DE60121626T2 - Zugriffssystem für ein Zugriffsnetzwerk - Google Patents

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DE60121626T2
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    • H04W92/14Interfaces between hierarchically different network devices between access point controllers and backbone network device

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verfahren und ein System, Zugang zu einem zweiten Zugriffsnetzwerk, wie z.B. einem zellulären Netzwerk, zum Beispiel ein Universal Mobile Telecommunications System (UMTS)-Netzwerk, durch ein Zugriffsnetzwerk zu bieten, welches nicht dafür ausgelegt ist, als Teil des zweiten Telnehmernetzes benutzt zu werden.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Datendienste des Global System for Mobile Communications (GSM) haben eine neue Ära der mobilen Kommunikation eingeführt. Die frühen analogen Handymodems wurden für den Markt unattraktiv, weil sie langsam und unzuverlässig waren. Jetzt läuft der Markt für Daten nach vorn (mehr Spitzendurchsatz) und aufwärts (mehr Verkehr), und die Institute für Standardisierung arbeiten in Richtung höherer Datenraten, aber maßgeblich auch in Richtung Paketdatendiensten. Dies wird natürlich die Attraktivität für die Endkunden erweitern, weil die Daten effizienter durch das Netzwerk geroutet werden, und dadurch bei niedrigeren Kosten, und auch die Zugriffszeiten verkürzt werden.
  • Die Festnetze haben einen enormen Anstieg an Datenverkehr erlebt, nicht zuletzt wegen des Wachstums an Internetzugangsnachfrage. Es wird angenommen, dass sich die mobilen Netzwerke im Zuge der Technologieentwicklung und der Kundenansprüche ausbreiten werden. Das jetzige leitungsvermittelte GSM-Netzwerk basiert auf Schmalband ISDN (Integrated Services Digital Network)-Leitungen, so dass sich der Grund für die Grenzen der Datenraten vom Zugriffsnetzwerk zum Kernnetzwerk verschiebt.
  • Das neue General Packet Radio Services (GPRS)-Netzwerk wird den Anbietern die Möglichkeit geben, paketweise abzurechnen, und Datenübertragung durch Hochgeschwindigkeitsnetzwerke bei der bis zu achtfachen Zeitschlitz-Funk-Schnittstellen-Kapazität zu unterstützen. GPRS führt zwei neue Knoten in das GSM Netzwerk ein, einen Dienst-GPRS-Unterstützungsknoten (SGSN) und einen Gateway-GPRS-Unterstützungsknoten (GGSN). Der SGSN verfolgt den Standort des Mobilteils in seinem Servicegebiet und sendet und empfängt Pakete zu/von dem Mobilteil, indem er diese an den GGSN weiterreicht oder von ihm empfängt. Der GGSN konvertiert die GSM-Pakete in andere Paketprotokolle (z.B. IP oder X.25) und sendet sie in andere Netzwerke weiter.
  • Dienste wie Mehrfachzeitschlitz-Daten und GPRS sind sehr brauchbar, um Basistechnologien vorwärts zu bringen, aber wenn die gleichen Ziele mit den existierenden Datendiensten erreicht werden können, sollten für die Dienste auf den jetzigen Netzwerken Prototypen gebaut werden. Deshalb sollte ein standardisierter Mobilzugriffsmechanismus für Festnetzdienste aufgebaut werden, mit Konzentration auf die Steigerung des effektiven Durchsatzes und der Unanfälligkeit für die Unterbrechung von Anrufen, und dadurch auf die Reduzierung der benötigten Funkzeit. UMTS wird fortschrittliche Information direkt an die Kunden liefern und ihnen Zugang zu neuen und innovativen Diensten ermöglichen. Es wird mobile personalisierte Kommunikation für den Massenmarkt bieten, unabhängig von dem Ort, dem Netzwerk oder dem Endgerät, welches benutzt wird.
  • Mobilfunkfrequenzen werden üblicherweise als lizenzierte Bänder von den Netzwerkbetreibern besessen. Die riesigen Lizenzgebühren führen zu strengen Lizenzierungsprozeduren, welche es schwer machen, ein gesundes und nichtdiskriminierendes Konkurrenzumfeld zu wahren. Im Moment kann man eine strikt getrennte Benutzung der besessenen Zugangsressourcen von den einzelnen Netzwerkbetreibern beobachten. Daher wird der Besitz von Frequenzbändern oder Spektrum als Schlüsselfaktor für den Erfolg des Geschäfts des Betreibers gesehen.
  • Um eine große Abdeckungsfläche bei sich steigerndem Netzwerkverkehr zu erreichen, sind kleinere Zellgrößen notwendig, was die Netzwerkplanung schwieriger und schwieriger macht und zu steigenden Gebietsakquisitionskosten und Funkzugriffsnetzwerkinvestitionen führt. Darüber hinaus sind größte und strenge Standardisierungsbemühungen notwendig, um neue Zugriffssysteme einzuführen.
  • Allerdings wollen die Nutzer bei den massiven Investitionen, welche in die existierenden Netzwerke gemacht wurden, und dem enormen Kapitalwert der noch an den meisten von ihnen hängt, sie noch bis zum Ende ihrer nutzbaren Lebensdauer verwerten.
  • Fast alle existierenden Netzwerke können als Zugriffsnetzwerke für IP-basierte Dienste verwendet werden. Deshalb ist die übergreifende Nutzbarkeit zwischen UMTS-Endgeräten und anderen IMT-2000 (International Mobile Telecommunications-2000)-Netzwerkfamilienmitgliedern oder sogar nicht-UMTS-Teilnehmernetzwerken eine Schlüsselanforderung. Insbesondere sollten UMTS-Netzbetreiber herkömmliche Zugriffsnetze, welche von anderen Zugriffsnetzwerkbetreibern besessen werden, benutzen können, während der Nutzer nur einen Vertrag mit dem UMTS-Netzbetreiber hat.
  • WO 01/13660 schlägt ein Verfahren zur Bereitstellung eines Zugriffs eines GSM-Telefons, welches für den Gebrauch in einem vorgegebenen Gebiet gedacht ist, auf ein Telekommunikationsnetzwerk mit einer anderen Gebietsabdeckung vor, so dass das GSM-Telefon in diesem zweiten Gebiet benutzt werden kann, obwohl in diesem Gebiet keine GSM-Abdeckung besteht. Dementsprechend ist der Zugriffspunkt dafür ausgebildet, über eine Standardkommunikationsverbindung, z.B. Bluetooth, mit dem GSM-Telefon zu kommunizieren, und eine Steuereinheit im Telefon wählt, welches der beiden Kommunikationsmittel (GSM, Bluetooth) für die Kommunikation von Sprach-/Dateninformationen benutzt wird.
  • WO 99/66742 beschreibt ein Verfahren für die Steuerung der Kommunikation eines mobilen Nutzers, welcher mit einem anderen Ende über ein Zugriffsnetzwerk kommuniziert, wobei ein oder mehrere Kernnetzwerke mit dem Zugriffsnetzwerk verbunden sind. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass jedes Kernnetzwerk, welches mit dem Zugriffsnetz verbunden ist, einen eigenen Identifikator zugewiesen bekommt, welcher für Routing-Protokolldateneinheiten verwendet wird.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und ein System bereitzustellen, um Zugriff auf ein zweites Zugriffsnetz bereitzustellen, wodurch die Zugriffsmöglichkeiten vergrößert werden.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren erreicht, welches Zugriff von einem Endgerät auf ein zweites Zugriffsnetz ermöglicht, wobei das Verfahren die Schritte umfasst:
    • – Speichern von Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk in einer Zugriffsnetzwerkeinrichtung, die zu einem ersten Zugriffsnetzwerk gehört, wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk Informationen über ein oder eine Vielzahl von zweiten Zugriffsnetzwerken, auf die vom ersten Zugriffsnetzwerk zugegriffen werden kann, umfassen;
    • – Aufbauen eines Kommunikationsmittels zwischen der Endgeräteeinrichtung und dem ersten Zugriffsnetzwerk;
    • – Liefern der Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk von der Zugriffsnetzwerkeinrichtung an die Endgeräteeinrichtung; und
    • – Zugreifen auf das zweite Zugriffsnetzwerk über das erste Zugriffsnetzwerk, wobei das Zugreifen basierend auf den an die Endgeräteeinrichtung gelieferten Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk durchgeführt wird.
  • Weiterhin wird die obige Aufgabe durch ein System gelöst, welches Zugriff von einer Endgeräteeinrichtung auf ein zweites Teilnehmernetz ermöglicht, wobei das System umfasst:
    • – ein erstes Zugriffsnetzwerk zum Bereitstellen von Kommunikationsmitteln für die Endgeräteeinrichtung;
    • – eine Zugriffsnetzwerkeinrichtung, welche zu dem ersten Zugriffsnetzwerk gehört. Die Zugriffsnetzwerkeinrichtung ist so gestaltet, dass es Informatio nen über ein zweites Zugriffsnetzwerk an die Endgeräteeinrichtung liefern oder speichern kann. Die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk umfassen Informationen über ein oder eine Vielzahl von zweiten Zugriffsnetzwerken, auf die von dem ersten Zugriffsnetzwerk zugegriffen werden kann. Weiterhin umfassen die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk Informationen, die es der Endgeräteeinrichtung ermöglichen, auf das zweite Zugriffsnetzwerk durch das erste Zugriffsnetzwerk zuzugreifen.
  • Weiterhin wird die Aufgabe durch eine Zugriffsnetzwerkeinrichtung zum Ermöglichen eines Zugriffs von einer Endgeräteeinrichtung, die mit einem ersten Zugriffsnetzwerk verbunden ist, auf ein zweites Zugriffsnetzwerk gelöst, wobei die Zugriffsnetzwerkeinrichtung eingerichtet ist zum:
    • – Speichern von Informationen über ein zweites Zugriffsnetzwerk; und
    • – Liefern der Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk an die Endgeräteeinrichtung, wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk Informationen über ein oder eine Vielzahl von zweiten Zugriffsnetzwerken, auf die von dem ersten Zugriffsnetzwerk zugegriffen werden kann, umfassen. Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk ermöglichen es der Endgeräteeinrichtung, auf das zweite Zugriffsnetzwerk über das erste Zugriffsnetzwerk zuzugreifen.
  • In der gesamten vorliegenden Erfindung ist der Ausdruck „erstes Zugriffsnetzwerk" dazu gedacht, ein jegliches unabhängiges Zugriffsnetzwerk zu beschreiben, ein nicht integriertes Zugriffsnetzwerk und/oder externes Zugriffsnetzwerk, welches nicht speziell für die Verwendung als Teil des zweiten Zugriffsnetzwerks ausgebildet ist, auf welches zugegriffen werden soll. Das heißt z. B., dass die Zugriffstechnologie des ersten Zugriffsnetzwerks nicht speziell für die Verwendung als Teil des zweiten Zugriffsnetzwerks, auf welches zugegriffen wird, ausgebildet ist. Das erste Zugriffsnetzwerk kann auf nicht lizenzierter Technologie basieren, in der Art, dass es geteilt von z.B. verschiedenen zweiten Zugriftsnetzwerkbetreibern genutzt werden kann, um Zugriff auf ihre zweiten Zugriffsnetzwerke zu bieten. Das erste Zugriffsnetzwerk kann mit dem zweiten Zugriffsnetzwerk in einer Art Add-On verbunden sein, d.h. indem die Haupteigenschaften des ersten Zugriffsnetzwerks und des zweiten Zugriffsnetzwerks, wie sie durch existierende Standards und Spezifikationen definiert sind, jeweils erhalten bleiben. Zum Beispiel hat ein erstes Zugriffsnetzwerk, welches in einem unlizenzierten Band arbeitet, andere Charakteristika als ein zweites Zugriffsnetzwerk, welches in einem lizenzierten Band arbeitet. Darüber hinaus können die Protokollstandards oder Signalisierungen in manchen oder allen Protokollebenen verschieden sein.
  • Dementsprechend wird ein Systemkonzept für ein zweites Zugriffsnetzwerk bereitgestellt, in welchem unabhängige Zugriffsnetzwerke als alternative Funkzugriffsmöglichkeiten verwendet werden können, um Zugriff auf das zweite Zugriffsnetzwerk zu bekommen. Das zweite Zugriffsnetzwerk ist vorzugsweise ein zelluläres Netzwerk, z.B. ein Zugriffsnetzwerk des UMTS-Netzwerks, UTRAN, GERAN, oder IP RAN, welche in den 3GPP-Spezifikationen spezifiziert sind. Dadurch kann ein nahtloser Zugriff auf alle Dienste des zweiten Zugriffsnetzwerks über verschiedene Funkzugriffssysteme bereitgestellt werden. Als ein Beispiel kann ein UMTS-über-Breitband-Funksystem aufgebaut werden, welches nahtlosen Zugriff auf alle UMTS-Dienste unterstützt und UMTS-Mobilitätsmanagementprinzipen anwendet.
