DE60100658T2 - Verfahren und System zur Bereitstellung von Diensten - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Lieferung von Diensten an mobile Benutzer in Abhängigkeit von der Position der Benutzer.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Kommunikationsinfrastrukturen, die geeignet für mobile Benutzer (insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich Zellularfunkinfrastrukturen) sind, werden verstärkt eingeführt. Während die Hauptmotivation das Mobilfernsprechen war, hat der Wunsch, mobile, datenbasierte Dienste über diese Infrastrukturen zu implementieren, zu der schnellen Entwicklung von Trägerdiensten mit Datenfähigkeit über derartige Infrastrukturen geführt. Dies hat die Möglichkeit eröffnet, daß viele internetbasierte Dienste für mobile Benutzer verfügbar sind.
  • Beispielhaft zeigt 1 eine Form einer bekannten Kommunikationsinfrastruktur für mobile Benutzer, die sowohl Fernsprech- als auch Datenträgerdienste liefert. Bei diesem Beispiel kommuniziert eine mobile Entität 20, die mit einem Funkteilsystem 22 und einem Telefonteilsystem 23 versehen ist, mit der festen Infrastruktur eines GSM-PLMN (PLMN = Public Land Mobile Network = öffentliches Mobilfunknetz) 10, um grundlegende Sprach-Fernsprechdienste bereitzustellen. Zusätzlich umfaßt die mobile Entität 20 ein Datenhandhabungsteilsystem 25, das über eine Datenschnittstelle 24 mit dem Funkteilsystem 22 für das Senden und Empfangen von Daten über einen Trägerdienst mit Datenfähigkeit, der durch das PLMN bereitgestellt wird, zusammenarbeitet; der Trägerdienst mit Datenfähigkeit ermöglicht es der mobilen Entität 20, mit einem Dienstsystem 40 zu kommunizieren, das mit dem öffentlichen Internet 39 verbunden ist. Das Datenhandhabungsteilsystem 25 unterstützt eine Betriebsumgebung 26, in der Anwendungen laufen, wobei die Betriebsumgebung einen geeigneten Kommunikationsstapel umfaßt.
  • Insbesondere weist die feste Infrastruktur 10 des GSM-PLMN eines oder mehrere Basisstationsteilsysteme (BSS; BSS = Base Station Substation) 11 und ein Netz- und Schaltteilsystem NSS (NSS = Network and Switching Subsystem) 12 auf. Jedes BSS 11 weist eine Basisstationssteuerung (BSC; BSC = Base Station Controller) 14 auf, die mehrere Basis-Sende-/Empfangsgerätstationen (BTS; BTS = Base Transceiver Station) 13 steuert, wobei jede derselben einer jeweiligen „Zelle des Funknetzes zugeordnet ist. Wenn das Funkteilsystem 22 der mobilen Entität 20 aktiv ist, kommuniziert dasselbe über eine Funkverbindung mit der BTS 13 der Zelle, in der sich die mobile Entität gegenwärtig befindet. Bezüglich des NSS 12 weist dasselbe eines oder mehrere Mobilschaltstellen (MSC; MSC = Mobile Switching Center) 15 gemeinsam mit anderen Elementen auf, wie z. B. Besucherortsregistern 32 und einem Heimatortsregister 31.
  • Wenn die mobile Entität 20 verwendet wird, um einen normalen Telefonanruf durchzuführen, wird eine Verkehrsschaltung zum Tragen digitalisierter Sprache durch das relevante BSS 11 zu dem NSS 12 eingerichtet, das dann verantwortlich für ein Leiten des Anrufs zu dem Zieltelefon ist (ob nun in dem gleichen PLMN oder in einem anderen Netz).
  • Bezüglich einer Datenübertragung zu/von der mobilen Entität 20 sind bei dem vorliegenden Beispiel drei unterschiedliche Trägerdienste mit Datenfähigkeit dargestellt, obwohl andere Möglichkeiten existieren. Ein erster Trägerdienst mit Datenfähigkeit ist in der Form eines Leitungsvermittlungsdaten-Dienstes (CSD-Dienstes; CSD = Circuit Switched Data) verfügbar. In diesem Fall wird eine Voll-Verkehrsschaltung zum Tragen von Daten verwendet und die MSC 32 leitet die Schaltung zu einer Interworking- bzw. Zusammenarbeit- Funktion IWF 34, deren genaue Natur davon abhängt, was mit der anderen Seite der IWF verbunden ist. So könnte die IWF konfiguriert sein, um einen direkten Zugang zu dem öffentlichen Internet 39 zu liefern (d. h. eine Funktionalität zu liefern, die einem IAP (IAP = Internet Access Provider = Internetzugriffsanbieter) ähnelt. Alternativ könnte die IWF einfach ein Modem sein, das mit einem PSTN verbunden ist; in diesem Fall kann ein Internetzugang durch eine Verbindung über das PSTN zu einem Standard-IAP erzielt werden.
  • Ein zweiter Trägerdienst mit Datenfähigkeit mit niedriger Bandbreite ist durch die Verwendung des Kurznachrichtendienstes (Short Message Service) verfügbar, der Daten, die in Signalisierungskanalschlitzen getragen werden, an eine SMS-Einheit 33 leitet, die angeordnet sein kann, um eine Verbindbarkeit mit dem öffentlichen Internet 39 bereitzustellen.
  • Ein dritter Trägerdienst mit Datenfähigkeit wird in der Form eines GPRS (GPRS = General Packet Radio Service = Allgemeinpaketfunkdienst) bereitgestellt, der es ermöglicht, daß IP- (oder X.25-) Paketdaten von dem Datenhandhabungssystem der mobilen Entität 20 über die Datenschnittstelle 24, das Funkteilsystem 21 und das relevante BSS 11 an ein GPRS-Netz 17 des PLMN 10 (und umgekehrt) geleitet werden können. Das GPRS-Netz 17 umfaßt einen SGSN (SGSN = Serving GPRS Support Node – Dienst-GPRS-Unterstützungsknoten) 18, der schnittstellenmäßig die BSC 14 mit dem Netz 17 verbindet, und einen GGSN (GGSN = Gateway GPRS Support Node = Gateway-GPRS-Unterstützungsknoten) 19, der das Netz 17 schnittstellenmäßig mit einem externen Netz verbindet (bei diesem Beispiel dem öffentlichen Internet 39). Volle Details des GPRS sind in der GSM 03.60-Spezifizierung der ETSI (Europäisches Telekommunikationsstandardinstitut) zu finden. Unter Verwendung des GPRS kann die mobile Entität 20 Paketdaten über das BSS 11 und das GPRS-Netz 17 mit Entitäten, die mit dem öffentlichen Internet 39 verbunden sind, austauschen.
  • Die Datenverbindung zwischen dem PLMN 10 und dem Internet 39 ist im allgemeinen durch eine Firewall 35 mit einer Proxy- und/oder Gateway-Funktionalität.
  • Andere Trägerdienste mit Datenfähigkeit als diejenigen, die oben beschrieben sind, können bereitgestellt werden, wobei die beschriebenen Dienste einfach Beispiele dessen, was möglich ist, sind.
  • In 1 ist ein Dienstsystem 40 gezeigt, das mit dem Internet 40 verbunden ist, wobei dieses Dienstsystem für das/die BS/Anwendung 26, das/die in der mobilen Entität läuft, durch die Verwendung eines der oben beschriebenen Trägerdienste mit Datenfähigkeit zugänglich ist. Die Trägerdienste mit Datenfähigkeit könnten gleichermaßen einen Zugriff auf ein Dienstsystem liefern, das sich innerhalb des Bereichs des PLMN-Operators befindet oder mit einem anderen öffentlichen oder privaten Datennetz verbunden ist.
