DE60318528T2 - Kooperatives Senden zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein drahtlose Kommunikationssysteme und insbesondere kooperatives Senden/Empfangen durch drahtlose Schnittstelleneinrichtungen der gleichen Hosteinrichtung.
  • BESCHREIBUNG DER VERWANDTEN FACHGEBIETE
  • Kommunikationssysteme unterstützen bekanntermaßen drahtlose und festverdrahtete Kommunikation zwischen drahtlosen und/oder festverdrahteten Kommunikationseinrichtungen. Solche Kommunikationssysteme umfassen nationale und/oder internationale Mobiltelefonsysteme, Internet und drahtlose Punkt-zu-Punkt-Heimnetzwerke. Jeder Kommunikationssystemtyp ist gemäß einem oder mehreren Kommunikationsstandards aufgebaut und funktioniert auch entsprechend. Beispielsweise können drahtlose Kommunikationssysteme gemäß einem oder mehreren Standards wie IEEE 802.11, Bluetooth, Advanced Mobile Phone Services (AMPS), Digital-AMPS, Global System for Mobile Communications (GSM), Code Division Multiple Access (CDMA), Local Multi-point Distribution Systems (LMDS), Multi-channel-Multi-point Distribution Systems (MMDS) und/oder Varianten dieser funktionieren.
  • Je nach Typ des drahtlosen Kommunikationssystems kommuniziert eine drahtlose Kommunikationseinrichtung wie ein Mobiltelefon, ein Funkgerät, ein Personal Digital Assistant (PDA), ein Personal Computer (PC), ein Laptop-Computer, Unterhaltungselektronik usw. direkt oder indirekt mit anderen drahtlosen Kommunikationseinrichtungen. Zur direkten Kommunikation (auch als Punkt-zu-Punkt-Kommunikation bezeichnet) stimmen die teilnehmenden drahtlosen Kommunikationseinrichtungen ihre Empfänger und Sender auf den gleichen Kanal bzw. die gleichen Kanäle ab (beispielsweise einen aus der Vielzahl von Funkfrequenzträgern des drahtlosen Kommunikationssystems) und kommunizieren über diesen Kanal/diese Kanäle. Zur indirekten drahtlosen Kommunikation kommuniziert jede drahtlose Kommunikationseinrichtung direkt mit einer zugehörigen Basisstation (beispielsweise bei Mobiltelefondiensten) und/oder einem zugehörigen Zugangspunkt (beispielsweise bei einem drahtlosen Heim- oder Gebäudenetzwerk) über einen zugewiesenen Kanal. Um eine Kommunikationsverbindung zwischen den drahtlosen Kommunikationseinrichtungen herzustellen, kommunizieren die zugehörigen Basisstationen und/oder zugehörigen Zugangspunkten direkt, über eine Systemsteuereinheit, über das öffentliche Telefonnetz, über das Internet und/oder über andere Wide Area Networks direkt miteinander.
  • Damit sich jede drahtlose Kommunikationseinrichtung an der drahtlosen Kommunikation beteiligen kann, weist diese einen integrierten Funksender/-empfänger (das heißt einen Empfänger und Sender) auf oder ist mit einem zugehörigen Funksender/-empfänger (beispielsweise einer Station für drahtlose Heim- und/oder Gebäudekommunikationsnetzwerke, einem Funkfrequenzmodem usw.) gekoppelt. Bekanntermaßen enthält der Sender eine Datenmodulationsstufe, eine oder mehrere Zwischenfrequenzstufen und einen Leistungsverstärker. Die Datenmodulationsstufe wandelt gemäß einem bestimmten Standard für drahtlose Kommunikation Ausgangsdaten in Basisbandsignale um. Eine oder mehrere Zwischenfrequenzstufen mischen die Basisbandsignale mit einer oder mehreren Lokaloszillationen, um Funkfrequenzsignale zu erzeugen. Der Leistungsverstärker verstärkt die Funkfrequenzsignale vor der Übertragung über eine Antenne.
  • Bekanntermaßen ist der Empfänger mit der Antenne gekoppelt und umfasst einen rauscharmen Verstärker, eine oder mehrere Zwischenfrequenzstufe, eine Filterstufe und eine Datenwiederherstellstufe. Der rauscharme Verstärker empfängt ankommende Funkfrequenzsignale über die Antenne und verstärkt diese anschließend. Eine oder mehrere Zwischenfrequenzstufen mischen die verstärkten Funkfrequenzsignale mit einer oder mehreren Lokaloszillationen, um das verstärkte Funkfrequenzsignal in Basisbandsignale oder Zwischenfrequenzsignale (IF-Signale) umzuwandeln. Die Filterstufe filtert die Basisbandsignale oder die IF-Signale zum Dämpfen unerwünschter Bandüberschreitungssignale, um gefilterte Signale zu erzeugen. Die Datenwiederherstellstufe stellt gemäß einem bestimmten Standard für die drahtlose Kommunikation aus den gefilterten Signalen wieder Ausgangsdaten her.