  • Auf das zweite Zugriffsnetzwerk wird durch einen Dienstknoten zugegriffen, welcher zu dem zweiten Zugriffsnetzwerk gehört. Der Zugriff kann erstellt werden, indem eine Verbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung und dem Dienstknoten aufgebaut wird. Diese Verbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung und dem Dienstknoten ist eine IP-Verbindung zwischen zwei Knoten, welche durch ihre IP-Adresse identifiziert sind, oder eine Ethernetebenenverbindung, d.h. eine Verbindung zwischen zwei Knoten, welche durch ihre Ethernetadressen identifiziert sind, oder eine ähnliche Transportverbindung, welche auf einer anderen Transporttechnologie basiert. Im folgenden Text wird der Ausdruck ,IP-Verbindung' als ein Beispiel einer solchen Verbindung verwendet.
  • Die Endgeräteeinrichtung ist mit dem ersten Zugriffsnetzwerk durch eine Zugriffseinheit verbunden, welche zu dem ersten Zugriffsnetzwerk gehört. Der Aufbau von Kommunikationsmitteln umfasst den Aufbau einer der Funkschnittstellenverbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung und der Zugriffseinrichtung. Wenn das Kommunikationsmittel zwischen der Endgeräteeinrichtung und dem ersten Zugriffsnetzwerk aufgebaut wurde (das heißt, dass die Endgeräteeinrichtung z. B. eine Funkschnittstellenverbindung mit der Zugriffseinheit hat), wird der Endgeräteeinrichtung eine IP-Adresse zugeteilt.
  • Die zweite Zugriffsnetzwerksinformation umfasst eine Liste von PLMN-IDs von erreichbaren zweiten Zugriffsnetzwerken, eine IP-Adresse des Dienstknotens und/oder ein Systeminformationspaket jedes erreichbaren zweiten Zugriffsnetzwerks. Diese zweite Zugriffsnetzwerksinformation wird von einer Zugriffsnetzwerkseinrichtung, welche sich im ersten Zugriffsnetzwerk befindet, an die Endgeräteeinrichtung geliefert. Nach der Auslieferung der zweiten Zugriffsnetzwerksinformation kann die Endgeräteeinrichtung oder ihr Benutzer entscheiden, auf welches zweite Zugriffsnetzwerk zugegriffen werden soll. Das Systeminformationspaket enthält Systeminformationen über das zweite Zugriffsnetzwerk oder/und die Netzwerke hinter dem zweiten Zugriffsnetzwerk, welche der Endgeräteeinrichtung bekannt sein müssen, bevor sie auf das zweite Zugriffsnetzwerk zugreift.
  • Die Zugriffsnetzwerkeinrichtung kann automatisch die zweite Zugriffsnetzwerksinformation an alle Endgeräteeinrichtungen, welche ein Kommunikationsmittel mit dem ersten Zugriffsnetzwerk aufbauen, ausliefern. Alternativ können die Endgeräteeinrichtungen die zweite Zugriffsnetzwerksinformation anfragen oder abrufen und die Information wird als Antwort ausgeliefert. Eine Anfrage über die zweite Zugriffsnetzwerksinformation kann z.B. durch ein Dienstfindungsprotokoll oder durch ein DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol)-Protokoll realisiert werden. Die Zugriffsnetzwerkseinrichtung umfasst einen Speicher, um die zweite Zugriffsnetzwerksinformation zu speichern, welche vom zweiten Zugriffsnetzwerk oder den Netzwerken hinter dem zweiten Zugriffsnetzwerk (z.B. ein Kernnetzwerk von zellulären Systemen) her empfangen wurde. Die zweite Zugriffsnetzwerkseinheit ist auch dafür ausgelegt, eine zweite Zugriffsnetzwerksinformation vom zweiten Zugriffsnetzwerk zu empfangen.
  • Der Zugriff auf das zweite Zugriffsnetzwerk wird durchgeführt, indem die IP-Verbindung mit dem Dienstknoten des zweiten Zugriffsnetzwerks aufgebaut wird. Unter Verwendung dieser IP-Verbindung kann eine Funkressourcenkontroll- (RRC)-Verbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung und dem Dienstknoten hergestellt werden. Das heißt, dass die RRC-Verbindung auf die IP-Verbindung aufgesetzt hergestellt wird. Die aufgebaute IP-Verbindung ist mindestens so lange aktiv, wie sich die Endgeräteeinrichtung im Abdeckungsgebiet des ersten Zugriffsnetzwerks befindet.
  • Ein Handover von Zugriffseinrichtungen kann durchgeführt werden, indem Kommunikationsmittel mit einer anderen Zugriffseinrichtung aufgebaut wird und eine Signalisierungsnachricht, wie zum Beispiel ein Zellen-Update, an den Dienstknoten geschickt wird. Es kann die selbe IP-Verbindung verwendet werden, weil die Endgeräteeinrichtung ihre alte IP-Adresse behalten kann und der Dienstknoten nicht gewechselt wurde.
  • Weiterhin kann ein Intersystem-Handover ausgeführt werden, indem ein Kommunikationsmittel zwischen der Endgeräteeinrichtung und der Zugriffseinrichtung des neuen ersten Zugriffsnetzwerks aufgebaut wird und der Endgeräteeinrichtung eine neue IP-Adresse zugeteilt wird. Der Intersystem-Handover umfasst weiterhin die Schritte, die zweite Zugriftsnetzwerksinformation an die Endgeräteeinrichtung auszuliefern und eine Signalisierungsnachricht, wie zum Beispiel ein Zellen-Update, von der Endgeräteeinrichtung an den neuen Dienstknoten zusenden.
  • Beim Intersystem-Handover kann nach dem Empfang der Signalisierungsnachricht im neuen Dienstknoten eine Funkdienstnetzwerkuntersystemumlagerung zwischen dem alten Dienstknoten und dem neuen Dienstknoten ausgeführt werden.
  • Die Daten, welche zwischen der Endgeräteeinrichtung und den zweiten Zugriffsnetzwerken übermittelt werden, umfassen Protokolldateneinheiten (PDU), welche in den 3GPP-Spezifikationen spezifiziert sind. Vorzugsweise sind diese Protokolldateneinheiten Funkverbindungskontroll-(RLC)-Dateneinheiten, welche auch in den 3GPP-Spezifikationen spezifiziert sind. In einer Ausführungsform der Erfindung werden die Dateneinheiten durch ein Multiplexprotokoll in einen Datenstrom zwischen dem zweiten Zugriffsnetzwerk und der Endgeräteeinrichtung multiplexiert. Auch das Multiplexprotokoll kann eines sein, welches in den 3GPP- Spezifikationen spezifiziert ist. Die Protokolldateneinheiten werden über das erste Zugriffsnetzwerk durch einen UDP/IP-Tunnel transportiert.
  • Die Endgeräteeinrichtungen sind Mobilterminals, Mobiltelefone, Multimode-Mobiltelefone, PDA-Geräte, tragbare oder festinstallierte Computer, Laptops oder andere Geräte, welche dafür verwendet werden können, das erste Zugriffsnetzwerk zu erreichen. In dieser Anmeldung werden entweder der Begriff Endgeräteeinrichtung oder Mobilterminal benutzt, um jeglichen der oben genannten Apparate zu benennen.
  • Dies bietet den Nutzern von Mobilterminals die Vorteile, dass ein sehr angenehmes Hochgeschwindigkeits-Drahtlossystem für zu Hause, Büro und andere Hot-Spot-Umgebungen aufgebaut werden kann, so dass attraktive öffentliche Drahtlosdienste zu angemessenen Preisen bereitgestellt werden können. Weiterhin kann der selbe Diensttyp an jeder Örtlichkeit zur Verfügung gestellt werden, weil preiswerte und schnelle Hot-Spot-Systeme an den globalen zweiten Zugriffsnetzwerkschirm übergeben werden können und der Hot-Spot verlassen wird.
  • Wegen der transparenten Verbindung durch das erste Zugriffsnetzwerk können GSM/UMTS-Sicherheitsfunktionen auf neue Drahtlosgeräte übertragen werden. Der Nutzer kann sich auf sichere Zahlungen und andere vertrauliche Transaktionen, welche vom bekannten Betreiber angeboten werden, im neuen System verlassen und kann daher beginnen E-Commerce zu nutzen. Daher kann jeder UMTS-Dienst global über jedes kompatible Zugriffsnetzwerk bereitgestellt werden.
  • Was Netzwerkbetreiber betrifft, wird ein leichter Weg bereitgestellt, ein großer Drahtlos-Internetdienstanbieter zu werden. Insbesondere kann ohne große technologische Entwicklungen oder Standardisierungsanstrengungen und Lizenzgebühren eine riesige Kapazitätserhöhung angeboten werden, während nur sehr geringe Investitions- und Wartungskosten für die zusätzlichen Dienstknoten benötigt werden. Dabei werden die Zugriffskosten für die Netzwerkbetreiber reduziert, weil herkömmliche Zugriffsnetzwerke von verschiedenen Betreibern geteilt werden können. Darüber hinaus können sogar verschiedene Funktechnologien verwendet werden, um auf die selben Dienste zuzugreifen, während die beste Funktechnologie für die jeweilige Umgebung gewählt werden kann. Der Betreiber kann sich auf das Kerngeschäft konzentrieren, welches die beste Margen hat und kann die Handhabung des Breitbandzugriffs anderen Parteien überlassen. Die Rolle des Backbone-Dienstanbieters ist dabei von der Rolle des Zugriffsanbieters getrennt, und modularere Systemstrukturen können mit Funkzugriffssystemen entwickelt werden, welche von den übrigen Netzwerkinfrastrukturen stärker getrennt sind.
  • Zusätzlich wird für die Bereitstellung von ersten Zugriffsnetzwerken ein neuer Geschäftstyp erzeugt, der von den Besitzern von existierenden und zukünftigen Zugriffsnetzwerken betrieben wird. Zusätzlich werden die Zugriffseinheiten Endverbraucherprodukte anstatt Teile einer unsichtbaren ersten Zugriffsnetzwerkinfrastruktur, weil die Zugriffsanbieter entsprechende Zugriffseinheiten aufstellen müssen, um die transparente Verbindung durch ihre Zugriffs- oder Verteilungsnetzwerke zur Verfügung zu stellen. Die Netzwerkterminals können als spezifische Terminals ausgebildet sein, die auf den Ort abgestimmt sind, wo sie verwendet werden, oder als Doppel- oder Multimodeterminals, welche in jeder Umgebung verwendet werden können.
  • Daher bietet das neue Zugriffssystem auf der einen Seite Betreibern die Möglichkeit, ihr Dienstangebot auf neue Umgebungen wie zu Hause oder öffentliche Hot-Spots zu erweitern, und auf der anderen Seite vergrößert es drastisch die Funkkapazität, welche für zukünftige zelluläre Dienste zur Verfügung steht. Das System kann als UMTS-Kapazitätserweiterung und Funkerweiterung mit geringen Kosten und hohen Bitraten, z. B. zu Hause oder in Innen- oder Außen-Hot-Spot-Gebieten, wo die Nutzung preiswerter Dienste mit hoher Bitrate und die kontinuierliche Erreichbarkeit vom UMTS-Backbone-Netzwerk gewünscht sind, verwendet werden. Dabei kann ein nahtloser Zugriff auf alle UMTS Dienste bereitgestellt werden, und die Zugriffsnetzwerke können als alternative oder zusätzliche Funkzugriffstechnologien für UMTS eingeführt werden.
  • Die Protokollfunktionen höherer Ebenen der Endgeräteeinrichtung können auf UMTS-Protokollfunktionen basieren, welche auf den UMTS-Transportkanälen in der UMTS-Protokollarchitektur aufsatteln.