  • Bezüglich der BS/Anwendungssoftware 26, die in dem Datenhandhabungsteilsystem 25 der mobilen Entität 20 läuft, könnte dies z. B. eine WAP-Anwendung sein, die auf einem WAP-Stapel läuft, wobei „WAP" der Drahtlosanwendungsprotokollstandard ist. Details des WAP sind z. B in dem Buch „Official Wireless Application Protocol", Wireless Application Protocol Forum, Ltd., veröffentlicht 1999 durch Wiley Computer Publishing, zu finden. Wenn die BS/Anwendungssoftware WAP-fähig ist, dient die Firewall im allgemeinen auch als ein WAP-Proxy und -Gateway. Natürlich kann das/die BS/Anwendung 26 eine weitere Funktionalität (z. B. E-Mail-Client) anstelle von oder zusätzlich zu der WAP-Funktionalität aufweisen.
  • Die mobile Entität 20 kann viele unterschiedliche Formen annehmen. Sie könnte z. B. zwei separate Einheiten sein, wie z. B. ein Mobiltelefon (mit Elementen 2224) und ein mobiler PC (Datenhandhabungssystem 25), die durch eine geeignete Verbindung gekoppelt sind (Wireline-, Infrarot- oder sogar Nahbereichsfunksystem, wie z. B. Bluetooth). Alternativ könnte die mobile Entität 20 eine einzelne Einheit sein, wie z. B. ein Mobiltelefon mit WAP-Funktionalität. Natürlich kann die Telefonfunktionalität 24, wenn nur ein Daten-Senden/Empfang benötigt wird (und keine Sprache), weggelassen werden; ein Beispiel hiervon ist ein PDA mit eingebauter GSM-Funktionalität mit Datenfähigkeit, während ein weiteres Beispiel eine Digitalkamera (das Datenhandhabungssystem) ebenso mit eingebauter GSM-Funktionalität mit Datenfähigkeit ist, die das Hochladen von Digitalbildern von der Kamera an einen Speicherserver ermöglicht.
  • Während die obige Beschreibung Bezug nehmend auf ein PLMN basierend auf einer GSM-Technologie erfolgt ist, ist es ersichtlich, daß viele andere Zellularfunktechnologien existieren und üblicherweise den gleichen Typ von Funktionalität liefern, wie für das GSM-PLMN 10 beschrieben ist.
  • In jüngster Zeit zeigte sich großes Interesse an „ortsbasierten", „ortsabhängigen" oder „ortsbewußten" Diensten für mobile Benutzer, wobei dies Dienste sind, die den gegenwärtigen Ort des Benutzers (oder einer anderen mobilen Partei) berücksichtigen. Die grundlegendste Form dieses Dienstes ist der Notfallortsdienst, durch den ein Benutzer in Schwierigkeiten einen Notknopf auf seinem Mobiltelefon drücken kann, um eine Notfallhilfeanforderungsnachricht mit seinen angefügten Ortsdaten zu senden. Ein weiterer bekannter ortsbasierter Dienst ist die Bereitstellung von Verkehrs- und Routenführungsinformationen an Kraftfahrzeugfahrer basierend auf ihrer gegenwärtigen Position. Ein weiterer bekannter Dienst ist ein „Gelbe-Seiten"-Dienst, bei dem ein Benutzer etwas über Einrichtungen (Läden, Restaurants, Theater usw.), die bezüglich seines gegenwärtigen Orts lokal sind, herausfinden kann. Der Ausdruck „ortsbewußte Dienste" wird hierin verwendet, um sich allgemein auf diese und ähnliche Dienste zu beziehen, bei denen eine Ortsabhängigkeit existiert.
  • Ortsbewußte Dienste benötigen alle einen Benutzerort als einen Eingabeparameter. Eine Anzahl von Verfahren zum Bestimmen des Ortes eines mobilen Benutzers, der durch eine zugeordnete mobile Ausrüstung dargestellt wird, existieren bereits. Beispielhafte Ortsbestimmungsverfahren werden nun Bezug nehmend auf die 25 beschrieben. Wie ersichtlich ist, führen einige dieser Verfahren dazu, daß der Benutzer seinen Ort kennt, wodurch es ermöglicht wird, daß er denselben an einen ortsbewußten Dienst überträgt, an dessen Empfang er interessiert ist, während andere der Verfahren dazu führen, daß der Ort des Benutzers einer Netzentität bekannt wird, von der derselbe direkt an einen ortsbewußten Dienst geliefert werden kann (im allgemeinen nur mit der Zustimmung des betreffenden Benutzers). Es wird darauf hingewiesen, daß zusätzliche Verfahren zu denjenigen, die in den 25 dargestellt sind, existieren.
  • Die 25 stellen zusätzlich zu einer Ortsbestimmung auch dar, wie die mobile Entität einen ortsbewußten Dienst, der durch das Dienstsystem 40 bereitgestellt wird, anfordert. Bei den vorliegenden Beispielen ist die Anforderung dargestellt, um über ein Zellularmobilnetz (PLMN 10) an das Dienstsystem 40 geleitet zu werden. Das PLMN ähnelt z. B. dem, das in 1 dargestellt ist, wobei die Dienstanforderung unter Verwendung eines Trägerdienstes mit Datenfähigkeit des PLMN gemacht wird. Das Dienstsystem 40 kann ein Teil des PLMN selbst sein oder kann mit demselben durch ein Datennetz, wie z. B. das öffentliche Internet, verbunden sein. Es wird jedoch darauf verwiesen, daß eine andere Infrastruktur als ein Zellularnetz alternativ zum Stellen der Dienstanforderung verwendet werden kann.
  • Das Ortsbestimmungsverfahren, das in 2 dargestellt ist, verwendet ein Trägheitspositionierungssystem 50, das in der mobilen Entität 20A vorgesehen ist, wobei dieses System 50 die Verschiebung der mobilen Entität aus einer anfänglichen Referenzposition bestimmt. Wenn die mobile Entität 20A einen ortsbewußten Dienst aufrufen möchte, leitet dieselbe ihre gegenwärtige Position gemeinsam mit der Dienstanforderung 51 an das entsprechende Dienstsystem 40. Dieser Ansatz vermeidet den Bedarf nach einer Infrastruktur, um einen externen Referenzrahmen bereitzustellen; Kosten-, Größen- und Langzeitgenauigkeitsbelange machen jedoch gegenwärtig derartige Systeme zum Einbau in Massenhandvorrichtungen unattraktiv.
  • 3 zeigt zwei unterschiedliche Ortsbestimmungssysteme, die beide die Verwendung lokaler Funkstellen mit fester Position beinhalten, die hier als Infrarot-Funkstellen IRD gezeigt sind, obwohl andere Technologien, wie z. B. Nahbereichsfunksysteme (insbesondere „Bluetooth"-Systeme) gleichermaßen verwendet werden könnten. Die rechte Hälfte von 3 zeigt eine Anzahl unabhängiger Funkstellen 55, die kontinuierlich ihre einzelnen Orte übertragen. Eine mobile Entität 20B ist angeordnet, um die Übertragungen von einer Funkstelle aufzugreifen, wenn dieselbe ausreichend nahe ist, wodurch dessen Position zu der Genauigkeit seines Empfangsbereichs eingerichtet wird. Diese Ortsdaten können dann an eine Anforderung 59, die durch die mobile Entität 20B durchgeführt wird, an einen ortsbewußten Dienst, der von dem Dienstsystem 40 verfügbar ist, angehängt werden. Eine Variation dieser Anordnung besteht darin, daß die Funkstellen 55 Informationen übertragen, die, während sie keine direkten Ortsdaten sind, verwendet werden können, um derartige Daten nachzuschlagen (z. B. können die Daten der Internet-Homepage-URL eines Speichers sein, der die betreffende Funkstelle 55 häust, wobei diese Homepage den Speicherort angibt – oder zumindest eine Identität, wodurch ein Nachschlagen eines Orts in einem Verzeichnisdienst ermöglicht wird).
