werden, und die mittig angeordneten pneumatischen Räder würden den in Abhängigkeit von der Last angepassten Druck aufweisen, so dass der Karren in einer Ebene ausgerichtet ist.
  • Bei der Verbesserung des Verfahrens zur Bestimmung der Brünstigkeit kann der Karren hinter den Köpfen der Säue bewegt werden, die sich in ausgerichteten Käfigen befinden. Zur gleichen Zeit kann ein Arbeiter am rückwärtigen Ende der Säue stehend den Karren manövrieren und unter Anwendung konventioneller Techniken bestimmen, ob die Sau in die Brünstigkeit eintritt. Es wurde festgestellt, dass der Kontakt von Schnauze zu Schnauze bei der Bestimmung der Brünstigkeit beiträgt.
  • Es wurde gefunden, dass das Manövrieren des Karrens zu jeder Sau, die der künstlichen Befruchtung unterzogen wird, um einen Kontakt von Schnauze zu Schnauze zu erlauben, in ähnlicher Weise während des Verfahrens der künstlichen Befruchtung außerordentlich vorteilhaft ist. Es wurde gefunden, dass mit diesem Verfahren Erfolgsraten der künstlichen Befruchtung in der Höhe von 95% auftreten verglichen mit traditionellen Werten von 85% oder weniger.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Indem die Erfindung somit allgemein beschrieben ist, soll auf die begleitenden Zeichnungen verwiesen werden, die eine Ausführungsform hiervon illustrieren, wobei:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des Karrens entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine perspektivische Ansicht ähnlich wie 1 ist, die die Anordnung der seitlichen Wandtafel an einem Teil des Karrens wiedergibt;
  • 3 eine perspektivische Ansicht ähnlich wie 1 ist, die einen Karren mit einer der Abschlusstüren in einer geöffneten Position wiedergibt;
  • 4 eine Seitenansicht des Karrens der 1 ist;
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Karrens der 1 in einer teilweise geöffneten Anordnung zum Überwinden enger Räume ist und auch die entfernbaren Blechplatten zeigt;
  • 6 eine perspektivische Ansicht ähnlich wie 5 ist, die einen Abschnitt des Karrens losgelöst von seinem Hauptteil zeigt;
  • 7 eine perspektivische Ansicht des Karrens der 1 in einer teilweise geöffneten Stellung ist;
  • 8 eine perspektivische Ansicht ähnlich wie 7 ist, die aber eine alternative Rückhaltekomponente innerhalb des Käfigs zeigt;
  • 9 eine perspektivische Teilansicht der Antriebseinheit des Karrens der 1 ist, wobei Teile entfernt wurden;
  • 10 eine Seitenansicht der Antriebseinheit wie in 9 dargestellt ist;
  • 11 eine perspektivische Ansicht der Antriebseinheit und ihrer Komponenten von unten ist;
  • 12 eine perspektivische Ansicht des Karrens der 1 von unten ist; und
  • 13 eine perspektivische Teilansicht ist, die die Mittel zum Verbinden der Abschnitte des Karrens und den Mechanismus zum Einschnappen der Tür im Detail zeigt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Unter Bezug auf die Zeichnungen in größerem Detail und durch ihre Bezugsnummern wird in 1 ein beweglicher Karren entsprechend der vorliegenden Erfindung wiedergegeben, wobei der Karren allgemein mit Bezugsnummer 10 bezeichnet wird. Der bewegliche Karren 10 weist einen ersten Karrenabschnitt auf, der allgemein mit Bezugsnummer 12 bezeichnet wird, und einen zweiten Karrenabschnitt, der allgemein mit Bezugsnummer 14 bezeichnet wird.
  • Der erste Karrenabschnitt 12 schließt eine erste Seitenwand 16 und eine gegenüber angeordnete Seitenwand 18 mit einer Abschlusswand/Abschlusstür 20 auf, die sich dazwischen an einem Ende befindet. Folglich wird ein erster Kanisterabschnitt 12 bereitgestellt, wie in 6 am besten gesehen werden kann, der ein offenes Ende gegenüber der Abschlusswand/Abschlusstür 20 aufweist.