  • Aufgrund der zunehmenden Verwendung von drahtlosen Kommunikationseinrichtungen weisen viele drahtlose Kommunikationseinrichtungen zwei oder mehr Funksender/-empfänger auf, wobei jeder Funksender/-empfänger einen anderen Standard für die drahtlose Kommunikation erfüllt. Ein Computer kann beispielsweise zwei Funksender/-empfänger aufweisen: einen als Schnittstelle zu Peripheriegeräten und einen zweiten als Schnittstelle zu einem Wireless Local Area Network (WLAN). Die beiden Funksender/-empfänger erfüllen zwar unterschiedliche Standards für die drahtlose Kommunikation, können aber das gleiche oder ein ähnliches Frequenzspektrum abdecken und stören sich daher gegenseitig in der Fähigkeit zum Empfangen von ankommenden Paketen. Wenn beispielsweise ein Funksender/-empfänger Bluetooth erfüllt und der andere IEEE 802.11, arbeiten beide Funksender/-empfänger im 2,4-GHz-Frequenzbereich.
  • Wenn in diesem Beispiel der Bluetooth-Funksender/-empfänger ein Paket empfingt und der IEEE-802.11-Funksender/-empfänger mit dem Übertragen eines Pakets beginnt, stört das Übertragen die Fähigkeit des Bluetooth-Funksenders/-empfängers zum korrekten Empfangen des Pakets. Wenn dementsprechend der IEEE-802.11-Funksender/-empfänger ein Paket empfängt und der Bluetooth-Funksender/-empfänger mit dem Übertragen eines Pakets beginnt, stört das Übertragen durch den Bluetooth-Funk die Fähigkeit des IEEE-802.11-Funksenders/-empfängers zum korrekten Empfangen des Pakets. Zusätzlich kann das gleichzeitige Übertragen durch den IEEE-802.11-Funksender/-empfänger und den Bluetooth-Funksender/-empfänger Störungen verursachen, die eine oder beide Sendevorgänge stören.
  • Daher besteht ein Bedarf an einem Verfahren und einer Einrichtung, die Kooperation zwischen zwei oder mehreren drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (das heißt Funksendern/-empfängern) einer Hosteinrichtung bereitstellt, um Störungsursachen durch gleichzeitiges Empfangen von Paketen und/oder Übertragen von Paketen wesentlich zu beseitigen.
  • KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Ein Verfahren und/oder eine Einrichtung zum kooperativen Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung erfüllen im Wesentlichen diesen Bedarf und andere. Ein Ausführungsbeispiel eines Verfahrens stellt zunächst eine Anzeige des Empfangs eines ankommenden Pakets von einer drahtlosen Schnittstelleneinrichtung (beispielsweise eines Funksenders/-empfängers gemäß Bluetooth, eines Funksenders/-empfängers gemäß IEEE 802.11 (einschließlich aller aktuellen und zukünftigen Unterabschnitte) usw.) für ein anderes bereit. Die drahtlose Schnittstelleneinrichtung, welche die Anzeige empfängt, verarbeitet die Anzeige und überträgt auf der Grund lage der Verarbeitung ein abgehendes Paket gemäß der Verarbeitung der Anzeige. Die drahtlose Schnittstelleneinrichtung, welche die Anzeige empfängt, kann beispielsweise das Übertragen verzögern, bis die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Paket empfangen hat; oder die drahtlose Schnittstelleneinrichtung überträgt ihr Paket, wenn das Übertragen des Pakets das Empfangen des Pakets durch die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung nicht stört.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verfahrens für kooperatives Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung umfasst zunächst, dass die drahtlose Schnittstelleneinrichtungen Statusmeldungen bezüglich Übertragen und Empfang von Paketen austauschen. Das Verfahren fährt dann damit fort, dass jede der drahtlosen Schnittstelleneinrichtung der Hosteinrichtung die empfangenen Statusmeldungen verarbeitet. Als Reaktion auf die Verarbeitung überträgt jede drahtlose Schnittstelleneinrichtung ein abgehendes Paket gemäß der Verarbeitung der empfangenen Statusmeldungen.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung weist ein Hostmodul, eine erste drahtlose Kommunikationseinrichtung, eine zweite drahtlose Kommunikationseinrichtung und einen Antennenteil auf. Die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung ist betriebsfähig mit dem Hostmodul gekoppelt und sendet/empfängt Daten zwischen dem Hostmodul und einer ersten externen Einrichtung gemäß einem ersten Protokoll für die drahtlose Kommunikation (beispielsweise Bluetooth). Die zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung ist ebenfalls betriebsfähig mit dem Hostmodul gekoppelt und sendet/empfängt zwischen dem Hostmodul und einer zweiten externen Einrichtung gemäß einem zweiten Protokoll für die drahtlose Kommunikation (beispielsweise IEEE 802.1, einschließlich aller aktuellen und zukünftigen Unterabschnitte). Der Antennenteil ist betriebsfähig mit der ersten und zweiten drahtlosen Kommunikationseinrichtung gekoppelt, um wenigstens einen Funkfrequenzkommunikationsweg zwischen der ersten drahtlosen Schnittstelleneinrichtung und der ersten externen Einrichtung und zwischen der zweiten drahtlosen Schnittstelleneinrichtung und der zweiten externen Einrichtung bereitzustellen.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verfahrens für kooperatives Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung umfasst zunächst, dass eine erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung ermittelt, ob eine zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung ein abgehendes Paket überträgt. Das Verfahren fährt damit fort, dass die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung ermittelt, ob das Übertragen eines ersten abgehenden Pakets das Übertragen des zwei ten abgehenden Pakets stört, wenn die zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung das zweite abgehende Paket überträgt. Das Verfahren fährt ferner damit fort, dass die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Übertragen des ersten abgehenden Pakets verzögert, bis das zweite abgehende Paket übertragen wurde, wenn das Übertragen des ersten abgehenden Pakets das Übertragen des zweiten abgehenden Pakets stört.