  • In der linken Hälfte in 3 sind die IRB-Funkstellen 54 alle mit einem Netz verbunden, das mit einem Ortsserver bzw. Positionsserver 57 verbunden ist. Die Funkstellen 54 übertragen ein Präsenzsignal, wobei, wenn eine mobile Entität 20C ausreichend nahe an einer Funkstelle ist, um das Präsenzsignal aufzugreifen, dieselbe durch ein Senden ihrer Identität an die Funkstelle anspricht. (So können bei diesem Ausführungsbeispiel sowohl die Funkstellen 54 als auch die mobile Entität 20C IR-Signale sowohl empfangen als auch senden, wohingegen Funkstellen 55 IR-Signale nur senden und die mobile Entität 20B dieselben nur empfängt). Daraufhin, daß eine Funkstelle 54 die Identität einer mobilen Entität empfängt, sendet dasselbe eine Nachricht über ein Netz 56 an den Ortsserver 57, wobei diese Nachricht die Identität der mobilen Entität 20C mit dem Ort der relevanten Funkstelle 54 verbindet. Nun darf, wenn die mobile Entität einen ortsbewußten Dienst aufrufen möchte, der durch das Dienstsystem 40 bereitgestellt wird, da dieselbe ihren Ort nicht kennt, sie ihre Identität nicht in die Dienstanforderung 58 einschließen und sich darauf verlassen, daß das Dienstsystem 40 den gegenwärtigen Ort der mobilen Entität in dem Ortsserver 57 nachschlägt. Da Ortsdaten persönlich und möglicherweise sehr empfindlich sind, liefert der Ortsserver 57 im allgemeinen nur Ortsdaten an das Dienstsystem 40, nachdem letzteres einen Autorisierungstoken erzeugt hat, der durch die mobile Entität 20B in der Anforderung 58 geliefert wird. Es ist zu erkennen, daß, während das Dienstsystem 40 als Handhabungsdienstanforderungen von beiden Typen mobiler Entität 20B und 20C dargestellt ist, separate Systeme 40 für jeden Mobilgerättyp vorgesehen sein können (dies trifft auch auf die Dienstsysteme, die in den 4 und 5 dargestellt sind, zu).
  • 4 stellt mehrere Formen eines GPS-Ortsbestimmungssystems dar. Ruf der linken Seite in 4 ist eine mobile Entität 20D mit einem Standard-GPS-Modul vorgesehen und ist in der Lage, den Ort der Entität 20D zu bestimmen, indem Signale von Satelliten 60 aufgegriffen werden. Die Entität 20D kann dann diesen Ort liefern, wenn in einer Anforderung 21 ein ortsbewußter Dienst von dem Dienstsystem 40 angefordert wird.
  • Die rechte Seite von 4 stellt bezüglich der mobilen Entität 20E zwei Weisen dar, auf die eine Unterstützung an die Entität beim Herleiten eines Ortes von GPS-Satelliten bereitgestellt werden kann. Erstens kann das PLMN 10 mit festen GPS-Empfängern 62 versehen sein, die jeweils kontinuierlich die Satelliten 60 verfolgen, die von dem Empfänger sichtbar sind, und Informationen bezüglich dessen, wo nach diesen Satelliten zu suchen ist, sowie geschätzte Signalankunftszeiten in Nachrichten 63 an lokale mobile Entitäten 20E leiten; dies ermöglicht es, daß die mobilen Entitäten 20E eine Erfassungszeit für die Satelliten wesentlich reduzieren und eine Meßgenauigkeit erhöhen (siehe „Geolocation Technology Pinpoints Wireless 911 calls within 15 Feet", 1. Juli 99, Lucent Technologies, Bell Labs). Zweitens kann als alternative Verbesserung die Verarbeitungslast auf die mobile Entität 20E reduziert werden und ein codiertes Zittern unter Verwendung der Dienste der Netzentität 64 entfernt werden (in dem PLMN 10 oder durch dasselbe zugänglich).
  • Sobald die mobile Einheit 20E ihren Ort bestimmt hat, kann dieselbe diese Informationen in einer Anforderung 65 weiterleiten, wenn ein ortsbewußter Dienst, der durch das Dienstsystem 40 bereitgestellt wird, aufgerufen wird.
  • 5 stellt zwei allgemeine Ansätze einer Ortsbestimmung aus Signalen, die in einer Zellularfunkinfrastruktur vorhanden sind, dar. Erstens ist anzumerken, daß im allgemeinen sowohl die mobile Entität als auch das Netz die Identität der Zelle kennen, in der sich die mobile Entität gegenwärtig befindet, wobei diese Informationen als Teil des normalen Betriebs des Systems bereitgestellt werden. (Obwohl in einem System, wie z. B. GMS, das Netz auch nur den gegenwärtigen Ort an eine Auflösung einer Sammlung von Zellen speichern kann, die als ein „Ortsbereich" bekannt ist, ist die tatsächliche gegenwärtige Zell-ID im allgemeinen aus einem Überwachen der Signale, die zwischen der BSC 14 und der mobilen Entität ausgetauscht werden, herleitbar).
  • Über die gegenwärtige Basis-Zell-ID hinaus ist es möglich, eine genauere Position durch ein Messen von Zeitgebungs- und/oder Richtungsparametern zwischen der mobilen Entität und mehreren BTS 13 zu erhalten, wobei diese Messungen entweder in dem Netz oder der mobilen Entität durchgeführt werden (siehe z. B. internationale Anmeldungen WO 99/04582, die verschiedene Techniken zum Bewirken einer Ortsbestimmung in dem Mobilgerät beschreibt, und WO 99/55114, die eine Ortsbestimmung durch das Mobilnetz ansprechend auf Anforderungen beschreibt, die durch ortsbewußte Anwendungen an ein Mobilortszentrum – Server – des Mobilnetzes gestellt werden).
  • Die linke Hälfte von 5 stellt den Fall dar, daß eine Ortsbestimmung in der mobilen Entität 20F z. B. dadurch durchgeführt wird, daß beobachtete Zeitunterschieds-Messungen (OTD-Messungen; OTD = Observed Time Difference) bezüglich Signalen von BTS 13 durchgeführt und ein Ort unter Verwendung einer Kenntnis von BTS-Orten berechnet wird. Die Ortsdaten werden nachfolgend an eine Dienstanforderung 66, die bezüglich eines ortsbewußten Dienstes an das Dienstsystem 40 gesendet wird, angehängt. Die Berechnungslast auf die mobile Entität 20F könnte reduziert und der Bedarf, daß das mobile Teil BTS-Orte kennt, vermieden werden, indem man eine Netzentität einen Teil der Arbeit erledigen läßt. Die rechte Hälfte von 5 stellt den Fall dar, daß eine Ortsbestimmung in dem Netz z. B. durch ein Durchführen von Zeitgebungsfortgangsmessungen für drei BTS 13 und ein Verwenden dieser Messungen, um einen Ort herzuleiten (wobei diese Herleitung üblicherweise in einer Einheit durchgeführt wird, die der BSC 14 zugeordnet ist), durchgeführt wird. Die resultierenden Ortsdaten werden an einen Ortsserver 67 geleitet, von dem dieselben für autorisierte Dienste verfügbar gemacht werden können. Wie für die mobile Entität 20C wie in 3 sendet die mobile Entität 20G aus 5, wenn dieselbe einen ortsbewußten Dienst aufrufen möchte, der auf dem Dienstsystem 50 verfügbar ist, eine Anforderung 69 einschließlich eines Autorisierungsto kens und ihrer ID (möglicherweise in dem Token eingebettet) an das Dienstsystem 40; das Dienstsystem verwendet dann den Autorisierungstoken, um den gegenwärtigen Ort der mobilen Entität 20G aus dem Ortsserver 67 zu erhalten.
  • Bei den obigen Beispielen, bei denen die mobile Entität verantwortlich für eine Bestimmung des Ortes ist, wird dies im allgemeinen nur zu der Zeit durchgeführt, zu der der ortsbewußte Dienst angefordert wird. Wenn eine Ortsbestimmung durch die Infrastruktur durchgeführt wird, kann dies praktisch für Systeme sein, die nur eine eingegrenzte Anzahl von Benutzern (wie z. B. das System, das in der linken Hälfte von 2 dargestellt ist, bei dem eine Anzahl von Infrarotfunkstellen 54 eine im allgemeinen ziemlich eingeschränkte Anzahl abdeckt) abdecken, damit eine Ortsdatensammlung jedesmal durchgeführt wird, wenn eine mobile Entität durch ein IRB neu erfaßt wird, wobei diese Daten an den Ortsserver 57 geleitet werden, wo diese zur Verwendung, wenn sie benötigt werden, zwischengespeichert werden. Für Systeme, die jedoch große Bereiche mit einer potentiell großen Anzahl mobiler Entitäten abdecken, wie z. B. das System aus 5, ist es wirksamer, eine Ortsbestimmung so und dann zu bewirken, wenn ein wahrgenommener Bedarf danach besteht; so kann eine Ortsbestimmung durch den Ortsserver 67 ansprechend auf die Dienstanforderung 68 von der mobilen Entität 20G ausgelöst werden oder die mobile Entität kann unmittelbar vor dem Stellen der Anforderung 68 die BSC 14 direkt auslösen, um eine Ortsbestimmung zu bewirken und das Ergebnis zu dem Ortsserver 67 zu führen.