  • Vorzugsweise werden auf IP basierende Transportmittel, z. B. UDP/IP zwischen der Endgeräteeinrichtung und dem Dienstknoten des zweiten Zugriffsnetzwerks eingerichtet. Das erste Zugriffsnetzwerk kann mit dem zweiten Zugriffsnetzwerk verbunden werden, indem die Zugriffsnetzwerkeinrichtung und der Dienstknoten des zweiten Zugriffsnetzwerks durch ein Netzwerk, welches IP-Transport zwischen dem Dienstknoten und der Zugriffsnetzwerkeinrichtung erlaubt, miteinander verbunden werden. Alternative Implementierungen um das erste und das zweite Zugriffsnetzwerk zu verbinden sind jedoch möglich. Zum Beispiel können die Zugriffsnetzwerkeinrichtung und der Dienstknoten des zweiten Zugriffsnetzwerks entweder nah beieinander oder in dem selben Netzwerkelement implementiert werden, so dass die Zugriffsnetzwerkeinrichtung und der Dienstknoten mit einem einzigen Kabel miteinander verbunden werden können.
  • Was die Abrechnungsfunktion anbetrifft, kann mindestens eine der besagten Zugriffseinrichtungen oder eine andere Netzwerkeinrichtung des ersten Zugriffsnetzwerks so eingerichtet sein, dass es die Benutzung der Ressourcen durch eine aktive Verbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung und dem zweiten Zugriffsnetzwerk überwacht und die Ergebnisse der Überwachung an die zentralisierte Netzwerkeinrichtung oder eine Gatewayeinrichtung meldet, die so gestaltet ist, dass sie die Benutzung der Ressourcen gemäß dem verbindungsursprünglichen zweiten Zugriffsnetzwerk sortiert und eine Ressourcenbenutzungsabrechnung für den Betreiber des zweiten verbindungsursprünglichen Zugriffsnetzwerks gemäß vorbestimmten Regeln erhöht.
  • Der Dienstknoten kann Informationen des zweiten Zugriffsnetzwerks oder des zellulären Netzwerks an die Gatewayeinrichtung verteilen, wie beispielsweise Systeminformationen und/oder Routinginformationen, und die Gatewayeinrichtung kann dann die Systeminformationen an die Endgeräteeinrichtungen verteilen.
  • Insbesondere kann der Dienstknoten für die aufgebaute Kommunikation zwischen der Endgeräteeinrichtung und dem zweiten Zugriffsnetzwerk durch das erste Zugriffsnetzwerk vorbestimmte Funktionen des zweiten Zugriffsnetzwerks bereitstellen, umfassend Funkübermittlungsmanagement, Verschlüsselung, IP-Headerkomprimierung, RLC-Ebenensegmentierung und/oder Übertragungswie derholung und MAC (Medium Access Control)-Multiplexen. Er kann in einen Benutzerebenen-Gatewayserver und einen separaten Kontrollebenenserver aufgeteilt werden. Weiterhin kann der Dienstknoten mit einem SGSN, MSC oder einem anderen zweiten Zugriffsnetzwerk durch eine Standard-Iu-Schnittstelle und/oder mit anderen Dienst- oder Schaltknoten durch eine Iur-Signalisierungsschnittstelle verbunden sein, um nahtlosen Inter-Dienstknoten- und Inter-Zugriffssystem-Handover zu unterstützen.
  • Das erste Zugriffsnetzwerk kann ein Netzwerk sein, z. B. ein Breitbandfunkzugriffsnetzwerk, welches separat vom Kommunikationssystem, auf welchem das zweite Zugriffsnetzwerk basiert, eingerichtet ist. Es kann für das Zugreifen auf verschiedene Arten zweiter Zugriffsnetzwerke, z. B. auf ein UMTS-Infrastrukturnetzwerk, verwendet werden. Das erste Zugriffsnetzwerk kann auf OFDM (Orthogonal Frequency Division Multiplexing) basierende Funktechnologie in der Luftschnittstelle zwischen der Zugriffseinrichtung und der Endgeräteeinrichtung verwenden. Weiterhin kann das erste Zugriffsnetzwerk eingerichtet sein, dass es einem drahtlosen lokalen Netzwerk (WLAN) ähnliche Funktechnologien wie z. B. eine auf Bluetooth (BT), IEEE 802.11a/b, IEEE 802.15 oder BRAN HL2 basierende Funktechnologie benutzt. Darüber hinaus kann das erste Zugriffsnetzwerk eingerichtet sein, dass es benutzt werden kann, eine Verbindung zu anderen Arten von Netzwerken aufzubauen, welche sich von dem zweiten Zugriffsnetzwerk unterscheiden. Es kann alternative Verfahren, welche spezifisch für das erste Zugriffsnetzwerk sind, bereitstellen, um Protokollfunktionen niedrigerer Ebenen der zweiten Zugriffsnetzwerke zu realisieren, welche speziell dafür ausgelegt sind, als Teil des zweiten Zugriffsnetzwerks verwendet zu werden. Speziell kann das erste Zugriffsnetzwerk ein Mehrzweckzugriffsnetzwerk sein, welches so gestaltet ist, dass es Transportdienste für das zweite Zugriffsnetzwerk bieten kann, und das zweite Zugriffsnetzwerk kann ein zugriffsunabhängiges Netzwerk sein, welches so gestaltet ist, dass es Transportdienste, welche von verschiedenen Arten erster Zugriffsnetzwerke bereitgestellt werden, verwenden kann.
  • Die Endgeräteinrichtung kann so eingerichtet sein, dass sie die Signalstärke der anderen Zugriffseinrichtungen untersucht und einen Handover vollzieht, indem sie mit einer neuen Zugriffseinrichtung eine Verbindungsaufbauroutine startet. Was Datentransportfunktionen des ersten Zugriffsnetzwerks anbetrifft, können Transportkanaldatenströme des zweiten Zugriffsnetzwerks auf den IP-Transport zwischen der Terminaleinheit und dem zweiten Zugriffsnetzwerk aufgesetzt durch das erste Zugriffsnetzwerk transportiert werden. IP kann aufgesetzt auf die Kommunikationskanäle, welche von der Zugriffstechnologie des ersten Zugriffsnetzwerks bereitgestellt werden, zwischen einer Endgeräteeinrichtung und dem ersten Zugriffsnetzwerk transportiert werden.
  • Das erste oder/und das zweite Zugriffsnetzwerk kann eine Abbildungsfunktion bereitstellen, welche eine gewünschte Dienstqualität auf den Transportträger/die Kommunikationskanalcharakteristik des Zugriffsnetzwerks abbildet.
  • Eine Signalisierung, welche dem zweiten Zugriffsnetzwerk eigen ist, kann über die aufgebaute IP-Verbindung oder über den Transportträger transparent durch das erste Zugriffsnetzwerk ausgeführt werden, welches dazu ausgebildet ist, nur die jeweilige Kapazität zuzuteilen.
  • Die Endgeräteeinrichtung kann so ausgebildet sein, dass sie ihre Energiesparfunktionen, welche dem ersten Zugriffsnetzwerk spezifisch sind, verwendet, wenn sie mit dem zweiten Zugriffsnetzwerk über das erste Zugriffsnetzwerk verbunden ist. Die Energiesparfunktionen, welche für das zweite Zugriffsnetzwerk erstellt und implementiert wurden, können bei Endgeräteeinrichtungen, welche über das erste Zugriffsnetzwerk mit dem zweiten Zugriffsnetzwerk verbunden sind, abgeschaltet werden.
  • Wenn die Verbindung aufgebaut ist, kann ein Satz von Funktionen niedrigerer Ebenen des zweiten Zugriffsnetzwerks bei Endgeräteeinrichtungen, welche über das erste Zugriffsnetzwerk mit dem zweiten Zugriffsnetzwerk verbunden sind, abgeschaltet werden, und die entsprechenden Funktionen des ersten Zugriffsnetzwerks können statt dessen verwendet werden. Eine Identität, welche von dem zweiten Zugriffsnetzwerk für den Benutzer der Endgeräteeinrichtung und/oder die Endgeräteeinrichtung selbst benutzt wird, muss dem ersten Zugriffsnetzwerk nicht mitgeteilt werden. Die Endgeräteeinrichtung kann so eingerichtet sein, dass sie eine neue Verbindung mit dem ersten Zugriffsnetzwerk aufbaut, welche nicht zu der vorherigen Verbindung mit dem ersten Netzwerk gehört, wenn sich die Endgeräteeinrichtung von der Abdeckung oder dem Abde ckungsgebiet einer Zugriffseinrichtung in die Abdeckung oder das Abdeckungsgebiet einer anderen Zugriffseinrichtung des ersten Zugriffsnetzwerks bewegt.
  • Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung auf der Basis einer bevorzugten Ausführungsform mit Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen detaillierter beschrieben, wobei:
  • 1 ein schematisches Blockdiagramm einer Netzwerkkonfiguration zeigt, umfassend ein Zugriffsnetzsystem gemäß der bevorzugten Ausführungsform,
  • 2 ein schematisches Blockdiagramm eines Beispiels des zweiten Zugriffsnetzwerks zeigt,
  • 3 Protokollstapel der Luftschnittstelle mit Bezug auf die UMTS-Zugriffsstratum-Benutzerebene zeigt,
  • 4 Protokollstapel der Luftschnittstelle mit Bezug auf die UMTS-Nicht-Zugriffsstratum-Benutzerebene zeigt,
  • 5 Protokollstapel der Luftschnittstelle mit Bezug auf die UMTS-Zugriffsstratum-Benutzerkontrollebene zeigt, und
  • 6 Protokollstapel der Luftschnittstelle mit Bezug auf die UMTS-Nicht-Zugriffsstratum-Benutzerkontrollebene zeigt.
  • BESCHREIBUNG EINER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens und des Systems gemäß der vorliegenden Erfindung auf der Basis eines auf UMTS basierenden drahtlosen Breitband-Systems beschrieben, bei welchem unabhängige Breitband-Drahtlos-Zugriffsnetzwerke als alternative oder zusätzliche Funkzugriffstechnologien für UMTS eingeführt werden.
  • In diesen bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist das zweite Zugriffsnetzwerk 8 ein terrestrisches UMTS-Funkzugriffsnetzwerk (UTRAN) und das erste Zugriffsnetzwerk 12 ist ein Breitbandzugriffsnetzwerk (BAN-Netzwerk). Es sollte bemerkt werden, dass das zweite Zugriffsnetzwerk anstatt eines UTRAN ein beliebiges anderes Zugriffsnetzwerk sein kann, z.B. ein GSM/EDGE-Funkzugriffsnetzwerk (GERAN) oder ein IP RAN (IP-basiertes Funkzugriffsnetzwerk).
  • 1 zeigt ein schematisches Diagramm der Netzwerkarchitektur gemäß einer bevorzugten Ausführungsform, wobei ein Breitbandzugriffsprovidernetzwerk (BAN-Providernetzwerk) 13 durch ein IP (Internetprotokoll)-Netzwerk 4 mit einem UMTS-Netzwerk 15 verbunden ist. Das UMTS-Netzwerk 15 umfasst das UMTS-Zugriffsnetzwerk (UTRAN) 8 und ein UMTS-Backbonenetzwerk 14. In größerem Detail ist das IP-Netzewerk 4 ein Netzwerk, bei welchem IP-Transport zwischen dem UTRAN 8 und dem BAN-Netzwerk 12 benutzt wird. Das Zugriffssystem ist für UMTS-Funkkapazitätsvergrößerung in Umgebungen, welche für Breitbandfunk geeignet sind, verwendbar. Gemäß 1 enthält das Zugriffssystem ein oder eine Vielzahl UTRANs (zweiter Zugriffsnetzwerke) 8, welches von einem UMTS-Betreiber betrieben wird, und eine oder eine Vielzahl Breitbandzugriffsnetzwerke (BAN-Netzwerke) 12, welche von Zugriffsnetzwerksprovidern betrieben werden. Daher können die BAN-Netzwerke 12 als nichtintegrierte oder unabhängige oder externe Zugriffsnetzwerke angesehen werden. Das BAN-Netzwerk 12 kann auf nicht lizenzierter Funktechnologie basieren und ein gemeinsames BAN-Netzwerk 12 kann von Betreibern des UMTS-Netzwerks 15 geteilt werden. Im speziellen umfasst das UTRAN 8 eine Iu-Schnittstelle mit dem UMTS-Backbonenetzwerk 14 und eine einfache IP-basierte Schnittstelle I4 mit dem BAN-Netzwerk 12 (nichtintegriertes Zugriffsnetzwerk), wobei nur Daten- und Kontrollinformationstransportdienste von der Schnittstelle I4 zur Verfügung gestellt werden.