  • Die unterschiedlichen Ausführungsformen der Erfindung sind in den unabhängigen Patentansprüchen offenbart.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER VERSCHIEDENEN ANSICHTEN DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt ein schematisches Blockdiagramm eines drahtlosen Kommunikationssystems gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 3 zeigt ein schematisches Blockdiagramm einer drahtlose Schnittstelleneinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 4 zeigt ein schematisches Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines Antennenteils gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 5 zeigt ein schematisches Blockdiagramm eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Antennenteils gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 6 zeigt ein Logikdiagramm eines Verfahrens zum kooperativen Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 7 zeigt ein Logikdiagramm eines weiteren Verfahrens zum kooperativen Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 8 zeigt ein Logikdiagramm eines weiteren Verfahrens zum kooperativen Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • 9 zeigt ein Diagramm zur Darstellung des kooperativen Sendens/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • 1 zeigt ein schematisches Blockdiagramm zur Darstellung eines Kommunikationssystems 10, das eine Vielzahl von Basisstationen und/oder Zugangspunkten 1216, eine Vielzahl von drahtlosen Kommunikationseinrichtungen 1832 und eine Netzwerk-Hardware-Komponente 34 aufweist. Die drahtlosen Kommunikationseinrichtungen 1832 können Laptop-Hostcomputer 18 und 26, Personal-Digital-Assistant-Hosts 20 und 30, Personal-Computer-Hosts 24 und 32 und/oder Mobiltelefon-Hosts 22 und 28 sein. Die Details der drahtlosen Kommunikationseinrichtungen werden detaillierter mit Bezug auf 28 beschrieben.
  • Die Basisstationen bzw. Zugangspunkte 1216 sind betriebsfähig mit der Netzwerk-Hardware 34 über Local-Area-Network-Verbindungen 36, 38 und 40 gekoppelt. Die Netzwerk-Hardware 34, die ein Router, einen Switch, eine Brücke, ein Modem, eine Systemsteuereinheit usw. sein kann, stellt eine Wide-Area-Network-Verbindung 42 für das Kommunikationssystem 10 bereit. Alle Basisstationen bzw. Zugangspunkte 1216 weisen eine verknüpfte Antenne oder Antennengruppe auf, um mit den drahtlosen Kommunikationseinrichtungen in ihrem Bereich zu kommunizieren. Typischerweise melden sich die drahtlosen Kommunikationseinrichtungen bei einer bestimmten Basisstation bzw. einem bestimmten Zugangspunkt 1214 an, um Dienste vom Kommunikationssystem 10 zu erhalten. Bei Direktverbindungen (d. h. Punkt-zu-Punkt-Kommunikationen) kommunizieren drahtlose Kommunikationseinrichtungen direkt über einen zugewiesenen Kanal.
  • Typischerweise werden Basisstationen für Mobiltelefonsysteme und ähnliche Systeme verwendet, während Zugangspunkte für drahtlose Netzwerke in Wohnungen oder Gebäuden verwendet werden. Ungeachtet des jeweiligen Typs des Kommunikationssystems weist jede drahtlose Kommunikationseinrichtung eine integrierte Funkeinheit auf und/oder ist mit einer Funkeinheit gekoppelt. Die Funkeinheit weist einen hochlinearen Verstärker und/oder programmierbaren mehrstufigen Verstärker gemäß der vorliegenden Offenbarung auf, um die Leistung zu verbessern, Kosten zu senken, die Größe zu reduzieren und/oder Breitbandanwendungen zu optimieren.
  • 2 zeigt ein schematisches Blockdiagramm zur Darstellung einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung, die Hosteinrichtung oder -modul 1832 und wenigstens zwei drahtlose Schnittstelleneinrichtungen oder Funksender/-empfänger 57 und 59 umfasst. Die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen können in Komponenten der Hosteinrichtung 1832 oder extern gekoppelten Komponenten verbaut sein. Wie dargestellt weist die Hosteinrichtung 1832 ein Verarbeitungsmodul 50, einen Speicher 52, Funkschnittstellen 54 und 55, eine Eingabeschnittstelle 58 und eine Ausgabeschnittstelle 56 auf. Das Verarbeitungsmodul 50 und der Speicher 52 führen die entsprechenden Befehle aus, die typischerweise durch die Hosteinrichtung erfolgen. Bei einer Mobiltelefon-Hosteinrichtung beispielsweise führt das Verarbeitungsmodul 50 die entsprechenden Kommunikationsfunktionen gemäß einem bestimmten Mobiltelefonstandard aus.
  • Die Funkschnittstellen 54 und 55 umfassen jeweils ein Modul in der Schicht eines medienspezifischen Zugangssteuerungsprotokolls (MAC), einen Digital-Analog-Wandler (DAC), einen Analog-Digital-Wandler (ADC) und ein Modul in der physikalischen Schicht (PHY). Die Funkschnittstellen 54 und 55 ermöglichen das Empfangen von Daten von und Übertragen von Daten zu externen Einrichtungen 63 und 65 über die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59. Jede der externen Einrichtungen weist eine eigene drahtlose Schnittstelleneinrichtung zum Kommunizieren mit der drahtlosen Schnittstelleneinrichtung der Hosteinrichtung auf. Die Hosteinrichtung kann beispielsweise ein Personal- oder Laptop-Computer sein, die externe Einrichtung 63 kann ein Headset, ein Personal Digital Assistant, ein Mobiltelefon, ein Drucker, ein Faxgerät, ein Joystick, eine Tastatur oder ein Tischtelefon sein und die zweite externe Einrichtung 65 kann ein Zugangspunkt eines drahtlosen Local Area Network sein. Beim vorliegenden Beispiel umfasst die externe Einrichtung 63 eine drahtlose Bluetooth-Schnittstelleneinrichtung, die externe Einrichtung 65 eine drahtlose IEEE-802.11-Schnittstelleneinrichtung und der Computer beide Typen von drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen.