  • Weiter Bezug nehmend auf die Ortsserver 57, 67 können, während eine Zugriffsautorisierung durch ortsbewußte Dienste beschrieben wurde, um durch Autorisierungstoken stattzufinden, die durch die betreffenden mobilen Entitäten geliefert werden, andere Autorisierungstechniken verwendet werden. Insbesondere kann ein ortsbewußter Dienst zuvor mit dem Ortsserver bezüglich bestimmter mobiler Entitäten autorisiert werden; in diesem Fall muß jede Anforderung von dem Dienst nach Ortsdaten nur feststellen, daß die Anforderung von einem Dienst kommt, der bezüglich der mobilen Entität autorisiert ist, für die die Ortsdaten angefordert werden.
  • Wie bereits angezeigt wurde, stellen die 25 nur einige Beispiele dessen dar, wie eine Ortsbestimmung erzielt werden kann, wobei es viele andere mögliche Kombinationen einer verwendeten Technologie und dessen gibt, wo in dem System die Ortsbestimmungsmessungen gemacht werden und der Ort berechnet, gespeichert und verwendet wird. So kann sich der ortsbewußte Dienst in der mobilen Entität, deren Ort von Interesse ist, in einem vernetzten Dienstsystem 40 (wie dargestellt) oder sogar in einer weiteren mobilen Entität befinden. Ferner kann, während bei den Beispielen der 25 ein Aufrufen des ortsbewußten Dienstes durch die mobile Entität geschah, deren Ort von Interesse ist, die Natur des ortsbewußten Dienstes derart sein, daß er durch eine andere Partei aufgerufen wird (potentiell einschließlich des PLMN selbst). In diesem Fall ist, es sei denn, die aufrufende Partei kennt bereits den Ort der mobilen Entität und kann diese Informationen an den ortsbewußten Dienst weiterleiten (was z. B. die Situation sein kann, bei der das PLMN den Dienst aufruft), es der ortsbewußte Dienst, der für ein Erhalten der erforderlichen Ortsdaten verantwortlich ist, und zwar entweder durch ein Senden einer Anforderung an die mobile Entität selbst oder durch ein Anfordern der Daten von einem Ortsserver. Es sei denn, der Ortsserver weist bereits die benötigten Informationen in einem Cachespeicher auf, fährt der Server fort, um die Daten entweder durch ein Abfragen der mobilen Entität oder durch ein Auslösen von Infrastrukturelementen, um das Mobilgerät zu lokalisieren, zu erhalten. Wenn z. B. ein ortsbewußter Dienst, der auf dem Dienstsystem 40 in 5 läuft, den Ort des Mobilgeräts 20G finden muß, könnte derselbe angeordnet sein, um dies durch ein Anfordern dieser Informationen von dem Ortsserver 67 zu tun, der wiederum die Ortsdaten von der relevanten BSC anfordert, wobei letz tere dann die notwendige Bestimmung unter Verwendung von Messungen von BTS 13 durchführt.
  • Obwohl in dem Vorangegangenen die Bereitstellung von Ortsdaten durch die Mobilfunkinfrastruktur zu der mobilen Entität als ein Dienst behandelt wurde, der über einen Trägerkanal mit Datenfähigkeit bewirkt wird, ist zu erwarten, daß, da Ortsdaten als ein grundlegendes Element von Mobilfunkinfrastrukturdiensten betrachtet werden, eine Bereitstellung in den relevanten Mobilfunkstandards für Ortsdaten gemacht wird, die über einen Signalisierungskanal an die mobile Entität geleitet werden sollen.
  • Die US 6,011,973 offenbart ein Mobiltelephon, das angeordnet ist, um gemäß seiner Position aktiviert oder deaktiviert zu werden, wobei Daten über die Erlaubnis des Betriebs des Mobiltelephons in verschiedenen geographischen Positionen entweder in dem Telephon oder anderswo gespeichert sind. Die WO-A-97/41654 beschreibt das positionsbasierte Auslösen von Informationsdiensten an registrierte Kunden. Die US 5,568,153 offenbart ein System, bei dem die Parameter eines Dienstes auf der Basis der aktuellen Position des Benutzers bestimmt werden, wobei dies durchgeführt wird, nachdem die Dienstlieferung angefordert wurde. Die WO-A-99/67904 beschreibt das Bezahlen für einen elektronischen Zugriffsschlüssel zu einem Ereignis, wobei der Schlüssel in einem Handapparat gespeichert ist, bis er angefordert wird. Die US 6,236,981 offenbart eine Anordnung, bei der Token in einem Carnet gespeichert sind und durch Übertragung an einen Online-Verkäufer ausgegeben werden. Die WO-A-98/19479 beschreibt ein Mobilkommunikationssystem, bei dem Informationen über die geographische Position einer Basisstation auf einem Zellrundsendekanal rundgesendet werden; diese Positionsinformationen werden dann durch eine Mobilstation in eine Dienstanforderung aufgenommen, die an einen Dienstanbieter gesendet wird, um es Letzterem zu ermöglichen, seine Antwort gemäß der Position der Mobilstation kundenspezifisch einzustellen.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Verfahren und System für eine Dienstlieferung an mobile Benutzer zu schaffen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Dienstlieferverfahren geschaffen, bei dem die Position eines Benutzers, an den ein Dienst geliefert werden soll, durch die Position einer mobilen Entität angezeigt wird, die dem Benutzer zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren die folgenden Schritte umfaßt:
    • (a) Qualifizieren eines Benutzers als autorisiert, um von einem Fall eines bestimmten Dienstes zu profitieren, und Speichern von:
    • – Positionsdaten, die zumindest eine Position anzeigen, wo die Dienstlieferung ausgelöst werden soll, und
    • – einem Dienstfallelement, das den Benutzer und den Dienstfall zuordnet, für den der Benutzer qualifiziert ist;
    • (b) nacheinanderfolgendes Erfassen einer Positionsübereinstimmung zwischen der Position des Benutzers, wie sie durch die Position einer mobilen Entität angezeigt wird, die dem Benutzer zugeordnet ist, und einer Position, die durch die Positionsdaten angezeigt wird, und daraufhin Auslösen der Lieferung des Dienstfalles, der durch das Dienstfallelement dem Benutzer zugeordnet ist, an den Benutzer; und
    • (c) Modifizieren der Positionsdaten als Teil der Lieferung des Dienstfalles, der in Schritt (b) ausgelöst wurde.