  • Die Seitenwände 16 und 18 sind ähnlich, und werden folglich hierin nur im Detail beschrieben mit ähnlichen Bezugsnummern mit einer hauptsächlichen Angabe, die für ähnliche Komponenten an der Seitenwand 18 verwendet wird. Die Seitenwand 16 schließt ein oberes Rahmenelement 22 ein, das mit den seitlichen Rahmenelementen 24 und 26 verbunden ist. Zwischen den seitlich angeordneten Rahmenelementen 24 und 26 befindet sich eine Vielzahl von senkrechten Stäben 28, während sich ein horizontaler Stab 30 zwischen den seitlichen Rahmenelementen 24 und 26 erstreckt.
  • Die Abschlusstür 20, wie sie in 3 am besten gesehen werden kann, schließt einen U-förmigen Rahmen 32 ein, der eine Vielzahl an senkrechten Stäben 34 aufweist, die sich zwischen ihren seitlichen Rahmenteilen erstrecken.
  • Ein Antriebsabteil, das einen Teil des ersten Karrenabschnitts 12 bildet, wird allgemein mit Bezugsnummer 36 bezeichnet und wird im Folgenden in größerem Detail beschrieben.
  • Der erste Karrenabschnitt 12 schließt einen Unterboden 19 ein, wie er am besten in 5 gesehen werden kann, der vorzugsweise aus einem Edelstahl ist, mit einem hierüber gesetzten oberen Abschlussboden 40. Der Boden 40 ist vorzugsweise aus einem relativ dicken Aluminium und ist so ausgebildet, um rutschfest zu sein und das Wohlergehen des Tiers hierin sicherzustellen. Abflussöffnungen 42 sind sowohl im Unterboden 19, als auch im Abschlussboden 40 vorgesehen.
  • Der zweite Karrenabschnitt 14 schließt, wie in 5 gezeigt wird, eine erste Seitenwand 44 und eine gegenüber angeordnete Seitenwand 46 mit einer Abschlusswand/Abschlusstür 48 dazwischen ein, um dadurch einen offen endenden Käfigabschnitt zu definieren.
  • Die Seitenwand 44 und die Seitenwand 46 sind ähnlich, und folglich wird nur eine im Detail hierin beschrieben. Die Seitenwand 44 schließt, wie in 6 gesehen wird, ein oberes horizontales Rahmenelement 50 ein, von dem sich seitliche Rahmenelemente 52 und 54 abwärts erstrecken. Ein horizontales Rahmenelement 56 erstreckt sich zwischen den seitlichen Rahmenelementen 52 und 54 mit einer Vielzahl an Öffnungen 58, die darin gebildet werden, sowie in dem unteren horizontalen Rahmenelement. Eine Vielzahl von senkrechten Stäben 60 sind innerhalb der Öffnungen 58 montiert und kann nach Bedarf eingesetzt/entfernt werden, um eine größenverstellbare Öffnung zum zweiten Karrenabschnitt 14 vorzusehen.
  • Undurchsichtige Wandtafeln, wie sie in den 2, 5 und 6 gezeigt werden, können verwendet werden, um Sichtkontakt aus dem Inneren des Karrens zu verhindern. Die Wandtafeln 62 können eine Vielzahl von L-förmigen hakenartigen Elementen 64 einschließen, um dieselben mit dem horizontalen Stab 56 und dem Verschlußstift 63 sicher zu verschließen (2). Der zweite Käfigabschnitt 14 schließt auch eine Vielzahl an Deckenrahmenelementen 66 ein. In einer Weise ähnlich zu der, wie sie zum ersten Karrenabschnitt 12 beschrieben ist, ist dort ein Edelstahl-Unterboden 67 und ein oberer Aluminiumboden 68 vorgesehen, die jeweils Abflussöffnungen 70 darin gebildet aufweisen.