  • Um Störungen zwischen den zwei oder mehr drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung zu vermeiden, kommunizieren die MAC-Schichtmodule beider drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59 miteinander, um gleichzeitiges Übertragen und/oder Empfangen von drahtlosen Übertragungen mit der entsprechenden externen Einrichtung zu vermeiden, wenn solch gleichzeitiges Übertragen oder Empfangen Störungen verursachen würde. Die Verfahren, mit denen die MAC-Schichtmodule kommunizieren, sind in 68 dargestellt.
  • Bei von einem der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 oder 59 empfangenen Daten (beispielsweise ankommenden Daten) stellt die Funkschnittstelle 54 oder 55 die Daten dem Verarbeitungsmodul 50 zur weiteren Verarbeitung und/oder Weiterleitung zur Ausgabeschnittstelle 56 bereit. Die Ausgabeschnittstelle 56 stellt Konnektivität zu einer Ausgabeanzeigeeinrichtung wie einem Display, einem Monitor, Lautsprechern usw. bereit, so dass die empfangenen Daten angezeigt werden können. Die Funkschnittstellen 54 und 55 stellen auch Daten vom Verarbeitungsmodul 50 für die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59 bereit. Das Verarbeitungsmodul 50 kann die abgehenden Daten von einem Eingabegerät wie einer Tastatur, einem Tastenfeld, einem Mikrofon usw. über die Eingabeschnittstelle 58 empfangen oder die Daten selbst erzeugen. Bei über die Eingabeschnittstelle 58 empfangenen Daten kann das Verarbeitungsmodul 50 eine entsprechende Hostfunktion an den Daten ausführen und/oder diese zu einem der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 oder 59 über die entsprechende Funkschnittstelle 54 oder 55 weiterleiten.
  • 3 zeigt ein schematisches Blockdiagramm der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (beispielsweise einer Funkeinheit) 57 oder 59, wobei jedes Gerät eine Hostschnittstelle 62, ein Digitalempfänger-Verarbeitungsmodul 64, einen Analog-Digital-Wandler (ADC) 66, ein Filter-/Dämpfungsmodul 68, eine IF-Abwärtsmischkonvertierstufe 70, ein Empfängerfilter 71, einen rauscharmen Verstärker 72, einen Sender/Empfänger-Switch 73, ein Lokaloszillationsmodul 74, einen Speicher 75, ein Digitalsender-Verarbeitungsmodul 76, einen Digital-Analog-Wandler (DAC) 78, ein Filter-/Verstärkungsmodul 80, eine IF-Aufwärtsmischkonvertierstufe 82, einen Leistungsverstärker 84 und ein Senderfiltermodul 85 aufweist. Der Sender/Empfänger-Switch 73 ist mit dem Antennenteil 61 gekoppelt, das zwei Antennen 85 und einen Antennenschalter 87 (gemäß der Abbildung in 4) aufweisen kann, der von den zwei drahtlose Schnittstelleneinrichtungen gemeinsam verwendet und zusätzlich von den Sende- und Empfangswegen gemäß der Regelung durch den Sender/Empfänger-Switch 73 gemeinsam verwendet wird. Alternativ kann der Antennenteil 61 getrennte Antennen für jede drahtlose Schnittstelleneinrichtung (gemäß der Abbildung in 5) umfassen, wobei der Sendeweg und der Empfangsweg aller drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen die Antenne gemeinsam verwenden. Der Antennenteil 61 kann ferner eine getrennte Antenne für den Sendeweg und den Emp fangsweg jeder drahtlosen Schnittstelleneinrichtung aufweisen. Fachleute in diesem Gebiet wissen, dass die Antenne(n) polarisiert, gerichtet und physikalisch getrennt sein kann/können, um eine minimale Störung zu erreichen.