  • Das BAN-Netzwerk 12 besteht aus Zugriffseinrichtungen, welche Zugriffspunkte (APs) 2 heißen, um einen Funkzugriff bereitzustellen, indem eine Funkverbindung (gezeigt als gestrichelte Linie zwischen dem MT1 und AP2 in 1) mit einer Endgeräteeinrichtung 1, welche hier Mobilterminal (MT) 1 genannt wird, aufgebaut wird. Darüber hinaus arbeitet ein Kontrollserver oder eine Gatewayeinrichtung, genannt BAN-Gateway (BANGW) 3, als ein Verteiler für Kontrollsignali sierungen zwischen dem oder den Mobilterminal(s) und dem UTRAN 8. Daher schließen die Zugriffspunkte 2 die Breitbandfunkschnittstelle ab. Der BANGW 3 ist so eingerichtet, dass er die interne Logikstruktur des BAN-Netzwerks 12 vor externen Netzwerken versteckt.
  • Zugriffspunkt 2 enthält folgende Funktionalitäten:
    • – Management von Verbindungen über die Luftschnittstelle I2 zwischen sich selbst und Mobilterminal 1, gemäß den Zugriffsspezifikationen,
    • – Standard-Überbrückung (basierend auf Verbindungsebenenadresse) oder Routing (basierend auf Netzwerkebenenadresse) von Luftschnittstellendatenströmen von/zu verbundenen Netzwerkknoten.
  • Der BAN-Gateway 3 ist der Datenübertragungsgateway zwischen dem AP 2 auf einer Seite und dem UTRAN 8 auf der anderen Seite. Funktionen des BANGW 3, die hier als Funktionen von einem Knoten beschrieben sind, können in separaten logischen und/oder physikalischen Knoten, welche andere Namen haben als der BANGW 3, realisiert werden.
  • Der BANGW 3 ist auch für die IP-Adressenzuteilung verantwortlich, zum Zugriff auf MTs 1 und zur Speicherung und Auslieferung von zweiten Zugriffsnetzwerksinformationen, nun UMTS-Netzwerkinformation genannt, an verbundene MTs 1. Der BANGW 3 empfängt und speichert auch Informationen von verbundenen UTRANs 8, wie sie vom UMTS-Netzwerk 15 bereitgestellt werden. Andere Funktionen des BANGW 3 sind: Auslieferung von Informationen des UMTS-Netzwerks 15 an MTs 1, welche auf das BAN-Netzwerk 12 zugreifen, Routing von Daten zwischen APs 2 und dem UTRAN 8, und Sammeln von Ressourcennutzungsbuchhaltungsinformationen von durchgeschleiften UMTS-Datenströmen und Melden der Informationen an einen Buchhaltungsserver, z. B. mit einem AAA (Authentifikation, Autorisierung, Buchhaltung)-Protokoll.
  • Der BAN-Gateway 3 kommuniziert mit dem BSN 5 als Client, indem er das Zugriffsnetzwerkkontrollprotokoll (ANCP) verwendet, welches vom UMTS-Netzwerk 15 für die BAN-Kontrolle bereitgestellt wird. Dabei kann eine Sicherheitsassoziie rung zwischen dem BAN-Gateway 3 und dem BSN 5 aufgebaut werden. Die Funktion des ANCP-Protokolls ist es, die UMTS-Netzwerkinformation von einem UTRAN 8 an den BAN-Gateway 3 zu liefern.
  • Die Schnittstelle zwischen dem BAN-Gateway 3 und den Zugriffspunkten 2 wird I3-Schnittstelle genannt. Darüber hinaus wird die Schnittstelle zwischen den Zugriffspunkten 2 und dem Mobilterminal 1 I2-Schnittstelle genannt. Die I2-Schnittstelle ist eine Luftschnittstelle, welche aus zwei Teilen besteht, einem UMTS-Teil und einem zugriffsspezifischen Teil. Der UMTS-Teil ist im BSN 5 oder dahinter abgeschlossen, und der zugriffsspezifische Teil ist im jeweiligen Zugriffspunkt 2 abgeschlossen. Ein Zugriffspunkt 2 kann mit einem oder mehreren Mobilterminals 1 kommunizieren.
  • Der zugriffsspezifische Teil der Schnittstelle I2 ist mit der Breitbandfunktechnologie unterer Ebenen konform, z.B. physikalische und MAC-Ebene der WLAN (Wireless Local Area Network)-Zugriffstechnologien. Im UMTS-Teil sind die höheren Ebenen für UMTS L2 (z.B. RLC, PDCP) und L3 (RRC, MM, SM) definiert, während bestimmte Restriktionen für die Benutzung von UMTS-Protokollen über den Zugriffssystemen implementiert sein können. Der UMTS-spezifische Teil ist für die Zugriffspunkte 2 transparent. Signalisierung auf niedriger Ebene kann zwischen den Mobilterminals 1 und einem der Zugriffspunkte 2 aufgebaut werden, und eine Signalisierung auf höherer Ebene kann zwischen den Mobilterminals 1 und dem BSN 5 über das BAN-Netzwerk 12 aufgebaut werden.
  • Das BAN-Netzwerk 12 ist mit einem logischen UTRAN-Element oder einem Dienstknoten, Breitbanddienstknoten (BSN) 5 genannt, verbunden, welcher dem UTRAN hinzugefügt wird, um eine Schnittstellenfunktionalität in Richtung des BAN-Netzwerks 12 bereitzustellen. Die Funktion des BSN 5 entspricht der eines Serving-RNC (Radio Network Controller) des UTRAN 8. Jedoch kann das BSN 5 nicht so eingerichtet sein, die BAN-Funkressourcen zu regeln, die konventionelle Iub-Schnittstelle wird durch die oben genannte einfache I4-Kontrollschnittstelle in Richtung des BAN-Netzwerks ersetzt, und das BSN 5 kommuniziert mit dem Mobilterminal 1 durch das BAN-Netzwerk 12 über die Schnittstelle I2. Die Funktionen des BSN 5 umfassen: Ausüben von Funkressourcenkontroll (RRC)-Signalisierungsprotokollen, welche für das UTRAN 8 definiert sind, gemäß der Restrikti on durch die Regeln über die Benutzung von RRC über das BAN-Netzwerk, Multiplexen von UMTS-Datenströmen höherer Ebenen (wie zum Beispiel logischer Kanäle oder von Transportkanälen) auf IP-basierende Transportträger (z. B. UDP/IP-Tunnel) zum/vom BAN Netzwerk, Funkträgermanagement, UMTS-Verschlüsselung, UMTS-IP-Header-Komprimierung und UMTS-RLC (Radio Link Control)-Ebenenunterteilung und Wiederholungsübertragung. Optional können die Funktionen des BSN das Sammeln von Ressourcennutzungsbuchhaltungsinformation (Buchhaltungsinformation über Ressourcennutzung) des BAN-Netzwerks 12 umfassen, um die Rechnungslegung des BAN-Betreibers zu prüfen. Es wird angemerkt, dass das BAN-Netzwerk 12 wegen seiner nichtlizenzierten Funktechnologie von mehreren UTRANs 8 geteilt werden kann. Weiterhin wird angemerkt, dass ein BAN-Netzwerk mit mehreren BANs in einem oder mehreren zweiten Zugriffsnetzwerken 12 verbunden sein kann, welche von einem oder mehreren Betreibern bereitgestellt werden und das BSN 5 kann mit einem oder mehreren BAN-Netzwerken 12 verbunden sein, welche von einem oder mehreren BAN-Betreibern bereitgestellt werden.
  • Weiterhin kann das BSN 5 in separate Benutzerebenengateway- und Kontrollebenenserverfunktionen unterteilt werden. Das BSN 5 ist mit einem SGSN 6 oder/und einem anderen zellulären Systemknoten eines Kernnetzwerks durch eine Standard-Iu-Schnittstelle verbunden und kann mit anderen BANs 5 und RNCs 21 (gezeigt in 2) durch Iur-Schnittstellen verbunden sein, um nahtloses inter-BSN 5 und/oder Interzugriffssystem-Handover zu unterstützen. Weiterhin umfasst das UMTS-Backbonenetzwerk 14 eine GGSN 7, welche eine Gatewayfunktion zum Internet 10 oder anderen externen Netzwerken 11 wie zum Beispiel Firmennetzwerken (CN) oder IP-basierenden Multimedianetzwerken (IM) bereitstellen. Außerdem wird ein Teilnehmerheimatserver (HSS) 9 als Teilnehmerdatenbank bereitgestellt, um teilnehmerspezifische Information zu speichern. Die Funktion des HSS 9 entspricht der Funktion des Heimatregisters (HLR) einer leitungsvermittelten Netzwerkumgebung.
  • MT 1 ist ein Anschluss, welcher höhere UMTS Protokollebeneneinheiten hat. Zusätzlich hat das MT zugriffsspezifische Protokolle niedrigerer Ebenen und Mittel, um die Transportkanäle vom UMTS-Teil des Protokollstapels auf die Kanäle abzubilden, welche von den zugriffsspezifischen niedrigeren Ebenen bereitge stellt werden. Vorzugsweise ist das MT 1 ein Dual-Mode-Terminal, welches fähig ist, sich mit dem UMTS entweder durch integrierten Zugriff innerhalb des zweiten Zugriffsnetzwerks (UTRAN, GERAN oder Voll-IP RAN) und durch das BAN-Netzwerk 12, basierend z. B. auf Bluetooth (BT) oder WLAN-Funktechnologie zu verbinden.
  • Wenn es durch ein BAN-Netzwerk 12 verbunden ist, können die Funktionen des Mobilterminals 1 folgendermaßen zusammengefasst werden:
    • – Ausführung von UMTS-Signalisierungsprotokollen höherer Ebenen und Kommunikation durch sie mit dem UTRAN 8, wie in den 3GPP-(3rd Generation Partnership Project)-Spezifikationen definiert. Diese Protokolle sind z. B. Sitzungsmanagement und UMTS-Mobillitätsmanagement.
    • – Betreiben der SIM-(Subscriber Identity Module)-Karte, wie in den 3GPP-Spezifikationen spezifiziert.
    • – Durchführung von UMTS-Benutzerebenenprotokollen limitierter Funktionalität und Kommunikation durch sie mit dem UTRAN 8, wie in den 3GPP-Spezifikationen definiert und wie durch die Regeln über die Ausführung dieser Protokolle über das BAN-Netzwerk 12 beschränkt. Diese Protokolle umfassen das Paketdatenkonvergenzprotokoll (PDCP) und RLC.
    • – Durchführung eines UTRAN RRC-Protokolls limitierter Funktionalität, wie in den 3GPP-Sepzifikationen definiert und durch die Regeln ihrer Durchführung über das BAN-Netzwerk 12 beschränkt.
    • – Durchführung der BAN-Netzwerk 12 spezifischen (z. B. basierend auf WLAN oder BT-Funktechnologie) Protokollen niedrigerer Ebenen gemäß ihren Funkspezifikationen.
    • – Multiplexen von Datenströmen zwischen UMTS-Protokollen höherer Ebenen (Transportkanälen) und UDP/IP-basierenden Kommunikationsmitteln in Richtung UTRAN 8.
  • 2 zeigt eine Architektur des UTRAN 8. Der BSN-Knoten 5 ist mit dem UMTS-Backbonenetzwerk 14 (auch als Kernnetzwerk bekannt) verbunden, unter Verwendung der Iu-Schnittstelle, wie schon früher beschrieben. Weiterhin ist das BSN 5 mit anderen Funknetzwerkcontrollern (RNCs) 21 durch eine Iur-Schnittstelle verbunden. Diese Netzwerkcontroller können auch Basisstationscontroller (BSC) oder manche Elemente des IP RAN sein. Die RNC ist weiterhin durch die Iub-Schnittstelle mit dem Knoten Bs 22 verbunden, welche reguläre Basisstationen sind, welche eine oder mehr Zellen 23 mit Funkabdeckung abdecken. Es sollte bemerkt werden, dass die Iur-Schnittstelle auch andere Arten von zweiten Zugriffsnetzwerken in einander verbinden kann, z. B. GERAN, UTRAN und IP RAN.
  • Weiterhin zeigt die 2 noch einmal die Schnittstelle I4 zwischen dem BSN 5 und dem BAN-Netzwerk 12, wie schon früher in dieser Anmeldung beschrieben. Es sollte auch bemerkt werden, dass das BSN 5 als freistehender Knoten (wie in 2) oder auch als logische Einheit in dem selben physikalischen Gerät implementiert sein kann, wo die logische Einheit RNC 21 (oder der BSC des GERAN, oder ein Controller/Gateway/Basisstationsgerät des IP RAN) implementiert ist.