  • Die vorliegende Erfindung zieht auch ein Dienstliefersystem zum Bewirken der Dienstlieferung gemäß dem vorhergehenden Verfahren in Betracht.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ein Dienstlieferverfahren und ein Dienstliefersystem, die beide die vorliegende Erfindung umfassen, werden nun durch ein nicht beschränkendes Beispiel mit Bezugnahme auf die beiliegenden schematischen Zeichnungen beschrieben:
  • 1 ist ein Diagramm einer bekannten Kommunikationsinfrastruktur, die zum Übertragen von Sprache und Daten zu/von einer mobilen Entität verwendbar ist;
  • 2 ist ein Diagramm, das einen bekannten Ansatz zur Bestimmung des Ortes einer mobilen Entität darstellt, wobei dieser Ansatz ein Versehen der Entität mit einem Trägheitspositionierungssystem beinhaltet;
  • 3 ist ein Diagramm, das einen weiteren bekannten Ansatz zur Bestimmung des Ortes einer mobilen Entität darstellt, wobei dieser Ansatz auf einer Nähe der mobilen Entität zu lokalen Funkstellen mit fester Position basiert;
  • 4 ist ein Diagramm, das einen weiteren bekannten Ansatz zur Bestimmung des Ortes einer mobilen Entität darstellt, wobei dieser Ansatz die Verwendung von GPS-Satelliten beinhaltet;
  • 5 ist ein Diagramm, das noch einen weiteren Ansatz zur Bestimmung des Ortes einer mobilen Entität darstellt, wobei dieser Ansatz auf der Verwendung von Signalen basiert, die in einem Zellularmobilfunkkommunikationssystem vorhanden sind;
  • 6 ist ein Diagramm, das die Hauptlogikkomponenten eines Dienstlieferverfahrens und Systems, die die vorliegende Erfindung umfassen, darstellt;
  • 7 ist ein Diagramm, das ein erstes spezifisches Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt;
  • 8 ist ein Diagramm, das ein zweites spezifisches Ausführungsbeispiel darstellt;
  • 9 ist ein Diagramm, das ein drittes spezifisches Ausführungsbeispiel darstellt; und
  • 10 ist ein Diagramm, das ein viertes spezifisches Ausführungsbeispiel darstellt.
  • Bester Modus zum Ausführen der Erfindung
  • Dienstlieferverfahren und Systeme, die die Erfindung umfassen, werden nun mit Bezugnahme auf 6 bis 10 beschrieben. Die spezifischen Ausführungsbeispiele von 7 bis 10 stellen einen Benutzer mit einem Zellular-Mobilgerät und einer mobilen Infrastruktur mit einem Positionsserver zum Liefern von Positionsdaten über mobile Benutzer dar; die in 7 bis 9 gezeigten spezifischen Ausführungsbeispiele stellen auch ein Dienstsystem 40 dar, das mit dem öffentlichen Internet 39 verbunden ist. Es ist klar, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die Einzelheiten der mobilen Entität, der Positionsentdeckungseinrichtung oder Kommunikationsinfrastruktur, die in den Figuren gezeigt sind und oben allgemein mit Bezug auf 1 bis 5 erörtert sind, begrenzt ist, sondern gleichermaßen für den Betriebszusammenhang der beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung gelten. Somit, obwohl das Dienstsystem 40 in 7 bis 9 als mit dem öffentlichen Internet verbunden gezeigt ist, könnte es auch mit einem GPRS-Netzwerk 17 oder einem anderen festen Datennetzwerk verbunden sein, das direkt oder indirekt mit dem Netzwerk 17 oder dem Netzwerk 39 eine Schnittstelle bildet. Ferner kann die Kommunikation zwischen der mobilen Entität des Benutzers und einem Dienstsystem über eine Kommunikationsinfrastruktur stattfinden, die keinen Zellular-Funk verwendet, beispielsweise könnte ein drahtloses Nahbereichssystem verwendet werden.
  • Zunächst wird das allgemeine Ausführungsbeispiel des in 6 gezeigten Dienstlieferverfahrens betrachtet. In 6 ist eine Benutzerentität 70 dargestellt, die einen Benutzer und ein Mobilgerät umfaßt, durch die die Position des Benutzers sichergestellt werden kann (beispielsweise eine Mobilentität 20, wie sie in 2 bis 5 gezeigt ist). Der Zweckmäßigkeit halber wird der Begriff „Benutzerentität" sowohl für Aktionen/Ereignisse, die das Gerät selbst betreffen, als auch für Aktionen/Ereignisse, die den Benutzer betreffen, der durch das Mobilgerät agiert, verwendet; das Bezugszeichen 70 wird sowohl für die Benutzerentität als auch für den Benutzer allein verwendet.
    • [1]- Wenn der Benutzer 70 einen Dienst abonniert oder ein Produkt kauft, dem ein Dienst zugeordnet ist, bewirkt der Dienstverkäufer, der durch einen Dienstfirmenclienten 71 wirkt, daß ein ausführbarer Dienstfall 76 durch eine Dienstfirma 72 erzeugt wird, die dem Dienst zugeordnet ist. Der Dienstfall ist ein Ausführungsbeispiel des Verhaltens, das dem gekauften Dienst zugeordnet ist. Der Dienstfall ist einem Satz von gut definierten Positionen zugeordnet, die für den Dienst von Interesse sind. Diese Positionen sind in Positionsbeschreibern 74 spezifiziert, die entweder Positionen oder polygonale Bereiche spezifizieren, entweder als einen Satz von x-, y-Koordinaten, oder einen Satz von Darstellungen hoher semantischer Ebene, wie z. B, „Lloyds Bank, Bristol", die auf physikalische Positio nen abgebildet werden können. Jeder Benutzer hat ein Dienstdepot 75, um den aktuellen Satz von Dienstfällen 76 zu halten, die für den Kontext des Benutzers aktiv sind. Die Positionsbeschreiber 74, die den Dienstfällen des Benutzers zugeordnet sind, werden in einem Positionsbeschreiberdepot 73 gehalten.
    • [2]- Der neu erzeugte Dienstfall 76 und ein Anfangssatz von einem oder mehreren Positionsbeschreibern 74, die an den Dienst angelegt werden sollen, werden jeweils zu dem Dienstdepot 75 und dem Positionsbeschreiberdepot 73 des Benutzers heruntergeladen. Der Dienst bleibt ruhend, bis die Position der Benutzerentität 70 mit einer der Positionen übereinstimmt, die durch die Positionsbeschreiber definiert sind, die für den Dienst definiert sind.
    • [3]- Die physikalische Position der Benutzerentität 70 wird durch eine Positionsquelle 77 in jeder geeigneten Weise erhalten und auf regelmäßiger Basis zu einer Positionsvergleichermaschine 78 weitergeleitet.
    • [4]- Die Positionsvergleichermaschine 78 vergleicht die aktuelle Position der Entität 70 mit dem Satz von aktiven Positionsbeschreibern 74. Falls eine Übereinstimmung gefunden wird, wird ein Auslöser an eine Dienstausführungsumgebung 79 gesendet, wobei dieser Auslöser den Dienstfall identifiziert, der ausgeführt werden soll (beispielsweise durch Kombination von Benutzer-ID und Position, oder durch einen Dienstfallidentifizierer, der mit dem übereinstimmenden Positionsbeschreiber gehalten wird).
    • [5]- Die Dienstausführungsumgebung 79 lädt den geeigneten Dienstfall 76 und führt denselben aus, und leitet denselben an die aktuelle Position weiter, falls dies erforderlich ist. Der Dienst kann einer sein, der, sobald er ausgelöst wird, bis zum Abschluß läuft, unab hängig von nachfolgenden Änderungen der Position, oder einer, der nur funktioniert, während die Position mit einem Positionsbeschreiber übereinstimmt. In diesem letzteren Fall werden in Intervallen Positionsabtastwerte genommen, und der Dienst läuft nur so lange weiter, wie die aktuelle Position mit dem Positionsbeschreiber des Dienstes übereinstimmt.
    • [6]- Der Dienst kann aktiviert werden, um die Frequenz von Positionsaktualisierungen, die er erfordert, zu spezifizieren und auch den Satz von Positionsbeschreibern 74 zu modifizieren, die angewendet werden sollen.
  • Die physikalische Position der funktionalen Entitäten 71, 72, 73, 75, 77, 78 und 79 hängt von der Architektur der Netzwerkinfrastruktur ab, die verwendet wird, um die Entitäten und die Fähigkeiten des Mobilgeräts der Benutzerentität 70 miteinander zu kommunizieren. Obwohl die Dienstfirma 72 im allgemeinen in der Netzwerkinfrastruktur positioniert wird, könnte somit jede der anderen Entitäten entweder in dem Mobilgerät oder in dem Netzwerk positioniert sein.