  • Dort sind Befestigungsmittel vorgesehen, die allgemein mit der Bezugsnummer 72 bezeichnet sind und die zum Verbinden der zwei Karrenabschnitte miteinander verwendet werden und auch für das sichere Verschließen der Abschlusswand/Abschlusstüren 20 und 48. Dieser Mechanismus kann am besten in den 13 und 3 gesehen werden und darauf wird nun Bezug genommen.
  • Die Befestigungsmittel 72 schließen einen oberen Stangenabschnitt 74 ein, der an einer V-förmigen Stütze 76 montiert ist und der bei Bedarf in geeigneter Weise an einem Rahmenelement befestigt wird. Ein Paar Flansche 80 erstrecken sich nach außen von den senkrechten Rahmenelementen, die seitlich daneben gesetzt sind. Ein Paar untere Flansche sind ebenso vorgesehen (13). Buchsenförmige Einsätze 78 können darin vorgesehen sein.
  • Ein unterer senkrechter Stababschnitt 82 ist mit dem oberen Stababschnitt 74 durch einen Verbindungsabschnitt 84 verbunden. Dort ist auch ein dazwischen angeordneter Stützflansch 86 vorgesehen.
  • Ein Paar Flansche oder Platten 92 sind an dem senkrechten Rahmen des Teils, der verbunden werden soll, montiert und sind dazu bestimmt, im Raum zwischen den Flanschen 80 befestigt zu werden. Die Stababschnitte 74 und 82 können dann bedient werden, zwischen den Öffnungsflanschen 80 und der Platte 92 eingepasst zu werden, um die zwei in einer drehbaren Weise zusammen angeordnet zu halten. Ein oberer Hebel 90 kann verwendet werden, um die Stababschnitte 74 und 82 nach Bedarf zu bewegen.
  • Derselbe Mechanismus ist an den Ecken vorgesehen, wo der erste Karrenabschnitt und der zweite Karrenabschnitt 14 verbunden werden sollen und wo die Abschlusswand/Abschlusstüren 20 und 48 sicher befestigt werden. Mit dieser Anordnung können die Türen und Abschnitte entweder zueinander gedreht und/oder vollständig zurückbewegt werden, wie in den unterschiedlichen Anordnungen in den Zeichnungen gezeigt wird.
  • Innerhalb des ersten Karrenabschnitts 12 ist ein Paar Konstruktionselemente zur Positionierung des Schweins vorgesehen, das allgemein mit der Bezugsnummer 96 bezeichnet wird und die jeweils einen Stab umfassen, der bestimmt ist, sich zwischen den Seitenwänden 16 und 18 hindurch zu erstrecken. Die Rückhaltelemente 98 sind an den senkrechten Stäben 28 montiert und ermöglichen die variable Lage der Konstruktionselemente 96 zum Positionieren des Schweins. In dieser Hinsicht können die Konstruktionselemente 96 zum Positionieren des Schweins einen inneren Stab 100 verwenden, der mit einer Feder geladen in bekannter Weise verkürzt werden kann.
  • Unter dem Antriebsabteil 36 ist ein Paar Räder 104, 104' an den Achsen 106, 106' in dieser Reihenfolge montiert. Ein Elektromotor 108 ist an einem geeigneten Stützrahmen 110 montiert. Die Achse 106 kann eine Kugellagerstütze 111 als Stütze der Achse 106' tragen. Die Räder 104 und 104' sind vorzugsweise pneumatisch, und der Druck darin kann entsprechend dem Gewicht des Karrens und den Inhalten angepasst werden.
  • Der Elektromotor 108 ist bestimmt, eine Rolle 112 anzutreiben, die einen Riemen 114 hierum laufend aufweist und die wirksam mit einem Differential 116 verbunden ist.