  • In Fortsetzung der Betrachtung von 3 können das Digitalempfänger-Verarbeitungsmodul 64, das Digitalsender-Verarbeitungsmodul 76 und der Speicher 75 im MAC-Modul enthalten sein und Digitalempfängerfunktionen und Digitalsenderfunktionen gemäß einem bestimmten Standard für die drahtlose Kommunikation ausführen. Die Digitalempfängerfunktionen umfassen u. a. digitales Konvertieren von Zwischenfrequenzen in Basisband, Demodulation, Konstellations-Demapping, Entschlüsseln und/oder Entwürfeln. Die Digitalsenderfunktionen umfassen u. a. Verwürfeln, Verschlüsseln, Konstellations-Mapping, Modulation und/oder digitale Konvertierung von Basisband in Zwischenfrequenzen. Die Digitalempfänger- und Digitalsender-Verarbeitungsmodule 64 und 76 können unter Verwendung einer gemeinsamen Verarbeitungseinrichtung, von einzelnen Verarbeitungseinrichtungen oder einer Vielzahl von Verarbeitungseinrichtungen ausgeführt werden. Solch eine Verarbeitungseinrichtung kann ein Mikroprozessor, ein Mikrocontroller, ein Digitalsignalprozessor, ein Mikrocomputer, eine Central Processing Unit, ein Field-Programmable Gate Array, eine programmierbare logische Einrichtung, eine Zustandsmaschine, eine logische Schaltung, eine analoge Schaltung, eine digitale Schaltung und/oder eine beliebige Einrichtung sein, die (analoge und/oder digitale) Signale auf der Basis von Betriebsbefehlen manipuliert. Der Speicher 75 kann eine einzelne Speichereinrichtung oder eine Vielzahl von Speichereinrichtungen sein. Solche eine Speichereinrichtung kann ein Festspeicher, ein Arbeitsspeicher, ein flüchtiger Speicher, ein nicht flüchtiger Speicher, ein statischer Speicher, ein dynamischer Speicher, ein Flash-Speicher und/oder eine beliebige Einrichtung sein, die digitale Informationen speichert. Wenn das Verarbeitungsmodul 64 und/oder 76 ein oder mehrere seiner Funktionen über eine Zustandsmaschine, analoge Schaltung, digitale Schaltung und/oder logische Schaltung ausführt, ist der Speicher, der die entsprechenden Betriebsbefehle speichert, in die Schaltung eingebettet, welche die Zustandsmaschine, analoge Schaltung, digitale Schaltung und/oder logische Schaltung umfasst.
  • Im Betrieb empfängt die drahtlose Schnittstelleneinrichtung 57 oder 59 abgehende Daten 94 von der Hosteinrichtung über die Hostschnittstelle 62. Die Hostschnittstelle 62 leitet die abgehenden Daten 94 zum Digitalsender-Verarbeitungsmodul 76 weiter, das die abgehenden Daten 94 gemäß einem bestimmten Stan dard für die drahtlose Kommunikation (beispielsweise IEEE 802.11 einschließlich aller aktuellen und zukünftigen Unterabschnitte, Bluetooth usw.) verarbeitet, um für die digitale Übertragung formatierte Daten 96 zu erzeugen. Bei den für die digitale Übertragung formatierten Daten 96 handelt es sich um ein digitales Basisbandsignal oder ein digitales Niederzwischenfrequenzsignal, wobei die Niederzwischenfrequenz typischerweise im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis mehrere Megahertz liegt.
  • Der Digital-Analog-Wandler 78 wandelt die für die digitale Übertragung formatierten Daten 96 aus dem digitalen Bereich in den analogen Bereich. Das Filter-/Verstärkungsmodul 80 filtert und/oder passt die Verstärkung des analogen Signals an, bevor es dieses für die Zwischenfrequenzmischstufe 82 bereitstellt. Die Zwischenfrequenzmischstufe 82 wandelt das analoge Basisband- oder Niederzwischenfrequenzsignal direkt auf der Basis einer Senderlokaloszillation 83, die vom Lokaloszillationsmodul 74 bereitgestellt wird, in ein Funkfrequenzsignal um. Der Leistungsverstärker 84 verstärkt das Funkfrequenzsignal, um ein abgehendes Funkfrequenzsignal 98 erzeugen, das vom Senderfiltermodul 85 gefiltert wird. Der Antennenteil 61 überträgt das abgehende Funkfrequenzsignal 98 an eine Zieleinrichtung wie eine Basisstation, einen Zugangspunkt und/oder eine andere drahtlose Kommunikationseinrichtung.
  • Die drahtlose Schnittstelleneinrichtung 57 oder 59 empfängt auch ein ankommendes Funkfrequenzsignal 88 über den Antennenteil 61, das von einer Basisstation, einem Zugangspunkt oder einer anderen drahtlosen Kommunikationseinrichtung übertragen wurde. Der Antennenteil 61 stellt das ankommende Funkfrequenzsignal 88 für das Empfängerfiltermodul 71 über den Sender/Empfänger-Switch 73 bereit, wobei das Empfängerfilter 71 das ankommende Funkfrequenzsignal 88 bandpassfiltert. Das Empfängerfilter 71 stellt das gefilterte Funkfrequenzsignal für den rauscharmen Verstärker 72 bereit, der das Signal 88 verstärkt, um ein verstärktes ankommendes Funkfrequenzsignal zu erzeugen. Der rauscharme Verstärker 72 stellt das verstärkte ankommende Funkfrequenzsignal für das IF-Mischmodul 70 bereit, welches das verstärkte ankommende Funkfrequenzsignal in ein ankommendes Niederzwischenfrequenzsignal oder Basisbandsignal auf der Basis einer vom Lokaloszillationsmodul 74 bereitgestellten Empfängerlokaloszillation 81 wandelt. Das Abwärtskonvertiermodul 70 stellt das ankommende Niederzwischenfrequenzsignal oder Basisbandsignal für das Filter-/Verstärkungsmodul 68 bereit. Das Filter-/Verstärkungsmodul 68 filtert und/oder verstärkt das ankommende Niederzwischen frequenzsignal oder das ankommende Basisbandsignal, um ein gefiltertes ankommendes Signal zu erzeugen.
  • Der Analog-Digital-Wandler 66 wandelt das gefilterte ankommende Signal aus dem analogen Bereich in den analogen Bereich, um für den digitalen Empfang formatierte Daten 90 zu erzeugen. Das Digitalempfänger-Verarbeitungsmodul 64 entschlüsselt, entwürfelt, führt ein Demapping durch und/oder demoduliert die für den digitalen Empfang formatierten Daten 90, um ankommende Daten 92 gemäß dem jeweiligen von der drahtlosen Schnittstelleneinrichtung verwendeten Standard für die drahtlose Kommunikation erneut zu erfassen. Die Hostschnittstelle 62 stellt die erneut erfassten ankommenden Daten 92 für die Hosteinrichtung 1832 über die Funkschnittstelle 54 bereit.