  • Ein mögliches Dienstlieferszenario ist wie folgt. Ein Kunde kauft ein Flugticket einer Fluglinie. Ein Dienstfall 76 wird durch die Fluglinie konkretisiert, um die spezifische Kauftransaktion zu identifizieren, so daß das Verhalten des Dienstfalles von den Charakteristika der Transaktion abhängig gemacht werden kann. Eine Beschreibung des/der Positionsauslöspunkts/e des Dienstes wird entweder in dem Mobilgerät (z. B. ein Zellulartelefongerät) des Benutzers oder in der Zellular-Funk-Infrastruktur gespeichert. Man nehme an, daß der Flughafen ein Auslöserpunkt ist. Wenn der Kunde am Flughafen ankommt, stimmt die Position des Mobilgeräts, wie sie durch die Zellular-Funk-Infrastruktur bestimmt wird, mit dem Auslöserpunkt des Dienstes überein. Der Dienstfall ist nun aktiviert, kann den Kunden mit Namen begrüßen, ihn höflich fragen, einzuchecken, den Kunden in die Airlinelounge einladen und dorthin verweisen, falls das Kundenticket vom geeignete Typ ist, und schließlich den Kunden erinnern, die Lounge zu verlassen, wenn der Flug zum Einsteigen bereit ist.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel von 6 wird ein vollausführbarer Dienstfall durch die Dienstfirma erzeugt. Dies ist insbesondere nützlich wo die Dienstausführungsumgebung entweder das Mobilgerät oder ein anderes System ist, das keine großen Ressourcen oder ständigen Netzwerkzugriff hat. Ein alternativer Lösungsansatz ist es, Fallanpassungsdaten zu speichern, die verwendet werden können, um einen verallgemeinerten Dienstcode, der der Dienstausführungsumgebung verfügbar ist, kundenspezifisch anzupassen, entweder weil der Letztere Ressourcen hat, um einen solchen Code zu speichern oder über eine Netzwerkverbindung auf den Code zugreifen kann.
  • Allgemein gesagt erzeugt somit die Dienstfirma, sobald erfüllt ist, daß sich der Benutzer für den Dienst qualifiziert hat (beispielsweise indem er gezahlt hat oder geeignete Attribute hat) ein Dienstfallelement, das den Benutzer einem Dienstfall zuordnet, für den der Benutzer qualifiziert ist. Das Dienstfallelement kann eine voll ausführbare Codeversion des Dienstes sein, wie es oben mit Bezug auf 6 beschrieben ist, Anpassungsdaten, die einen allgemeinen Dienst für den Benutzer anpassen, oder eben nur ein Indikator, daß der Benutzer für die Vorteile eines Dienstfalles berechtigt ist, der ansonsten keiner Anpassung unterworfen wird.
  • Eine Anzahl unterschiedlicher Möglichkeiten kann von dem Dienstfallelement verwendet werden, um den Benutzer und den Dienstfall, für den der Benutzer qualifiziert wurde, zuzuordnen. Eine Möglichkeit ist es, daß das Dienstfallelement einen Identifizierer des Benutzers enthält, wobei das Fallelement entweder selbst diesen ausführbaren Fall enthält oder eine Referenz zu dem Letzteren enthält; in diesem Fall führt der Positionsauslöserprozeß dazu, daß der Benutzeri dentifizierer erzeugt wird, zum Übereinstimmen mit dem Dienstfallelement (es ist anzumerken, falls mehrere Dienstfallelemente für den gleichen Benutzer gespeichert werden, können zusätzliche Informationen, wie z. B. Auslöseposition erforderlich sein, um zwischen den Dienstfallelementen zu unterscheiden). Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Dienstfallidentifizierer in dem Dienstfallelement aufzunehmen, wobei dieser Identifizierer auch dem Benutzer zugeordnet ist (beispielsweise, indem er der Benutzerentität bekannt ist) und durch den Positionsauslöserprozeß zum Übereinstimmen mit dem Dienstfallelement erzeugt wird. Eine dritte Möglichkeit zum Zuordnen des Dienstfallelementes zu einem Benutzer mit einem speziellen Dienstfall ist es, das Dienstfallelement in der Benutzerentität oder einer anderen Benutzerzugewiesenen Entität zu speichern.
  • Bezüglich des Positionsauslöseprozesses ist klar, daß dieser auf viele Arten implementiert werden kann. Beispielsweise können die Positionsbeschreiber in einem Dienstsystem gespeichert werden, das die Dienstfallumgebung enthält, wobei die aktuelle Position des Benutzers durch einen Positionsserver (wie z. B. den Server 57 von 3 oder den Server 67 von PLMN 10 von 5) oder durch die Benutzerentität 70 selbst an das Dienstsystem geliefert wird (wobei die Entität 70 ihre Position durch eines der Verfahren, die beispielsweise in 2 bis 5 dargestellt sind, entdeckt hat). Alternativ könnten die Positionsbeschreiber in einem Positionsserver 57 oder 67 gespeichert sein, wobei die Positionsübereinstimmung ebenfalls in dem Server bewirkt wird. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Positionsbeschreiber in der Benutzerentität 70 selbst zu speichern, wobei die Letztere ihre Position durch ein Verfahren von 2 bis 5 entdeckt und den Positionsübereinstimmungsprozesses selbst bewirkt.
  • Spezifische beispielhafte Ausführungsbeispiele werden nun mit Bezugnahme auf 7 bis 10 beschrieben.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel von 7 hat die Dienstfirma ein Dienstfallelement (SIE = service instance element) 80 in eine Datenbank 75 eines Dienstliefersystems 40 und einen entsprechenden Positionsbeschreiber 74 in ein Depot 73 geladen, das dem Positionsserver 67 von PLMN 10 zugeordnet ist. Das SIE 80 umfaßt bei diesem Beispiel einen Benutzeridentifizierer (Benutzer-ID) und benutzerspezifische Anpassungsdaten. Der Positionsbeschreiber 74 umfaßt auch den Benutzer-ID, und der Positionsserver 67 des PLMN versteht, welcher PLMN-Teilnehmer durch diesen Benutzer-ID identifiziert wird (üblicherweise kann der Benutzer-ID die IMSI sein, die dem Benutzer zugeordnet ist). Das Dienstsystem 40 umfaßt außer der Datenbank 75 eine Programmdatenbank 81, die den allgemeinen Programmcode für die Dienste, die durch das System geliefert werden sollen, eine Dienstausführungsumgebung 78, einen Dienstlader 82 zum Laden des korrekten Dienstprogramms und Anpassungsdaten zum Liefern eines angeforderten Dienstfalls und eine Schnittstelle 41 zum Bilden einer Schnittstelle des Dienstsystems mit einer Kommunikationsinfrastruktur (hier als Internet 39 gezeigt) umfaßt.
  • Das Mobilgerät des Benutzers ist eine Zellular-Funkmobilentität 20, wie diejenige, die mit Bezug auf 1 beschrieben wurde, und ist in der Lage, über einen Trägerdienst mit Datenfähigkeit des PLMN 10 und das Internet 39 mit dem Dienstsystem 40 zu kommunizieren. Wenn die Mobilentität in einem eingeschalteten Zustand ist, ist der Positionsserver 67 des PLMN 10 in der Lage, die Position der mobilen Entität zu bestimmen.
  • Wenn die mobile Entität 20 durch den Positionsserver 77 beim Betrieb als an einer Position erfaßt wird, die mit einem Positionsbeschreiber 74 übereinstimmt, der dem Benutzer zugeordnet ist, wird ein Positionsübereinstimmungsauslöser (einschließlich Benutzer-ID und möglicherweise auch Benutzerposition) von dem Positionsserver 67 zu dem Dienstlader 82 des Dienstsystems 40 weitergeleitet (siehe Pfeil 85). Der Dienstlader verwendet den Benutzer-ID (und möglicher weise auch die Benutzerposition) zum Identifizieren des entsprechenden SIE 80. Das SIE 80 identifiziert das Dienstprogramm, das ausgeführt werden soll, und der Dienstlader 82 bewirkt, daß das relevante Programm in die Dienstausführungsumgebung geladen wird, zusammen mit den Anpassungsdaten, die in dem SIE 80 enthalten sind, um den Dienstfall, für den der Benutzer vorher autorisiert wurde, zu erzeugen und laufen zu lassen. Die Ausführung des Dienstfalles umfaßt normalerweise (aber nicht notwendigerweise) die Kommunikation zwischen dem Dienstsystem und der mobilen Entität 20 des Benutzers, beispielsweise unter Verwendung eines Trägerdienstes mit Datenfähigkeit des PLMN 10 (siehe Pfeil 86).