  • Zum Bremsen und auch zum Drehen sind ein Paar Bremselemente 118 vorgesehen, die selektiv entweder auf eines der Räder einwirken können, um für die Eignung zum Drehen zu sorgen, oder auf beide Räder. Die Bremselemente 118 sind mit den Stäben 117 verbunden, die sich aufwärts zu den Hebeln 119 für die Aktivierung erstrecken. Folglich wird das Bremsen von einem der Räder ein auf dieses Rad einwirkendes Drehmoment liefern, um daher maximale Manövrierbarkeit bereitstellen.
  • Oben auf dem ersten Kastenabschnitt 12 ist ein Gehäuse 120 montiert, das genutzt werden kann, um die verschiedenen Steuerorgane aufzunehmen. In dieser Hinsicht wird der Karren vorzugsweise durch eine geeignete Fernsteuerung angetrieben, die bekannte Schaltungen benutzt. Ebenso sind vorzugsweise Lautsprecher vorgesehen, die innerhalb des Gehäuses 120 untergebracht sein können.
  • Für das bequemere Bewegen ist der Karren mit Stützrädern 122 versehen, die an den Ecken des ersten Karrenabschnitts 12 und des zweiten Karrenabschnitts 14 platziert sind. Dort sind auch Pufferrollen 124 an verschiedenen Ecken des Karrens 10 vorgesehen. Zusätzlich sind Stoßfängerplatten 128 an den unteren Teilen an jeder Seite des ersten Karrenabschnitts 12 und des zweiten Karrenabschnitts 14 vorgesehen. Stoßfängerplatten 128 sind geeignet, um auf dem Weg mit den Kanten in Kontakt zu kommen, der mit dem Karren 10 verfolgt wird – z.B. kann der Karren, insbesondere wenn er mit Mitteln der Fernsteuerung angetrieben wird, Stoßfängerplatten verwenden, wenn sich der Karren entlang der Kanten von verschiedenen Käfigen bewegt.
  • Der Elektromotor 180 ist vorzugsweise ein Gleichstrommotor und wird durch eine wiederaufladbare, nicht-explosionsgefährdete Batterie mit Energie versorgt. Das Steuerungssystem kann ein Sicherheitssystem einschließen, so dass auf einen vorbestimmten Widerstand der Antrieb ausgeschaltet wird. Dies würde jede Zerstörung durch Unfall mit einem Gegenstand verhindern, der sich im Weg des Karrens befindet. In jedem Gebäude, in dem mehrere solcher Karren eingesetzt werden können, würde jeder Karren auf einer verschiedenen Frequenz für die Fernsteuerung betrieben werden, was Gefallen finden wird.
  • Der fernsteuerbare Karren ist sehr gut für das Praktizieren der Verfahren der vorliegenden Erfindung geeignet. Folglich wird ein einzelner Arbeiter vorzugsweise an der Rückseite der einzelnen Käfige für die Säue gestellt sein und wird in der Lage sein, den Karren fernzusteuern, wenn er sich von Käfig zu Käfig bewegt, sowohl für die Bestimmung der Brünstigkeit, als auch für die Zwecke der künstlichen Besamung.

Claims (14)

  1. Beweglicher Karren (10), der geeignet ist für eine Verwendung in einem Schweinezuchtbetrieb, wobei der bewegliche Karren umfasst: eine Basis (19, 67), wobei an dieser Basis Räder angebracht sind; einander gegenüberliegende Seitenwände (16, 18) und erste und zweite einander gegenüberliegende Abschlusswände (20, 48), die sich von der genannten Basis nach oben erstrecken; Mittel (62), die mit einer der Seitenwände (16, 18) verbunden sind, um einen visuellen Zugang in mindestens eine Richtung zwischen dem Inneren und dem Äußeren des genannten Karrens (10) zu blockieren; dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Öffnung (58) in der anderen Seitenwand (16, 18) so bemessen ist, dass eine Schweineschnauze mindestens teilweise hindurch gesteckt werden kann.
  2. Karren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er Schweinepositionierungsmittel (96) enthält, um innerhalb des genannten Karrens ein Schwein an einem Hinlegen im genannten Karren zu hindern.