  • Fachleute auf diesem Gebiet wissen, dass die drahtlose Kommunikationseinrichtung von 2 mit einer oder mehreren integrierten Schaltungen ausgeführt werden kann. Beispielsweise kann die Hosteinrichtung auf einer integrierten Schaltung ausgeführt, können das Digitalempfänger-Verarbeitungsmodul 64, das Digitalsender-Verarbeitungsmodul 76 und der Speicher 75 auf einer zweiten integrierten Schaltung und können die restlichen Komponenten der Funkeinheit 60 ohne die Antennen 86 auf einer dritten integrierten Schaltung ausgeführt werden. In einem alternativen Ausführungsbeispiel kann die Funkeinheit 60 auf einer einzelnen integrierten Schaltung ausgeführt sein. In einem weiteren Ausführungsbeispiel können das Verarbeitungsmodul 50 der Hosteinrichtung und die Digitalempfänger- und Digitalsender-Verarbeitungsmodule 64 und 76 eine gemeinsame Verarbeitungseinrichtung darstellen, die auf einer einzelnen integrierten Schaltung ausgeführt ist. Ferner können der Speicher 52 und Speicher 75 auf einer einzelnen integrierten Schaltung und/oder auf der gleichen integrierten Schaltung wie die gemeinsamen Verarbeitungsmodule von Verarbeitungsmodul 50 und das Digitalempfänger- und Digitalsender-Verarbeitungsmodul 64 und 76 ausgeführt sein.
  • 6 zeigt ein Logikdiagramm eines Verfahrens zum kooperativen Senden/Empfangen zwischen drahtlose Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung. Das Verfahren beginnt mit Schritt 100, bei dem eine der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen eine Anzeige des Empfangs eines ankommenden Pakets für eine andere der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen bereitstellt. Beispielsweise sendet/empfängt eine der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen Datenpakete gemäß einem Bluetooth-Standard, während die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung Datenpakete gemäß einem IEEE-802.11-Standard sendet/empfängt.
  • Das Verfahren fährt anschließend mit Schritt 102 fort, bei dem die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung die Anzeige verarbeitet. Das Verfahren fährt anschließend mit Schritt 104 fort, bei dem die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung ein abgehendes Paket gemäß der Verarbeitung der Anzeige überträgt. Beispielsweise kann die Verarbeitung erfolgen, um zu ermitteln, wenn die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung das ankommende Paket empfängt. Falls dies zutrifft, verzögert die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Übertragen des abgehenden Pakets, bis die eine der drahtlose Schnittstelleneinrichtungen das ankommende Paket empfangen hat. Um die Zeit zu minimieren, während der eine drahtlose Schnittstelleneinrichtung Pakete empfängt, und somit die Wartezeit zu reduzieren, kann die Paketgröße von ankommenden Paketen und abgehenden Paketen gemäß dem jeweiligen Standard für die drahtlose Kommunikation optimiert werden.
  • In einem weiteren Beispiel von Schritt 102 und 104 kann die Verarbeitung der Anzeige erfolgen, um zu ermitteln, ob das Übertragen des abgehenden Pakets das Empfangen des ankommenden Pakets stört. Falls dies zutrifft, verzögert die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Übertragen des abgehenden Pakets, bis die eine der drahtlose Schnittstelleneinrichtungen das ankommende Paket empfangen hat. Wenn das Übertragen des abgehenden Pakets das Empfangen des ankommenden Pakets nicht stören würde, überträgt die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung das abgehende Paket, während das ankommende Paket empfangen wird. Um Störungen zu reduzieren, kann die drahtlose Schnittstelleneinrichtung, die mit dem Bluetooth-Standard kompatibel ist, adaptiv seine Frequenzsprungsequenz anpassen, um Störungen der anderen drahtlosen Schnittstelleneinrichtung zu reduzieren.
  • 7 zeigt ein Logikdiagramm eines weiteren Verfahrens zum kooperativen Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung. Der Prozess beginnt mit Schritt 106, bei dem die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen Statusmeldungen bezüglich Übertragen und Empfang von Paketen austauschen. Eine Statusmeldung kann als Reaktion auf eine Anforderung von der anderen drahtlosen Schnittstelleneinrichtung für ein bestimmtes Informationsteil, für einen vollständigen Statusbericht oder einen Teil hiervon bereitgestellt werden. Das Verfahren fährt anschließend mit Schritt 108 fort, bei dem jede der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen die empfangenen Statusmeldungen verarbeitet. Das Verfahren fährt anschließend mit Schritt 110 fort, bei dem jede der drahtlose Schnittstelleneinrichtungen ein abgehendes Paket gemäß der Verarbeitung der empfangenen Statusmeldungen überträgt.
  • In einem Beispiel für das Verarbeiten der Statusmeldung und Übertragen des abgehenden Pakets ermittelt die drahtlose Schnittstelleneinrichtung, dass die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung momentan ein ankommendes Paket empfängt. In diesem Fall verzögert die drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Übertragen des abgehenden Pakets, bis die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung das ankommende Paket empfangen hat.