  • Wenn das Mobilterminal 1 in das Abdeckungsgebiet eines BAN-Netzwerks 12 kommt, von wo aus eine Verbindung zum UTRAN 8 verfügbar ist, baut das MT 1 eine Verbindung mit einem Zugriffspunkt 2 auf. Die Verfügbarkeit einer UMTS-Verbindung von dem spezifischen BAN-Netzwerk 12 kann entweder dem Benutzer a priori bekannt sein, oder das Wissen über die Verfügbarkeit von UMTS-Verbindungskapazität von einem bestimmten BAN-Netzwerk 12 aus kann in dem MT 1 vorkonfiguriert sein.
  • Nach dem Funkverbindungsaufbau zum AP 2 wird dem MT 1 eine IP-Adresse zugeteilt. Wenn die IP-Adresse zugeteilt wurde, wird die zweite Netzwerkzugriffsinformation vom BANGW 3 an die MT 1 ausgeliefert. In dieser Ausführungsform der Erfindung enthält diese Information eine Liste von verfügbaren PLMN-Ids (Public Land Mobile Network Identifiers), die IP-Adressen von entsprechenden Dienstknoten BSN 5 sowie auch ein UMTS-Systeminformationspaket von jedem PLMN.
  • Das BANGW 3 kann die UMTS-Zugriffsinformation automatisch an alle zugreifenden MTs 1 ausliefern, oder die MTs können speziell anfragen oder die UMTS-Zugangsinformation abrufen und die Information wird als Antwort ausgeliefert. Die Anfrage der UMTS-Zugangsinformation kann z. B. durch ein Dienstauffindungsprotokoll oder durch ein DHCP-Protokoll realisiert werden.
  • Das MT 1 kann sich basierend auf den Netzwerkauswahlprinzipien, welche für UMTS definiert sind, für die bestgeeignete PLMN-ID entscheiden. Nach der PLMN-Auswahl stellt das MT 1 eine RRC-Verbindung mit dem entsprechenden BSN 5 her. In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die RRC-Verbindung auf eine IP-Verbindung aufgesetzt implementiert. Das MT 1 löst dies aus, indem es eine spezifische Nachricht an das BSN 5 sendet. Für die Datenübertragung zwischen dem BSN 5 und dem MT 1 werden die entsprechenden IP-Adressen verwendet. Registrierte Portnummern werden verwendet, um den UMTS-Verkehr vom übrigen Verkehr zu unterscheiden. Möglicherweise verschiedene Portnummern werden verwendet, um verschiedene UMTS-Datenströme, wie zum Beispiel logische oder Transportkanäle zu identifizieren. Alle UMTS-Datenströme werden auf die selbe IP-Verbindung multiplexiert.
  • Nach dem Aufbau der IP-Verbindung wird sie solange aufrechterhalten, wie das MT 1 sich in der Abdeckung des AP 2 des BAN-Netzwerks 12 befindet. Zum Energiesparen können die Schlafmodi, welche von der verwendeten Zugriffstechnologie bereitgestellt sind, verwendet werden. Das BSN 5 und das MT 1 können sich gegenseitig immer über die existierende IP-Verbindung zwischen einander erreichen.
  • Das MT 1 misst die Signalstärke von dem verbundenen AP 2 und von möglichen Nachbar-APs 2. Wenn ein stärkerer AP 2 gefunden wird, und wenn er zu demselben BAN-Netzwerk 12 oder derselben Zugriffszone innerhalb des BAN-Netzwerks 12, was durch den ausgesendeten Netzwerknamen angezeigt wird, gehört, kann das MT 1 einen Handover vollziehen, indem es die alte Verbindung abbricht und eine Funkverbindung mit dem neuen AP 2 aufbaut und direkt ein Zellen-Update an das BSN 5 schickt, wobei es seine alte IP-Adresse behält. Wenn der neue AP 2 nicht zu der gleichen Zugriffszone oder dem BAN-Netzwerk 12 gehört, d. h. einen verschiedenen Netzwerknamen ausstrahlt, muss das MT 1 eine neue IP-Adresse erlangen, bevor es das Zellen-Update an das BSN 5 sendet.
  • Handovers zum UTRAN-Netzwerk 8 werden als Zellen-Updates realisiert oder als vorbereitete normale 3GPP-Intersystem-Handover zum UTRAN 8, für den Fall, dass das MT 1 fähig ist, UTRAN-Träger zu messen, wenn es durch ein BAN-Netzwerk 12 verbunden ist.
  • Teile des UMTS-Netzwerks 15 handhaben die UMTS-Identifikatoren der Mobilterminals 1 und von Mobilterminal-Benutzern. Das BAN-Netzwerk 12 sorgt nur für das Routen von Daten zwischen dem MT 1 und dem UTRAN 8, das wird durch die entsprechenden IP-Adressen und UDP-(User Datagram Protocol)-Portnummern bewerkstelligt. Zusätzlich benutzen das MT 1 und der AP 2 zugriffsspezifische Identifikatoren, um sich gegenseitig zu identifizieren.
  • Die Identifikation auf UMTS-Ebene ist ähnlich der, welche benutzt wird, wenn auf das UMTS direkt durch das UTRAN-Zugriffsnetzwerk 8 zugegriffen wird. Das Mobilterminal 1 hat seine IMEI (International Mobile Station Equipment Identity), und der Teilnehmer wird durch die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) und den temporären Identifikator TMS (Temporary Mobile Subscriber Identity) identifiziert. Auch wenn eine RRC-Verbindung zwischen dem BSN 5 und dem MT 1 hergestellt wird, teilt das BSN 5 einen U-RNTI (UTRAN Radio Network Temporary Identifier) für das MT 1 zu. Funkträger haben ihre Funkträger-ID, und logische und Transportkanäle ihre jeweiligen IDs, wie in den 3GPP-Spezifikationen definiert.
  • Wenn Daten zu und von dem MT 1 übermittelt werden, wird der UMTS-Identifikator U-RNTI des MTs auf die derzeitige IP-Adresse des MT, welche von dem BAN-Netzwerk 12 zugeteilt wurde, abgebildet. Dieses Abbilden wird beim RRC-Verbindungsaufbau eingerichtet, wenn der U-RNTI zugeteilt wird, und bei jeder Änderung des U-RNTI oder der IP-Adresse des MTs aktualisiert, z. B. während eines Zellen-Updates.
  • Bevor sich das MT 1 mit dem UTRAN 8 verbinden kann, muss es eine IP-Adresse vom BAN-Netzwerk 12 erlangen, z. B. von einem DHCP-Server im BAN- Gateway 3. Zusätzlich zur IP-Adresse muss das MT 1 die UMTS-Netzwerkinformation vom BAN-Netzwerk 12 erlangen. Dies kann zum Beispiel durch ein DHCP-Protokoll oder durch ein anderes Mittel zum Abrufen und Erhalten von spezifischen Informationen vom Zugriffsnetzwerk realisiert werden. Die zugeteilte IP-Adresse kann eine IPv4- oder IPv6-Adresse sein und kann eine öffentliche oder eine private Adresse sein.
  • Auf der Seite des UTRAN- 8 werden alle UMTS-Daten durch einen spezifischen Transportkanal gesendet. Wenn die RRC-Verbindung aufgebaut wird oder wieder aufgebaut wird, ist der benutzte Transportkanal derjenige, welcher dafür gedacht ist, herkömmliche Kontrollkanal-(CCH)-Nachrichten zu übertragen. Wenn die Verbindung aufgebaut ist, kann der ausschließliche Transportkanal (Dedicated Transport Channel, DCH) von UMTS benutzt werden.
  • Über das BAN-Netzwerk 12 ist es vorzuziehen, dass der gesamte UMTS-Verkehr über einen UDP/IP-Tunnel übertragen wird. Eine UDP-Portnummer ist vorzugsweise für diese Verwendung registriert. Das UTRAN 8 muss die verschiedenen UMTS-Datenströme, wie zum Beispiel logische und Transportkanäle, auf den gemeinsamen UDP-Tunnel multiplexen. Dafür existiert im UTRAN ein spezifisches Multiplexprotokoll. Die UMTS-Dateneinheiten, welche auf den BAN-Transportträger multiplexiert sind, werden von einem normalen UMTS-Idenfikationsmittel identifiziert, d. h. RLC- und PDCP-Headern.
  • Im Falle, dass private IP-Adressen für die MTs 1 im BAN-Netzwerk 12 zugeteilt werden, muss eine Netzadressenübersetzung zwischen dem BAN-Netzwerk 12 und dem UTRAN 8 durchgeführt werden.
  • Weiterhin muss eine Übereinstimmung erzielt werden, was die Anschlussfähigkeit zum UTRAN 8 und ihre Abrechnung angeht. Als ein Beispiel kann der BAN-Betreiber dem UMTS-Betreiber die Transportressourcen, welche für UMTS-Datenstromübertragung zwischen den Endgeräteeinrichtungen 1 und dem UMTS-Netzwerk 15 des Betreibers verwendet wurden, für Benutzer, welche durch das BAN-Netzwerk 12 mit dem UTRAN 8 verbunden sind, in Rechnung stellen.
  • Nach der IP-Verbindung zwischen dem Mobilterminal 1 und dem BSN 5, können beide, der Zugriffspunkt 2 und der BSN 5, anfangen, Abrechnungsinformationen gemäß den Abrechnungsprinzipien, welche zwischen den Betreibern ausgehandelt wurden, zu sammeln.
  • Das BAN-Netzwerk 12 stellt zusätzliche Funkkapazität zum UTRAN 8 und zum UMTS-Netzwerk 15 in Hot-Spot-Gebieten, wie zu Hause, Hotels, Einkaufszentren, Cafeterien etc., welche einem bestimmten Gebäudebesitzer gehören, zur Verfügung. Die Abdeckung für den BAN-Zugriff oder IP-Zugriff zum UTRAN 8 wird daher als begrenzt auf ein spezifisches, eher kleines Gebiet angenommen, und die Handover zwischen dem UTRAN 8 und dem BAN-Netzwerk 12 müssen nicht notwendigerweise komplett unbemerkbar für Real-Time-Dienste sein.
  • Für Einzelmodeterminals, welche sich nur durch eine Art von BAN-Netzwerken 12 verbinden können, wird volle Mobilität daher nicht bereitgestellt, sondern ist eine Verbindungsmöglichkeit nur verfügbar, wenn es sich in einem von diesen kompatiblen Abdeckungsgebieten des BAN-Netzwerks 12 befindet.
  • Die folgenden Annahmen werden für das BAN-Netzwerk 12 gemacht:
    • – Jede Zugangszone ist für das MT 1 als eine Gruppe von Zugangspunkten 2 repräsentiert.
    • – Alle APs 2 in einer Zugangszone gehören zu den selbem BAN-Netzwerk 12.
    • – Alle APs 2 in der selben Zugangszone sind mit den selben UTRANs 8 verbunden.
    • – Die AP 2 können eine gewisse Art von Netzwerk-ID (IP Access Zone ID oder BAN-Zonen-ID) durch ein funktechnologiespezifisches Broadcastsignal aussenden, welches von den MTs 1 decodiert werden kann, wenn diese im Hintergrund der Modus von Handover-Kandidaten-APs 2 abtasten, während sie aktiv mit einem anderen AP 2 kommunizieren.
  • Das MT 1 kann zur Verfügung stehende WLAN- oder Bluetooth-(BTH)-Funksignale messen. Wenn ein WLAN- oder BTH-Signal gefunden wurde, wird die Information darüber im MT 1 gespeichert. Die Information über das Signal besteht mindestens aus der Signalstärke und dem Netzwerknamen. Die Messungen zum Auffinden von Breitbandfunksignalen kann immer angeschaltet sein oder sie können vom Benutzer manuell aktiviert werden.
  • Wenn der Benutzer wünscht, sich mit dem UTRAN 8 durch das BAN-Netzwerk 12 zu verbinden, kann der Benutzer den Menüeintrag „BAN-Zugang" des MT 1 auswählen. Das MT 1 zeigt die zur Verfügung stehenden Breitbandverbindungen, und der Benutzer sollte eine Verbindung wählen, von der er weiß, dass ein UMTS-Zugang zur Verfügung steht. Zu bemerken ist, dass in der anfänglichen Systemphase angenommen wird, dass es keinen spezifischen Hinweis hierüber, in der Information gibt, die in dieser Phase dem MT 1 zur Verfügung steht.