  3. Karren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Blockade des visuellen Zugangs mindestens eine Platte (62) aus einem undurchsichtigen Material und Mittel zur Befestigung der genannten Platte an mindestens einer dieser Seiten umfassen.
  4. Karren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Karren einen ersten Karrenteil (12) und einen zweiten Karrenteil (14) umfasst, wobei genannter erster Karrenteil ein erstes Basisteil (19), das einen Teil der genannten Basis bildet, und eine erste Karrenteilwand (16, 18) umfasst, die sich von der genannten Basis nach oben erstrecken, um eine erste Umfassung mit einem offenen Ende zu definieren; wobei genannter zweiter Karrenteil (14) ein zweites Basisteil (67), das einen Teil der genannten Basis bildet, und eine zweite Karrenteilwand (44, 46) aufweist, die sich von der genannten Basis nach oben erstrecken, um eine zweite Umfassung mit einem offenen Ende zu definieren; wobei Mittel (72) zur Aneinanderbefestigung des genannten ersten Karrenteils und des genannten zweiten Karrenteils dienen, so dass genannte offene Seiten zusammentreffen und genannter erster Karrenteil und genannter zweiter Karrenteil zusammen einen umschlossenen Karren definieren.
  5. Karren nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass er Antriebsmittel (108) zum Bewegen des genannten Karrens von einem Ort zu einem zweiten Ort umfasst.
  6. Karren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass er weiterhin ein Fernsteuerungsmittel umfasst, das mit genanntem Antriebsmittel operativ verbunden ist.
  7. Karren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass genanntes Schweinepositionierungsmittel ein Konstruktionselement (96) umfasst, das sich zwischen erster und zweiter gegenüberliegender Seitenwand erstreckt, wobei genanntes Konstruktionselement so positioniert ist, dass es sich unter einem Schwein befindet, wenn sich das Schwein in genanntem Karren befindet.
  8. Karren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er weiterhin Geräusche abgebende Mittel auf genanntem Karren umfasst.
  9. Verfahren, dadurch gekennzeichnet, dass es ausgeführt bei der Bestimmung der Brünstigkeit von eingesperrten Säuen die kombinierten Schritte umfasst: Platzieren eines männlichen Schweins in einen beweglichen Karren (10) mit Abschlusswänden (20, 48) und Seitenwänden (16, 18), die angeordnet sind, um ein männliches Schwein darin einzuschließen, wobei genannter Karren (10) eine Öffnung (58) in dessen Seitenwand aufweist, Bewegen des Karrens zu einer Position neben den Säuen und Ermöglichen eines Schnauze-zu-Schnauze-Kontakts zwischen dem genannten männlichen Schwein durch genannte Öffnung mit den genannten Säuen.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es ausgeführt während der künstlichen Besamung von eingesperrten Säuen die kombinierten Schritte umfasst von Platzieren eines männlichen Schweins in einen beweglichen Karren (10) mit Abschlusswänden (20, 48) und Seitenwänden (16, 18), die angeordnet sind, um ein männliches Schwein darin einzuschließen, wobei genannter Karren (10) eine Öffnung (58) in dessen Seitenwand aufweist, Bewegen des Karrens zu einer Position neben den Säuen und und Ermöglichen eines Schnauze-zu-Schnauze-Kontakts zwischen dem genannten männlichen Schwein durch genannte Öffnung mit den genannten Säuen während der künstlichen Besamung.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Eber veranlasst wird, auf einer Basis (19, 67) zu stehen und der Karren auf an der Basis montierten Rädern bewegt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Niederlegen des Ebers verhindert wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 9, 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass es das Bewegen des Karrens von einem Ort zu einem zweiten Ort umfasst mit Antriebsmitteln (108) zum Bewegen des genannten Karrens.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es weiterhin ein Fernsteuern der genannten Antriebsmittel umfasst.
DE60022865T 1999-02-25 2000-02-25 Verfahren und system zum erkennen der brünstigkeit für schweine Expired - Lifetime DE60022865T2 (de)

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