  • Das Ausführungsbeispiel von 8 ist ähnlich zu demjenigen von 7, außer daß nun die Positionsbeschreiber 74 in der mobilen Entität 20 gespeichert sind, jeder mit einem zugeordneten Dienstfallidentifizierer (SI-ID), und die SIEs 80, die in der Datenbank 75 gespeichert sind, umfassen jeweils einen entsprechenden SI-ID. Eine Positionsübereinstimmung zwischen den Positionsbeschreibern und der aktuellen Position des Benutzers (wie sie durch den Positionsserver 67 für die Entität 20 identifiziert wird oder auf eine andere Weise entdeckt wird) wird in der mobilen Entität 20 durchgeführt. Wenn eine Übereinstimmung erfaßt wird, wird der SI-ID, der der übereinstimmenden Position zugeordnet ist, an den Dienstlader 82 weitergeleitet (siehe Pfeil 87), der das entsprechende SIE 80 in der Datenbank 75 sucht und dann das Ablaufen des geeigneten Dienstfalles überwacht. Falls es erforderlich ist, kann das SIE 80 sowohl den Benutzer-ID als auch die Positionen, wo der Dienstfall ausgelöst werden darf, umfassen; der Dienstlader kann dann angeordnet sein, um die Identität des Benutzers und den Ursprung des Positionsstandorts des Benutzers zu bestätigen (und möglicherweise sogar die Authentifizierung desselben zu erfordern) (der Dienstfall kann beispielsweise erfordern, daß nur Positionsstandorte durch den Positionsserver 67 vertrauenswürdig sind, in diesem Fall kann es erforder lich sein, daß die mobile Entität 20 digital unterzeichnete Positionsdaten von dem Server 67 liefert).
  • Bei dem Ausführungsbeispiel von 9 werden die Positionsbeschreiber 74 erneut in der mobilen Entität 20 gespeichert, wo eine Positionsübereinstimmung bewirkt wird. Nun ist das SIE 80 jedoch auch in der mobilen Entität 20 gespeichert und nimmt die Form eines Diensttokens an, das verwendet werden kann, um eine Dienstfallieferung von einem Dienstsystem 40 zu beanspruchen. Das Diensttoken ist dem Benutzer zugeordnet, da dasselbe in der mobilen Entität 20 gespeichert ist, und umfaßt Daten, die den Dienst identifizieren, der durch das Dienstsystem 40 geliefert werden soll, und alle Dienstanpassungsdaten; vorteilhafterweise umfaßt das Diensttoken auch Adreß- (und Paßwort-) Einzelheiten zum Kontaktieren des Dienstsystems. Wenn beim Betrieb eine Positionsübereinstimmung erfaßt wird, leitet die mobile Entität das Diensttoken über einen Trägerdienst mit Datenfähigkeit des PLMN 10 und das Internet 39 an das Dienstsystem weiter. An dem Dienstsystem wird das Token zu einem Authentifizierungs- und Dienstausführungsteilsystem 83 weitergeleitet, wo es verwendet wird, um den angeforderten Dienstfall einzuleiten und laufen zu lassen.
  • Vorzugsweise umfaßt das Diensttoken die Identität des Benutzers und ist durch die Dienstfirma digital unterzeichnet (wobei ein entsprechendes Zertifikat in dem Token enthalten ist). In diesem Fall kann das Teilsystem 83 sowohl:
    • – Prüfen, daß das Diensttoken von einer Dienstfirma stammt, für die es eine Dienstlieferung liefern möchte (diese Prüfung umfaßt das Prüfen der Identität der unterzeichnenden Partei mit der Zertifikationsautorität auf Standardweise); und
    • – Prüfen, daß die Partei, die das Token sendet, gleich ist wie die Partei, die in dem Token identifiziert ist (dessen Authentizität durch die Digitalsignatur garan tiert ist). Das Prüfen der Identität der sendenden Partei wird durchgeführt unter Verwendung eines Herausforderung-/Antwortmechanismus, durch den das Dienstsystem 40 ein Datenelement an die mobile Entität sendet und dieselbe fragt, dasselbe unterzeichnet/verschlüsselt unter dem privaten Schlüssel zurückzusenden (wobei angenommen wird, daß die mobile Entität mit einem Öffentlicher Schlüssel-/Privater Schlüssel-Paar versehen ist, das dem Benutzer zugeordnet ist). Dies ermöglicht es dem Dienstsystem, die Identität des Benutzers zu prüfen (mit der Zertifikationsautorität des Benutzers) und somit zu prüfen, ob der Benutzer die gleiche Partei ist, wie es in dem Token identifiziert wurde.
  • Da der Grundherausforderung-/Antwortmechanismus normalerweise zwischen dem System 40 und der mobilen Entität 20 ohne Beteiligung des Benutzers durchgeführt wird, schützt der Mechanismus selbstverständlich nicht dagegen, daß die mobile Entität gestohlen wurde. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme umfaßt der Benutzerauthentifizierungsprozeß daher vorzugsweise, daß der Benutzer aufgefordert wird, eine PIN-Nummer einzugeben, wobei diese letztere dem System 40 bekannt ist (wie z. B. indem dieselbe in dem Token aufgenommen wurde, möglicherweise verschlüsselt auf eine Weise, die es nur dem Dienstsystem 40 erlaubt, dieselbe zu entschlüsseln – beispielsweise verschlüsselt die Dienstfirma die PIN unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels des Dienstsystems 40).
  • Es ist klar, daß der gleiche Authentifizierungsprozeß genauso als Ganzes oder teilweise in dem Fall angelegt werden kann, wo das Diensttoken durch einen voll ausführbaren Dienstfallcode ersetzt wird.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel von 10 sind die Positionsbeschreiber 74 erneut in der mobilen Entität 20 gespeichert, wo eine Positionsübereinstimmung bewirkt wird. Nun umfaßt das SIE 80 jedoch den vollen ausführbaren Dienstfall 76, der in der mobilen Entität 20 gespeichert ist in der mobilen Entität ausgeführt werden soll, wenn eine Positionsübereinstimmung erfaßt wird. Es ist keine externe Interaktion mit einem vorher autorisierten Dienstelement erforderlich. Selbstverständlich können externe Dienstinteraktionen während dem Verlauf der Dienstausführung bewirkt werden (obwohl dies in 10 nicht gezeigt ist). Wie es bereits angemerkt wurde, kann die aktuelle Position der mobilen Entität durch andere Einrichtungen als den Positionsserver 67 von PLMN 10 geliefert werden, beispielsweise durch ein eingebautes GPS-System oder von lokalen Positionsfunkstellen, und in diesem Fall ist eine Weites-Netz-Verbindbarkeit für die mobile Entität 20 nicht erforderlich.
  • Varianten
  • Es ist klar, daß bezüglich der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele viele Variantenmöglich sind, wobei Merkmale, die in Bezug auf ein Ausführungsbeispiel beschrieben wurden, auch für die Verwendung mit einem anderen Ausführungsbeispiel angepaßt werden können. Somit können beispielsweise die Authentifizierungsmerkmale (digitale Unterzeichnung des SIE 80 zum Prüfen des Ursprungs, Benutzerauthentifizierung durch einen Herausforderung-/Antwortmechanismus, Verwendung einer PIN), die oben mit Bezugnahme auf das Ausführungsbeispiel von 9 beschrieben wurden, auch mit anderen Ausführungsbeispielen verwendet werden. Wo beispielsweise das SIE durch die Dienstfirma an ein Gerät oder System unter anderer Steuerung verteilt wird, ist es im allgemeinen gute Praxis, daß das SIE durch die Dienstfirma digital unterzeichnet wird, um es dem Enddienstliefersystem (System 40 in 7 bis 9) ermöglicht wird, den Ursprung des SIE 80 zu prüfen. Erneut ist das Prüfen der Identität des Benutzers, der die Dienstausführung anfordert, vernünf tig, unter Verwendung eines Herausforderung-/Antwortmechanismus und/oder einer PIN-Eingabe.