  • In einem weiteren Beispiel für das Verarbeiten der Statusmeldung und Übertragen des abgehenden Pakets ermittelt die drahtlose Schnittstelleneinrichtung, dass die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Empfangen eines ankommenden Pakets erwartet. In diesem Fall verzögert die drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Übertragen des abgehenden Pakets, bis die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung das ankommende Paket empfangen hat, es sei denn, die Verzögerung würde zu einer Unterbrechung für Echtzeitübertragungen geringer Latenz führen.
  • In einem weiteren Beispiel für das Verarbeiten der Statusmeldung und Übertragen des abgehenden Pakets ermittelt die drahtlose Schnittstelleneinrichtung, dass die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung eine abgehende Meldung überträgt. In diesem Fall verzögert die drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Übertragen des abgehenden Pakets, bis die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung das ankommende Paket übertragen hat, es sei denn, die Störung wäre minimal oder eine Verzögerung würde zu einer Unterbrechung für Echtzeitübertragungen geringer Latenz führen.
  • In einem weiteren Beispiel für das Verarbeiten der Statusmeldung und Übertragen des abgehenden Pakets ermittelt die drahtlose Schnittstelleneinrichtung, dass die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Übertragen einer weiteren abgehenden Meldung erwartet. In diesem Fall randomisiert die drahtlose Schnittstelleneinrichtung die Verzögerung des Übertragens des abgehenden Pakets gemäß einem Zufallssendeprotokoll. Beispielsweise kann jeder drahtlosen Schnittstelleneinrichtung eine einmalige Wartezeit zugewiesen werden, wenn festgestellt wird, dass zwei oder mehr drahtlose Schnittstelleneinrichtungen das Übertragen eines Pakets etwa zum gleichen Zeitpunkt wünschen.
  • 8 zeigt ein Logikdiagramm eines weiteren Verfahrens zum kooperativen Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung. Das Verfahren beginnt mit Schritt 112, bei dem eine erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung ermittelt, ob eine zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung ein abgehendes Paket überträgt. Falls, wie in Schritt 114 dargestellt, die zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung nicht überträgt, fährt das Verfahren mit Schritt 122 fort, bei dem die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung ihr Paket überträgt. Falls jedoch die zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung überträgt, fährt das Verfahren mit Schritt 116 fort, bei dem die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung ermittelt, ob das Übertragen ihres abgehenden Pakets das Übertragen des zweiten abgehenden Pakets stören würde. Dies kann durch Vergleichen des Sendeleistungspegels der ersten drahtlosen Schnittstelleneinrichtung mit dem Sendeleistungspegel der zweiten drahtlosen Schnittstelleneinrichtung erfolgen. Wenn diese ähnlich und relativ niedrig sind, kann die Störung minimal sein.
  • Das Verfahren fährt anschließend mit Schritt 118 fort, bei dem ein Ermitteln erfolgt, ob die Störung einen Pegel aufweist, der die Integrität des zweiten abgehenden Pakets stören würde. Falls nicht, fährt das Verfahren mit Schritt 122 fort, bei dem das Paket übertragen wird. Falls jedoch eine ausreichende Störung vorliegen würde, fährt das Verfahren mit Schritt 120 fort, bei dem die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung das Übertragen des ersten abgehenden Pakets verzögert, bis das zweite abgehende Paket übertragen wurde.
  • 9 zeigt ein Diagramm zur Darstellung von mit einer Hosteinrichtung 1832 verknüpften drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59 zum Koordinieren der Kommunikation mit zwei externen drahtlosen Einrichtungen 63 und 65. Die drahtlose Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59 und die externen drahtlosen Einrichtungen 63 und 65 können mit einem beliebigen Typ standardisierter drahtloser Kommunikation wie IEEE 822.11 (a), (b) oder (g), Bluetooth, GSM, CDMA, TDMA, LMPS oder MMPS kommunizieren. Die externen Einrichtungen 63 und 65 können den gleichen oder einen anderen Standard für die drahtlose Kommunikation verwenden. Wenn die externen Einrichtungen 63 und 65 Standards verwenden, welche die gleichen oder ähnliche Frequenzspektren belegen, kann ein Konflikt zwischen gleichzeitigen Kommunikationen entstehen. Das heißt, wenn beide externen Einrichtungen mit den drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59 kommunizieren, können ihre jeweiligen Kommunikationen die Kommunikation der anderen stören, wodurch die Dienstqualität für eine oder beide Kommunikationen reduziert wird.
  • Um diesen Konflikt zu lösen, koordinieren die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59 die Kommunikationen mit ihren jeweiligen externen Einrichtungen 63 und 65. Wie in der beigefügten Tabelle von 9 gezeigt, steht den drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59 eine Vielzahl von Lösungen zur Verfügung, wenn ein Konflikt auftritt. Wenn beispielsweise beide drahtlose Schnitt stelleneinrichtungen 57 und 59 gleichzeitig Pakete an ihre jeweiligen externen Einrichtungen 63 und 65 übertragen wollen (was gleichzeitig ein Überlappen des Übertragens beinhaltet), ermitteln die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 59, ob ein gleichzeitiges Senden eine ausreichende Störung verursachen würde, die eine oder beide Sendevorgänge stören würde. Falls nicht, besteht die Lösung darin, nichts zu unternehmen und gleichzeitig zu übertragen.