  • Der Benutzer wählt das gewünschte BAN-Netzwerk 12 aus der Liste aus, und das MT 1 erlangt eine IP-Adresse vom DHCP-Server und bekommt die UMTS-Information vom BAN-Netzwerk 12. Der DHCP-Server ist vorzugsweise der BANGW 3. Wenn ein geeignetes PLMN von dem Netzwerk, auf das zugegriffen wird, zur Verfügung steht, verbindet sich das MT 1 mit der UMTS-Infrastruktur, indem es eine RRC-Verbindung aufbaut. Wenn das ausgewählte BAN-Netzwerk keine Verbindungsmöglichkeit zum UTRAN 8 unterstützt, wird der Benutzer darüber informiert und aufgefordert, eine neue Auswahl zu treffen.
  • Der Benutzer kann die Wahl haben, dieses Netzwerk als ein BAN-Netzwerk 12 (basierend auf dem Netzwerknamen), mit welchem er sich immer zu verbinden wünscht, wenn er sich innerhalb der Abdeckung befindet, zu speichern. Wenn diese Option ausgewählt ist, wird das nächste Mal, wenn der Nutzer in die Abdeckung dieses Netzwerks kommt, sich das MT 1 automatisch entscheiden, sich mit dem UTRAN durch dieses BAN-Netzwerk 12 zu verbinden. Die automatische Auswahl sollte für Netzwerke aktiviert sein, welche häufig vom Benutzer benutzt werden, zum Beispiel die Netzwerke zu Hause und im Büro.
  • Wenn die Breitbandfunkmessungen im MT 1 angeschaltet sind und wenn dass MT ein Signal von einem AP 2 entdeckt, welcher einen Netzwerknamen aus strahlt, welcher in der Liste der automatisch auszuwählenden BAN-Netzwerke 12 des MTs steht, kann sich das MT automatisch mit dem UTRAN 8 durch dieses Netzwerk verbinden. Optional kann der Benutzer aufgefordert werden, diese Auswahl zu bestätigen. Wenn das MT 1 mit dem BAN-Netzwerk 12 verbunden ist und die Abdeckung verloren geht, kann sich das MT 1 auch automatisch mit dem verfügbaren Großraumnetzwerk, wie zum Beispiel UTRAN oder GERAN, verbinden.
  • Nahtlose Handover sind innerhalb eines BAN-Netzwerks 12 oder von einem BAN-Netzwerk zum Großraumsystem (UTRAN, GERAN oder IP RAN) möglich. Handover innerhalb des BAN-Netzwerks 12 sind vom Vorwärtstyp und werden durch die UMTS-Zellen-Update-Prozedur für RRC-Verbindungswiederaufbau realisiert. Der selbe Mechanismus kann für BAN-Netzwerk-zu-UTRA-Handover verwendet werden, aber es ist auch der konventionelle Rückwärtsintersystem-Handover anwendbar, vorausgesetzt, dass das MT 1 fähig ist, die zur Verfügung stehenden UTRA-Zellen zu messen, während es mit dem UTRAN 8 durch das BAN-Netzwerk 12 verbunden ist.
  • Wenn das MT 1 mit dem UTRAN 8 durch das BAN-Netzwerk 12 verbunden ist, sucht das MT nach zur Verfügung stehenden anderen Zugriffspunkten 2. Wenn ein stärkerer AP 2 gefunden wird und der Wechsel des AP 2 aus der Funksicht vorteilhaft wird, sollte das MT 1 einen Handover zu dem neuen AP 2 anstoßen.
  • Um nahtlose Rückfall-Handover zum Großraumsystem zu ermöglichen, sollte das MT 1 die zur Verfügung stehenden UTRAN- oder GERAN-Zellen vermessen, während es mit dem UTRAN durch das BAN-Netzwerk 12 verbunden ist. Wenn das Signal des BAN-Netzwerks 12 schwach wird, sollte das MT 1 einen Handover zum Großraumsystem anstoßen.
  • Wenn das Mobilterminal 1 entschieden hat, zu einem anderem AP 2 zu wechseln, welcher dieselbe Netzwerkbetreiber-ID ausstrahlt wie der frühere AP 2, kann das MT 1 seine alte IP-Adresse behalten und sich direkt mit dem UTRAN 8 durch ein Zellen-Update verbinden. Es wird angenommen, dass eine Zugangszone (, d. h. APs 2, welche die selbe Netzwerkbetreiber-ID ausstrahlen,) mit dem selben BSN 5 verbunden ist.
  • Während des Intra-BAN-Netzwerk-Handovers werden folgende Aktionen durchgeführt:
    • – Das MT 1 gibt den alten AP 2 auf.
    • – Das MT 1 baut eine Funkverbindung mit dem neuen AP 2 auf.
    • – Das MT 1 sendet ein IP-Datagramm an das BSN 5. Dieses IP-Datagramm enthält das RRC-Nachricht-Zellen-Update.
    • – Das BSN 5 antwortet dem MT 1 durch eine Zellen-Update-Antwort und die Kommunikation kann weitergehen.
  • Wenn das MT 1 entschieden hat, vom bisherigen BAN AP 2 zu einem AP 2 zu wechseln, welcher eine verschiedene Netzwerkbetreiber-ID ausstrahlt, muss das MT 1 eine neue IP-Adresse erlangen, die Systeminformationen prüfen und sich erst danach mit dem UTRAN 8 verbinden.
  • Während eines Interzugangszonen-Handovers werden folgende Aktionen durchgeführt:
    • – Das MT 1 gibt den alten AP 2 auf.
    • – Das MT 1 baut eine Funkverbindung mit dem neuen AP 2 auf.
    • – Das MT 1 erlangt eine neue IP-Adresse durch den neuen AP 2.
    • – Das MT 1 empfängt die UMTS-Netzwerkinformation vom BANGW3.
    • – Das MT 1 sendet ein IP-Datagramm an den BSN 5. Die Adresse wird in der UMTS-Netzwerkinformation zur Verfügung gestellt. Dieses IP-Datagramm enthält die RRC-Nachricht Zellen-Update.
    • – Das BNS 5 antwortet dem MT 1 durch eine Zellen-Update-Antwort und die Kommunikation kann weitergehen.
  • Wenn das MT 1 fähig ist, die UTRA-Zellen zu messen, während es durch BAN-Zugang verbunden ist, dann kann das MT 1 den Handover zum Großraumsystem durch Zellen-Update (RRC-Verbindungswiederaufbau), ähnlich wie zwischen den Zugangspunkten 2 des BAN-Netzwerks 12, anstoßen. Wenn das MT 1 die UTRAN-Messergebnisse an das UTRAN berichten kann, während es durch ein BAN-Netzwerk 12 verbunden ist, können Rückwärtsintersystem-Handover, wie sie für UMTS definiert sind, ausgeführt werden.
  • Im Folgenden werden einige Beispiele eines Handovers vom/zum Großraumzugangsnetzwerk zum/vom BAN-Netzwerk vorgestellt.
  • Beispiel 1
  • Der Benutzer schaltet sein MT 1 in seinem Zuhause an. In der Wohnung ist ein Home-Gateway durch Bluetooth erreichbar und mit dem UTRAN 8 durch das BAN-Netzwerk 12 verbunden, welches von einem ADSL-Betreiber „ADSL Y" bereitgestellt wird und vom Nutzer verwendet wird, um sich mit externen Netzwerken zu verbinden. In diesem Beispiel verbindet sich das MT 1 automatisch mit dem WCDMA-Funknetzwerk, und der Benutzer wählt „BAN-Zugang" aus dem Menü der Benutzerschnittstelle des MT 1. Der Benutzer wählt den Modus des MT 1 „Zeige verfügbare BAN-Zugänge". Es erscheint ein Banner auf dem Display des MT 1. Bald darauf hat das MT 1 das Signal des Heimat-Gateways gefunden und zeigt in dem Banner zu Verfügung stehender BAN-Zugänge auf dem Display des MT 1 den Namen „Benutzer X Nw".
  • Der Benutzer wählt aus, sich manuell beim UTRAN 8 durch das angezeigte BAN-Zugriffsnetzwerk 12 anzumelden. Das MT 1 zeigt an, dass die Verbindung durch das lokale BAN-Zugriffsnetzwerk 12 hergestellt ist. Der Benutzer X Nw wird im Display angezeigt.
  • Beispiel 2
  • Der Benutzer tätigt einen Anruf und während des Anrufs muss der Benutzer in Richtung Büro hinausgehen. Das MT 1 übergibt automatisch zur WCDMA-Großraumabeckung, wenn der Benutzer die Heimat-Gateway-Abdeckung verliert. Beim Wechsel zum Großraum werden die möglichen Breitbandverbindungen auf schmalbandigere Verbindungen herabgestuft. Der Benutzer beendet den Anruf, während er durch das WCDMA verbunden ist.
  • Beispiel 3
  • Der Benutzer erreicht das Büro, und weil der Benutzer die Anzeige von verfügbaren BAN-Zugängen aktiviert hat, erscheint kurz nach dem Eintreten in das Gebäude auf dem Display des MT 1 „Büro Z Nw" als verfügbarer BAN-Zugang. Der Benutzer wählt aus, sich beim UTRAN 8 durch das BAN-Netzwerk 12 anzumelden, und das MT 1 zeigt auf dem Display „Büro Z nw". Im Büro besteht die Büro-Z-Zugangszone aus mehreren APs 2 und Benutzer wechseln nahtlos zwischen ihnen, während sie sich im Bürogebäude bewegen.
  • Beispiel 4
  • Wenn der Benutzer das Büro verlässt, wechselt das Mobilterminal 1 automatisch zurück zur WCDMA-Abdeckung und schaltet in den IDLE-Modus.
  • Beispiel 5
  • Der Benutzer geht in eine Cafeteria, welche UMTS-Dienste durch ein BAN-Netzwerk 12 anbietet. Der Benutzer entscheidet sich, einige neue Videos in der Cafeteria anzusehen. Das MT 1 zeigt bereits das „Cafeteria C" als verfügbares BAN-Netzwerk 12 an. Der Benutzer aktiviert die Anmeldung bei dem Netzwerk. Während er die Nachrichten ansieht, bekommt der Benutzer einen Anruf von Zuhause (vom UTRAN durch das BAN-Netzwerk).
  • In den Beispielen 1–5 oben können die Handover dem Benutzer z.B. durch einen Ton vom MT 1 oder einen Wechsel der Farbe des Displays des Mobilterminals oder/und Text im Display angezeigt werden.
  • Das BAN-Netzwerk 12 enthält ein Mittel, mit welchem die UMTS-Netzwerkinformation vom BAN-Netzwerk 12 an das MT 1 ausgeliefert wird, nachdem das MT 1 eine IP-Adresse vom BAN-Netzwerk 12 erlangt hat.
  • Die Information, welche dem Mobilterminal 1 vom BAN-Netzwerk 12 (vorzugsweise von der Zugangsnetzwerkeinheit BANGW3) ausgeliefert bekommt, enthält mindestens eine der folgenden Informationen:
    • – Eine Liste von PLMN-IDs von durch das BAN-Netzwerk 12 verfügbaren zellulären Netzwerken 8.
    • – Die IP-Adresse des BSN 5 von jedem PLMN.
    • – Ein Systeminformationspaket von jedem PLMN. Falls das zweite Zugriffsnetzwerk ein UTRAN ist, ist das Systeminformationspaket eine UTRAN RRC-Systeminformationsnachricht. Diese Systeminformation ist ähnlich der Systeminformation, welche UMTS-Benutzergeräte von einem Broadcast-Signalempfangen.
  • Basierend auf dieser Information trifft das zugreifende MT die PLMN-Auswahl und kontaktiert dann den BSN 5 des gewählten Netzwerks. Das MT 1 wird sich auch klar über die benötigte Systeminformation des gewählten PLMN.
  • Das BAN-Netzwerk 12 wird dazu verwendet, die UMTS-Daten zwischen dem BSN 5 des UTRAN 8 und der Endgeräteeinrichtung 1 zu übertragen. Die UMTS-Daten enthalten sowohl Benutzerebenendaten als auch Signalisierung des UTRAN 8. Die UMTS-Daten werden zwischen dem MT 1 und dem BSN 5 innerhalb eines UDP-Tunnels übertragen. Alle UMTS-Datenströme werden vorzugsweise in einen UDP-Tunnel multiplexiert. Das bedeutet, dass keine UMTS-spezifischen Funktionen vom BAN-Netzwerk 12 benötigt werden.
  • Um eine einfache Einführung des BAN-Netzwerks 12 zu ermöglichen, sind keine großen Änderungen der UMTS-UTRAN-Protokolle erwünscht. Auch kann dieselbe Funktionalität wie im UTRAN wiederverwendet werden, und müssen keine neuen Mechanismen unbedingt in das System von außen eingebracht werden.