  • Wie es oben angemerkt wurde, muß die mobile Entität 20 keine Weites-Netz-Bereichsverbindbarkeit aufweisen. Beispielsweise könnte eine Kommunikation mit dem Dienstsystem 40 durch eine drahtlose Nahbereichsverbindung sein (beispielsweise eine Infrarotverbindung oder ein Bluetooth-Funkverbindung). In der Tat, wie es bereits mit Bezugnahme auf das Ausführungsbeispiel von 10 angezeigt wurde, muß die mobile Entität 20 keine externe Kommunikationsfähigkeit aufweisen, außer zum Ermöglichen der Positionsbestimmung.
  • Die Positionsbeschreiber und Dienstfallelemente können durch den Benutzer, durch den Dienst, der geliefert wird oder in jeder anderen möglichen Verteilung gespeichert werden. Wo beispielsweise unterschiedliche Dienstsysteme 40 für unterschiedliche Dienste von den Ausführungsbeispielen von 7 und 8 verwendet werden, wird die Datenbank 75 jedes Dienstsystems 40 SIEs 80 speichern, die sich auf unterschiedliche Benutzer aber den gleichen Dienst beziehen.
  • Ein Dienstfallelement kann angeordnet werden, um eine spezielle Anzahl von Malen zu spezifizieren (einschließlich nur einmal), die der zugeordnete Dienstfall ablaufen kann, wobei jedes Ablaufen des Dienstfalles diesen Zählwert dekrementiert (oder einen Zählwert der Anzahl von Malen inkrementiert, die der Dienstfall abgelaufen ist).

Claims (11)

  1. Ein Dienstlieferverfahren, bei dem die Position eines Benutzers, an den ein Dienst geliefert werden soll, durch die Position einer mobilen Entität (20) angezeigt wird, die dem Benutzer zugeordnet ist, gekennzeichnet dadurch, daß das Verfahren folgende Schritte umfaßt: (a) Qualifizieren eines Benutzers (70) als autorisiert, um von einem Fall eines bestimmten Dienstes zu profitieren, und Speichern ([2]) von: – Positionsdaten (74), die zumindest eine Position anzeigen, wo die Dienstlieferung ausgelöst werden soll; und – einem Dienstfallelement (76), das den Benutzer und den Dienstfall zuordnet, für den der Benutzer qualifiziert ist; (b) nacheinanderfolgendes Erfassen ([4]) einer Positionsübereinstimmung zwischen der Position des Benutzers, wie sie durch die Position einer mobilen Entität (20) angezeigt wird, die dem Benutzer zugeordnet ist, und einer Position, die durch die Positionsdaten (74) angezeigt wird, und daraufhin Auslösung der Lieferung des Dienstfalles, der durch das Dienstfallelement (76) dem Benutzer zugeordnet ist, an den Benutzer; und (c) Modifizieren der Positionsdaten (74) als Teil der Lieferung des Dienstfalles, der in Schritt (b) ausgelöst wurde.
  2. Ein Dienstlieferverfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Dienstfallelement (76) durch einen Benutzeridentifizierer, der in dem Element enthalten ist, dem Benutzer zugeordnet ist und dem Dienstfall, entweder durch Umfassen eines Codes zum Implementieren des Falles oder durch Umfassen einer Referenz zu einem solchen Code, wobei die mobile Entität (20) des Benutzers diesen Benutzeridentifizierer direkt oder indirekt für die Dienstlieferung liefert, die bewirkt werden soll.
  3. Ein Dienstlieferverfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Dienstfallelement (76) dem Benutzer zugeordnet ist, durch einen Dienstfallidentifizierer, der dem Benutzer oder der mobilen Entität (20) des Benutzers bekannt ist, wobei das Dienstfallelement (76) entweder einen Code zum Implementieren des Dienstfalles oder zum Aufnehmen einer Referenz zu einem solchen Code umfaßt, wobei die mobile Entität (20) des Benutzers diesen Dienstfallidentifizierer direkt oder indirekt für die Dienstlieferung, die bewirkt werden soll, liefert.
  4. Ein Dienstlieferverfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Dienstfallelement (76) in einem Dienstanbietersystem (40) gespeichert ist, mit dem die mobile Entität des Benutzers durch eine Kommunikationsinfrastruktur (10) kommunizieren kann, und wobei die Positionsdaten (74) in einem der folgenden gespeichert sind: – einem Positionsserver (67) der Kommunikationsinfrastruktur (10), – der mobilen Entität (20), – dem Dienstanbietersystem (40), wo dieselben mit der aktuellen Position der mobilen Entität (20) verglichen werden, wie sie durch eines der folgenden geliefert wird: – einen Positionsserver (67), der der Kommunikationsinfrastruktur (10) zugeordnet ist, – eine Positionsentdeckungseinrichtung der mobilen Entität (20); um eine solche Positionsübereinstimmung zu erfassen; wobei die Erfassung einer Positionsübereinstimmung bewirkt, daß das Dienstanbietersystem (40) den Dienstfall identifiziert, der geliefert werden soll, durch Übereinstimmen des Identifizierers, der direkt oder indirekt durch die mobile Entität (20) des Benutzers geliefert wird, mit dem Dienstfallelement (76).
  5. Ein Dienstlieferverfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Dienstfallelement (76) den Benutzer und den Dienstfall zuordnet, dadurch, daß das Dienstfallelement in der mobilen Entität (20) des Benutzers gespeichert ist, und entweder einen Code zum Implementieren des Dienstfalles umfaßt oder einen Verweis auf einen solchen Code umfaßt.
  6. Ein Dienstlieferverfahren gemäß Anspruch 5, bei dem das Dienstfallelement ein Token (80) ist, das daraufhin, dass die mobile Entität (20) des Benutzers eine solche Positionsübereinstimmung bestimmt oder über eine solche informiert wird, durch die mobile Entität (20) über eine Kommunikationsinfrastruktur (10) zu einem Dienstanbietersystem (40) weitergeleitet wird, wo dieselbe verwendet wird, um die Dienstbereitstellung an den Benutzer einzuleiten.
  7. Ein Dienstlieferverfahren gemäß Anspruch 6, bei dem das Token Benutzeridentitätsdaten umfaßt, und durch die Partei digital unterschrieben wird, die die Qualifikation in Schritt (a) ausgeführt hat, wodurch das Dienstanbietersystem (40) die Authentizität der Daten in dem Token (80) prüfen kann, wobei die mobile Entität (20) des Benutzers ein zugeordnetes Öffentlicher-Schlüssel/Privater-Schlüssel-Paar aufweist und durch das Dienstanbietersystem (40) in Schritt (b) aufgefordert wird, seine Identität zu authentifizieren, durch Verwenden des privaten Schlüssels desselben zum Unterschreiben und Zurücksenden von Daten, die durch das Dienstanbietersystem (40) vorgeschlagen werden.
  8. Ein Dienstlieferverfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Dienstfallelement (76) kundenspezifische Daten umfaßt, die einen allgemeinen Dienst zu dem Dienstfall kundenspezifisch einrichten.
  9. Ein Dienstlieferverfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Dienstlieferung abhängig ist davon, daß der Benutzer einen persönlichen Identifikationscode eingibt.
  10. Ein Dienstlieferverfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Dienstfallelement (76) durch die Partei, die die Qualifikation in Schritt (a) ausführt, an den Benutzer oder an eine dritte Partei weitergeleitet wird, wobei das Dienstfallelement (76) durch die Partei, die die Qualifikation in Schritt (a) ausführt, digital unterschrieben wird, wodurch es einem möglichen Dienstlieferanten ermöglicht wird, den Ursprung und die Authentizität des Dienstfallelementes zu prüfen.
  11. Ein Dienstlieferverfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Dienstfallelement eine spezielle Anzahl von Malen spezifiziert, die der zugeordnete Dienstfall ausgeführt werden kann.
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