  • Die UMTS-Protokolle werden insoweit verwendet, dass glatte RRC-Ebenen-,Handover' oder eher Verbindungswiederaufbauprozesse zwischen dem BAN-Netzwerk 12 und dem zweiten Netzwerk 8 durchführbar sind. Das zweite Netzwerk 8 kann ein UTRAN, GERAN oder AII-IP-RAN sein. Dies erfordert die Benutzung des kompatiblen Funkübertragungskonzepts, PDCP-Bearbeitung, Verschlüsselungs-/Entschlüsselungsmechanismen sowie kompatibles Mobilitäts- und Sitzungsmanagement und Anrufsteuerung.
  • Weiterhin ist es ein Ziel der Erfindung, dass existierende Protokolle weiter verwendet werden können, wie sie jetzt definiert sind, obwohl einige Einschränkungen in deren Gebrauch gemacht werden. Diese Art von Einschränkungen sind zum Beispiel das Abschalten einiger Protokollfunktionen, das Ignorieren (nicht Benutzen) einiger Protokollnachrichten und das Ignorieren spezifischer Informationselemente innerhalb der UTRAN-Protokollnachrichten. Auch sind einige Vereinfachungen der Protokolloperationen vorgesehen, welche nötig sind, um die Verarbeitungsanforderungen und die Overhead-Menge auf ein angemessenes Niveau zu bringen.
  • Das UTRAN 8 muss das Multiplexen von UMTS-Datenströmen auf BAN-Transportträger, wie z. B. UDP-Tunnel, bereitstellen. Diese Multiplexprotokollbearbeitung über das BAN-Netzwerk 12 ist einfach. Das Senden einer mupltiplexierten Protokolleinheit führt die folgenden Funktionen beim Empfang von PDU (Protokolldateneinheiten) höherer Ebene durch:
    • – Empfang von SDU (Dienstdateneinheit) von logischen Kanaleinheiten höherer Ebene.
    • – Einkapseln der SDU in multiplexierte PDU durch Einsetzen eines Multiplex-Headers.
    • - Weitergeben der PDU an die niedrigere Ebene
    • – (Die Einheit niedrigerer Ebene kapselt diese PDU dann in ein einzelnes UDP-Datagramm ein)
  • Das empfangsseitige Multiplexprotokoll führt die Umkehrfunktion beim Empfang einer PDU von der niedrigeren Protokollebene aus.
  • Von der Funkverbindungskontrolle (RLC) werden folgende Funktionen benutzt:
    • – Einkapseln der RLC-SDUs in bestätigten-Modus- oder unbestätigten-Modus-RLC-PDUs
    • – Verschlüsselung/Entschlüsselung der produzierten RLC-PDUs
    • – Wiederübertragung von fehlerhaften bestätigen-Modus-PLC-PDUs im bestätigten Modus.
  • Das RLC muss keine Segmentierung der RLC-SDUs vornehmen. Das Prozessieren der RLC-SDUs kann asynchron erfolgen, nicht gemäß der Rahmentaktung.
  • Das RLC über das BAN-Netzwerk 12 kann nur im bestätigten oder unbestätigten Modus arbeiten. Der transparente Modus soll wegen der inadäquaten Unterstützung durch die unteren Ebenen nicht verwendet werden. Die Rahmengrößen des RLC über das BAN-Netzwerk sind nicht durch die unteren Ebenen eingeschränkt und können demnach von PDU zu PDU variieren. Dies beseitigt die Notwendigkeit, irgendeiner RLC-Niveau-Segementierung für RLC-SDUs durchzuführen.
  • Die Verschlüsselungs-/Entschlüsselungsfunktion von RLC über das BAN-Netzwerk wird wie in den 3GPP-Spezifikationen definiert verwendet.
  • Die RLC-Sendeseite führt folgende Funktionen beim Empfang von PDU höherer Ebene aus:
    • – Empfang von RLC-SDU von höherer Ebene
    • – Einkapseln der RLC-SDU in eine RLC-PDU (im allgemeinen ohne jegliche Segmentierung)
    • – Verschlüsselung der produzierten RLC-PDU
    • – Übergeben der RLC-PDU an die lokale Multiplexierebene
  • Die RLC-Sendeseite im bestätigten-Modus führt die folgenden Funktionen beim Empfang der ARQ-(automatische Wiederholungsanfrage)-Rückmeldungsnachricht vom Peer aus:
    • – Weitergeben der RLC-PDUs, welche zur Wiederübertragung angefragt wurden, an die lokale Multiplexierebene.
  • Das empfangende RLC führt die folgenden Funktionen beim Empfang eines PDU von niedriger Ebene aus.
    • – Empfang der RLC-PDU von der lokalen Multiplexierebene zusammen mit der CRC-Prüfsumme
    • – ARQ-Bearbeitung der empfangenen RLC-PDU (nur im bestätigten Modus)
    • – Entschlüsselung der korrekt empfangenen RLC-PDU
    • – Entkapselung der korrekt empfangenen RLC-PDU in eine RLC-SDU
    • – Weitergeben der RLC-SDU an eine höhere Ebene
  • Das Paket-Header-Kompressionsprotokoll des Paketdatenkonvergenzprotokolls (PDCP) wird über IP-Zugriff benutzt, wie in den 3GPP-Spezifikationen für UTRAN definiert.
  • Die UTRAN-Funkressourcenkontrolle (RRC) wird über das BAN-Netzwerk 12 wiederbenutzt, um die Systemfunktionen, welche von der RRC gehandhabt werden, zu unterstützen. Die gesamte RRC-Signalisierung, welche über das BAN-Netzwerk 12 durchgeführt wird, ist exakt dieselbe, wie über das WCDMA UTRA. Einige der RRC-Nachrichtenparameter werden in der Benutzerebene ignoriert, während man über BAN-Zugriff verbunden ist. Diese Art von Parametern sind alle Transportkanal- und physikalische Kanalparameter. Die Transportkanal- und physikalischen Kanalparameter solten jedoch nicht aus den RRC-Signalen ent fernt werden, sondern in der Benutzerebene über das BAN-Netzwerk 12 nur still ignoriert werden. So können die signalisierten Parameter sofort benutzt werden, wenn an das UTRAN übergeben wird.
  • Über das BAN-Netzwerk 12 führt die Netzwerkseite niemals Handover aus (außer dem möglichen Intersystem-Handover vom BAN-Netzwerk 12 zum UTRAN oder einem anderen integrierten Funkzugang oder dem zweiten Zugriffsnetzwerk 8). Das MT sollte dafür ausgelegt sein, den AP 2 zu wechseln und immer dann durch den neuen AP 2 einen RRC-Verbindungswiederaufbau anzustoßen, wenn die Zugriffsverbindung zum neuen Zugangspunkt 2 gewechselt werden sollte.
  • Für jeden UMTS-Datenstrom, welcher über das BAN-Netzwerk 12 übertragen wird, wird eine Immer-an-IP-Verbindung aufgebaut. Es wird angemerkt, dass ein UMTS-Datenstrom Informationen enthalten kann, welche von einem oder mehreren UMTS-Funkträgern stammen. Alle Daten, welche zwischen dem BSN 5 und dem Mobilterminal 1 ausgetauscht werden, d. h. sowohl UMTS-Benutzerebenenals auch UMTS-Kontrollebenendaten, werden durch das BAN-Netzwerk 12 auf diesem IP-Transport übertragen.
  • 3 zeigt die Protokollstapel der Zugriffsstratum-Benutzerebene zwischen dem Mobilterminal 1 und dem Dienstknoten (BSN) 5. Ein Stratum definiert eine Gruppierung von Protokollen, welche sich auf einen Aspekt der Dienste beziehen, die von einer oder mehreren Gruppen höchster Ebene von physikalischen Einheiten bereitgestellt wird. Das Zugriffsstratum ist eine funktionale Gruppierung, die aus den Teilen in der Infrastruktur und in der Endgeräteeinrichtung 1 und den Protokollen zwischen diesen Teilen besteht, welche spezifisch für die Zugriffstechnik sind, d. h. für die Art, wie spezifische physikalische Medien zwischen der Endgeräteeinrichtung 1 und der Infrastruktur zum Übertragen von Informationen benutzt werden. Das Zugriffsstratum stellt Dienste zur Verfügung, welche sich auf die Übertragung von Daten über die Funkschnittstelle und das Management der Funkschnittstelle zu anderen Teilen des UTRAN 8 beziehen. Wie aus 3 erkennbar ist, wird die Benutzerebenenverbindung direkt zwischen der Endgeräteeinrichtung 1 und dem Dienstknoten 5 durch die Luftschnittstellenprotokollebene UMTS RLC aufgebaut.
  • Die Protokolle in 3 oberhalb der UMTS RLC (dargestellt in 4 und 5) werden von dem ersten Zugriffsnetzwerk (BAN-Netzwerk) 12 und dem zweiten Zugriffsnetzwerk (UTRAN) 8 geteilt. Das heißt, dass die Protokollebenen oberhalb der UMTS-RLC-Ebene dieselben sind, wie sie im UTRAN 8 zwischen einem Benutzergerät benutzt werden, welches durch den Knoten B 22 und den RNC 21 verbunden ist. Weiterhin zeigt 3 eine Multiplexebene unterhalb der UMTS-RLC-Ebene. Die Funktionen der Multiplex-Ebene wurden in dieser Anmeldung schon früher erklärt. Die UDP/IP-Ebene ist unterhalb der Multiplexebene und oberhalb der Protokollebenen 2 und 1 (L2 + L1). UDP über IPv6-(oder IPv4)-Transport (UDP/IP) wird für den Transport multiplexierter UMTS-Transportkanaldatenströme verwendet, welche aus dem UMTS-Stapel stammen/diesen zum Ziel haben. Es sollte bemerkt werden, dass die Protokollebenen L2 + L1 für verschiedene Geräte oder Netzwerkelemente verschieden sein können. Die Schnittstelle zwischen der Endgeräteeinrichtung (MT) 1 und der Zugriffseinrichtung (AP) 2 ist vorzugsweise eine Funkschnittstelle. Daher basieren die L2 + L1 auf Drahtlostechniken, wie WLAN oder Bluetooth. Jedoch ist die Erfindung nicht auf diese Techniken beschränkt, beispielsweise können auch feste Verbindungen zwischen dem MT 1 und dem AP 2 verwendet werden. Die L2 + L1-Ebenen werden zwischen dem AP 2 und der Zugriffsnetzwerkeinrichtung (BANGW) 3 wie auch die Ebenen L2 + L1 zwischen dem BANGW 3 und dem Dienstknoten (BSN) 5 werden überlicherweise basierend auf Festtransporttechniken implementiert. Der AP 2 stellt nur eine Standardverbindungsmöglichkeit zwischen der Zugriffsschnittstelle (in Richtung der MT 1) und der verbundenen Netzwerkschnittstelle (in Richtung des BANGW3) zur Verfügung. Abhängig von der Art des AP 2 wird die Standardabbildung zwischen diesen Schnittstellen auf Verbindungsebene (z. B. Ethernet-Überbrückung) oder auf Netzwerkebene (IPv6 (/IPv4)-Routen) ausgeführt. Man bemerke, dass der AP 2 auch mit anderen Netzwerken als dem BAN-Netzwerk 12 verbunden sein kann.
  • Der BSN 5 ist der UTRAN-Randknoten in Richtung des ersten Zugriffsnetzwerks 12. Der BSN 5 kommuniziert mit dem MT 1 durch den UMTS-Protokollstapel, welcher oberhalb des UDP/IP-Transports läuft, durch den BANGW 3 im BAN-Netzwerk 12.
  • 4 zeigt die Protokollstapel für die Nichtzugriffsstratum-Benutzerebene zwischen dem Mobilterminal 1 und dem GGSN 7. In diesem Fall wird eine Verbindung durch das BAN-Netzwerk 12, den SGSN 6 und den GGSN 7 des UMTS-Backbone-Netzwerks 14 zu einem externen Netzwerk, wie zum Beispiel dem Internet 10 hergestellt. Die Zugriffsstratum-Benutzerebene, dargestellt in 4, wird verwendet, um den Anruf zu dem BSN 5 zu routen. Die Zugriffsstratum-Benutzerebene ist der Protokollstapel, welcher in 3 dargestellt ist. Basierend auf der höheren UMTS-PDCP-Ebene im BSN 5 wird eine Abbildung auf die GPRS-Protokollebenen GTP-u (GPRS-Tunnelprotokoll), Iu-FP (Rahmenprotokoll) und Iu-Transportträger erreicht. Im SGSN 6 wird die Iu-FP-Ebene und die Iu-Transportträgerebene auf den Transportträger des externen Netzwerks abgebildet. Der GTP-U-Protokollblock sendet und empfängt die UMTS-Benutzerebenendaten zum und vom SGSN 6. Der BSN 5 signalisiert mit dem SGSN 6, indem er ein Standard RANAP-Protokoll benutzt, und kann mit anderen BSN 5 und UTRAN RNC's durch ein RNSAP-Signalisierungsprotokoll signalisieren.
  • Weiterhin stellt die Zugriffsstratum-Kontrollebene, dargestellt in 5, eine zusätzliche höhere Ebene UMTS RRC für die Funkressourcenkontrollfunktion im Mobilterminal 1 und dem BSN 5 zur Verfügung. Im Fall einer UMTS-Nichtzugriffsstratum-Kontrollebene, dargestellt in 6, werden zusätzliche höhere Ebenen von UMTS-Mobilitätsmanagement (MM) und UMTS-Sitzungsmanagement (SM) als UMTS-Funktionen in einer zusätzlichen höheren Protokollebene in dem Mobilterminal 1 und dem SGSN 6 bereitgestellt. Weiterhin ist das BSN 5 dafür ausgelegt, die Protokollebenen der Zugriffsstratum-Kontrollebene auf eine Funkzugriffsnetzwerkanwendungsteil-(RANAP)-Ebene abzubilden, und ein Iu-Signalisierungsträger wird für die entsprechende Kontrollsignalisierung benötigt.
  • Die vorliegende Erfindung kann für jedes Zugriffssystem, wo eine Endgeräteeinrichtung mit einem zweiten Zugriffsnetzwerk durch ein erstes Zugriffsnetzwerk verbunden werden soll, angewendet werden. Weiterhin kann die Endgeräteeinrichtung Dienste von Netzwerken hinter dem zweiten Zugriffsnetzwerk nutzen, beispielsweise paket- oder leitungsvermittelte Kern- oder Backbone-Netzwerke. Die Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform ist nur dazu gedacht, um die vorliegende Erfindung zu illustrieren. Die bevorzugten Ausführungsformen können daher innerhalb des Rahmens der beigefügten Ansprüche modifiziert werden.

Claims (38)

  1. Verfahren zum Bereitstellen eines Zugriffs von einer Endgeräteeinrichtung (1) zu einem zweiten Zugriffsnetzwerk (8), wobei das Verfahren die Schritte umfasst: a) Speichern von Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk in einer Zugriffsnetzwerkeinrichtung (3), die zu einem ersten Zugriffsnetzwerk (12) gehört, wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk Informationen über ein oder eine Vielzahl von zweiten Zugriffsnetzwerken (8), auf die vom ersten Zugriffsnetzwerk (12) zugegriffen werden kann, umfassen; b) Aufbauen eines Kommunikationsmittels zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und dem ersten Zugriffsnetzwerk (12); c) Liefern der Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk von der Zugriffsnetzwerkeinrichtung (3) an die Endgeräteeinrichtung (1); und d) Zugreifen auf das zweite Zugriffsnetzwerk (8) über das erste Zugriffsnetzwerk (12), wobei das Zugreifen basierend auf den an die Endgeräteeinrichtung (1) gelieferten Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk durchgeführt wird.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei auf das zweite Zugriffsnetzwerk (8) über einen Dienstknoten (5), der zu dem zweiten Zugriffsnetzwerk (8) gehört, zugegriffen wird.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei IP-Transport zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und dem Dienstknoten (5) angewendet wird.
  4. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk eine Liste mit PLMN-IDs der zweiten Zugriffsnetzwerke (8), auf die zugegriffen werden kann, umfassen.
  5. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk eine IP-Adresse des Dienstknotens (5) umfassen.
  6. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk ein Paket mit Systeminformationen von jedem zweiten Zugriffsnetzwerk (8), auf das zugegriffen werden kann, umfassen.
  7. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Endgeräteeinrichtung mit dem ersten Zugriffsnetzwerk (12) über eine Zugriffseinrichtung (2) verbunden ist und das Einrichten eines Kommunikationsmittels ein Aufbauen einer Funkverbindungsschnittstelle zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und der Zugriffseinrichtung (2) umfasst.
  8. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Verfahren weiter einen Schritt des Zuweisens einer IP-Adresse zu der Endgeräteeinrichtung (1) umfasst.
  9. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei das Zugreifen auf das zweite Zugriffsnetzwerk (8) Aufbauen einer Verbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und dem Dienstknoten (5) des zweiten Zugriffsnetzwerk (8) umfasst.
  10. Verfahren gemäß Anspruch 9, wobei die Verbindung verwendet wird, um eine Funkressourcen-Steuerverbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und dem Dienstknoten (5) zu übertragen.
  11. Verfahren gemäß Anspruch 9 oder 10, wobei die Verbindung solange wie sich die Endgeräteeinrichtung (1) in dem Abdeckbereich des ersten Zugriffsnetzwerks (12) befindet, aufrechterhalten wird.
  12. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei Übergeben zwischen zwei Zugriffseinrichtungen (2) die Schritte umfasst: – Aufgeben der Kommunikationsmittel zwischen der Zugriffseinrichtung (2) und der Endgeräteeinrichtung (1); – Aufbauen eines neuen Kommunikationsmittels zwischen der neuen Zugriffseinrichtung (2) und der Endgeräteeinrichtung (1); und – Senden einer Signalisierungsnachricht an den Dienstknoten (5) von der Endgeräteeinrichtung (1).
  13. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei Übergeben einer Zugriffseinrichtung (2) die Schritte umfasst: – Aufgeben der Kommunikationsmittel zwischen der Zugriffseinrichtung (2) und der Endgeräteeinrichtung (1); – Aufbauen eines neuen Kommunikationsmittels zwischen der neuen Zugriffseinrichtung (2) und der Endgeräteeinrichtung (1); – Zuordnen einer IP-Adresse zu der Endgeräteeinrichtung (1); – Liefern von Informationen über ein zweites Zugriffsnetzwerk an die Endgeräteeinrichtung (1); und – Senden einer Signalisierungsnachricht an den neuen Dienstknoten (5) von der Endgeräteeinrichtung (1).
  14. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei das erste Zugriffsnetzwerk (12) WLAN-, OFDM- oder Bluetooth-basierende Funktechnik verwendet.
  15. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Daten, die zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und dem zweiten Zugriffsnetzwerk (8) übertragen werden, Protokolldateneinheiten umfassen.
  16. Verfahren gemäß Anspruch 15, wobei die Protokolldateneinheiten Funkverbindungssteuerdateneinheiten sind.
  17. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Protokolldateneinheiten in einen Datenstrom zwischen dem zweiten Zugriffs netzwerk (8) und der Endgeräteeinrichtung (1) mittels eines Multiplex-Protokolls gemultiplext werden.
  18. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Protokolldateneinheiten über das erste Zugriffsnetzwerk (12) durch einen UDP/IP-Tunnel transportiert werden.
  19. System zum Bereitstellen eines Zugriffs von einer Endgeräteeinrichtung (1) auf ein zweites Zugriffsnetzwerk (8), wobei das System umfasst: a) ein erstes Zugriffsnetzwerk (12) zum Bereitstellen von Kommunikationsmitteln für die Endgeräteeinrichtung (1); b) eine Zugriftsnetzwerkeinrichtung (3), die zu dem ersten Zugriffsnetzwerk (12) gehört, zum Speichern und Liefern von Informationen über ein zweites Zugriffsnetzwerk an die Endgeräteeinrichtung (1), wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk Informationen über ein oder eine Vielzahl von zweiten Zugriffsnetzwerken (8), auf die von dem ersten Zugriffsnetzwerk (12) zugegriffen werden kann, umfassen; und die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk Informationen umfassen, die es der Endgeräteeinrichtung (1) ermöglichen, auf das zweite Zugriffsnetzwerk (8) durch das erste Zugriffsnetzwerk zuzugreifen.
  20. System gemäß Anspruch 19, wobei das zweite Zugriffsnetzwerk (8) einen Dienstknoten (5) umfasst, durch den über die Endgeräteeinrichtung (1) auf das zweite Zugriffsnetzwerk (8) zugegriffen wird.
  21. System gemäß Anspruch 19 oder 20, wobei zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und dem Dienstknoten (5) IP-Transport angewendet wird.
  22. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 21, wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk eine Liste mit PLMN-IDs über zweite Zugriffsnetzwerke (8), auf die zugegriffen werden kann, umfassen.
  23. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 22, wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk eine IP-Adresse des Dienstknotens (5) umfassen.
  24. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 23, wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk ein Paket mit Systeminformationen von jedem zweiten Zugriffsnetzwerk (8), auf das zugegriffen werden kann, umfassen.
  25. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 24, wobei das erste Zugriftsnetzwerk weiter eine Zugriffseinrichtung (2) umfasst, die eingerichtet ist, die Endgeräteeinrichtung (1) mit dem ersten Zugriffsnetzwerk (12) gemäß den Zugriffsspezifikationen des ersten Zugriffsnetzwerk (12) zu verbinden.
  26. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 25, wobei das Aufbauen von Kommunikationsmitteln ein Aufbauen einer Funkschnittstellenverbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und der Zugriffseinrichtung (2) umfasst.
  27. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 26, wobei die Zugriffsnetzwerkeinrichtung (3) eingerichtet ist, eine IP-Adresse zu der Endgeräteeinrichtung (1) zuzuordnen.
  28. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 27, wobei das Zugreifen auf das zweite Zugriffsnetzwerk (8) Aufbauen einer Verbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und dem Dienstknoten (5) des zweiten Zugriffsnetzwerk (8) umfasst.
  29. System gemäß Anspruch 28, wobei die Verbindung für eine Funkressourcen-Steuerverbindung zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und dem Dienstknoten (5) verwendet wird.
  30. System gemäß Anspruch 28 oder 29, wobei die Verbindung solange wie die Endgeräteeinrichtung (1) sich in dem Abdeckungsbereich des ersten Zugriffsnetzwerk (12) befindet, aufrechterhalten wird.
  31. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 30, wobei das erste Zugriffsnetzwerk (12) eingerichtet ist, WLAN-, Bluetooth- oder OFDM-basierende Funktechnik zu verwenden.
  32. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 31, wobei die zwischen der Endgeräteeinrichtung (1) und dem zweiten Zugriffsnetzwerk (8) übertragenen Daten Protokolldateneinheiten umfassen.
  33. System gemäß Anspruch 32, wobei die Protokolldateneinheiten Funkverbindungssteuerdateneinheiten sind.
  34. System gemäß Anspruch 32 oder 33, wobei der Dienstknoten (5) und die Endgeräteeinrichtung (1) eingerichtet sind, die Protokolldateneinheiten in einen Datenstrom zwischen dem Dienstknoten (5) und der Endgeräteeinrichtung (1) mittels eines Multiplex-Protokolls zu multiplexen.
  35. System gemäß einem der Ansprüche 32 bis 34, wobei die Protokolldateneinheiten über das erste Zugriffsnetzwerk (12) durch einen UDP/IP-Tunnel transportiert werden.
  36. Zugriffsnetzwerkeinrichtung (3) zum Ermöglichen eines Zugriffs von einer Endgeräteeinrichtung (1), die mit einem ersten Zugriffsnetzwerk (12) verbunden ist, auf ein zweites Zugriffsnetzwerk (8), wobei die Zugriffsnetzwerkeinrichtung (3) eingerichtet ist zum: a) Speichern von Informationen über ein zweites Zugriffsnetzwerk; und b) Liefern der Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk an die Endgeräteeinrichtung (1), wobei die Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk Informationen über ein oder eine Vielzahl von zweiten Zugriffsnetzwerken (8), auf die von dem ersten Zugriffsnetzwerk (12) zugegriffen werden kann, umfassen; und Informationen über das zweite Zugriffsnetzwerk Informationen umfassen, die es der Endgeräteeinrichtung (1) ermöglichen, auf das zweite Zugriffsnetzwerk (8) über das erste Zugriffsnetzwerk (12) zuzugreifen.
  37. Zugriftsnetzwerkeinrichtung (3) gemäß Anspruch 36, wobei die Zugriftsnetzwerkeinrichtung (3) zu dem ersten Zugriffsnetzwerk (12) gehört.
  38. Zugriftsnetzwerkeinrichtung (3) gemäß Anspruch 36 oder 37, wobei die Zugriftsnetzwerkeinrichtung (3) eingerichtet ist, der Endgeräteeinrichtung (1) eine Adresse zuzuordnen.
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