  • Wenn jedoch eine ausreichende Störung vorliegen würde, können die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einen der Sendevorgänge in Bezug zum anderen verzögern, um gleichzeitiges Übertragen zu vermeiden, die Sendeleistung für einen oder beide der gleichzeitigen Sendevorgänge senken und/oder den Frequenzsprung einer mit Bluetooth kompatiblen drahtlosen Schnittstelleneinrichtung 57 oder 59 anpassen. Die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen 57 und 50 können die Sendevorgänge auf Basis eines Prioritätsprotokolls, eines Hostprotokolls, eines Standardmechanismus, eines Ad-hoc-Mechanismus oder einer benutzerdefinierten Reihenfolge verzögern. Im Prinzip beseitigt das Verzögern der gleichzeitigen Sendevorgänge die Gleichzeitigkeit, so dass nur ein Sendevorgang zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt. Die Verzögerung kann durch gleiches oder unsymmetrisches Staffeln der Sendevorgänge oder dadurch erfolgen, dass das Beenden einer der Kommunikationen ermöglicht wird, bevor die andere bedient wird. Das Hostprotokoll kann beispielsweise gleichzeitige Kommunikationen verhindern. Somit wird die Kommunikation mit einem der externen Einrichtungen, die zuerst begonnen wurde, beendet, bevor die Kommunikation mit den anderen externen Einrichtungen bedient wird.
  • In einem weiteren Beispiel der Verzögerung von gleichzeitigen Sendevorgängen kann das Prioritätsprotokoll vorschreiben, dass drahtlose Benutzerschnittstelleneinrichtungen (beispielsweise drahtlose Tastatur, Maus usw.) vor drahtlosen Datenübertragungsperipherieeinrichtungen (beispielsweise PDA, Herunterladen von Daten auf ein Mobiltelefon, einen Drucker usw.) Priorität haben. Das Prioritätsprotokoll kann ebenfalls Echtzeitkommunikationen (beispielsweise Sprach-, Audio- und/oder Videodaten) Priorität vor Datenübertragungskommunikationen einräumen. Zusätzlich kann das Prioritätsprotokoll angeben, ob die gleichzeitigen Übertragungen gestaffelt oder sequenziell erfolgen sollen.
  • Die benutzerdefinierte Prioritätsliste kann auf dem Typ der externen Einrichtungen basiert sein. Der Benutzer kann beispielsweise Kommunikationen mit seinem PDA vor anderen Typen von Kommunikationen, gefolgt von Kommunikationen mit dem Mobiltelefon usw., Priorität einräumen. Auf diese Weise kann das Lösen des Konflikts an die Präferenzen des Benutzers angepasst werden.
  • Wenn der Konflikt dadurch entsteht, dass eine drahtlose Schnittstelleneinstellung ggf. Daten überträgt, während die andere drahtlose Schnittstelleneinrichtung ggf. Daten empfängt, ermitteln die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen, ob gleichzeitiges Übertragen und Empfangen erhebliche Störungen verursachen würden. Falls nicht, erfolgen Übertragen und Empfangen gleichzeitig. Wenn jedoch erhebliche Störung erzeugt würde, kann die drahtlose Schnittstelleneinrichtung den Konflikt lösen durch Verzögern des Übertragens, um die Gleichzeitigkeit zu vermeiden, Verzögern des Empfangs, um die Gleichzeitigkeit zu vermeiden, Reduzieren der Sendeleistung, Anpassen des Frequenzsprungs eines Bluetooth-Geräts, und den Konflikt auf Basis des Hostprotokolls und/oder auf Basis des Prioritätsprotokolls verarbeiten.
  • Wenn der Konflikt gleichzeitigen Empfangsvorgängen entspricht, ermitteln die drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen, ob solch eine Gleichzeitigkeit wesentliche Störungen verursachen würden. Falls nicht, werden die gleichzeitigen Empfangsvorgänge verarbeitet. Wenn jedoch wesentliche Störungen vorliegen würden, kann einer der Empfangsvorgänge verzögert werden, um die Gleichzeitigkeit zu vermeiden, und eine der externen Einrichtungen kann angewiesen werden, ihre Sendeleistung zu senken.
  • Die vorhergehende Darlegung hat ein Verfahren und eine Einrichtung zum kooperativen Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen einer Hosteinrichtung dargestellt. Dadurch, dass eine direkte Kommunikation zwischen den drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen untereinander ermöglicht wird, können Störungen zwischen diesen reduziert und/oder vermieden werden. Fachleute in diesem Gebiet wissen, dass andere Ausführungsbeispiele aus den Lehren der vorliegenden Erfindung ohne Abweichen vom Umfang der Ansprüche abgeleitet werden können.

Claims (10)

  1. Verfahren zum kooperativen Senden/Empfangen zwischen drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (57, 59) einer Hosteinrichtung (1832), wobei das Verfahren folgendes umfasst: Bereitstellen (100), einer Anzeige des Empfangs eines ankommenden Pakets durch eine der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (57), für eine andere der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (59); Verarbeiten (102), der Anzeige zum Bestimmen, ob die Übertragung eines abgehenden Pakets den gleichzeitigen Empfang des ankommenden Pakets stört; durch die andere der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (59), und Übertragen (104), eines abgehenden Pakets gemäß der Verarbeitung der Anzeige durch die andere der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (59).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Verarbeitung der Anzeige und die Übertragung des abgehenden Pakets ferner Folgendes umfasst: Bestimmen, dass die eine der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (57) das ankommende Paket empfängt; und Verzögern der Übertragung des abgehenden Pakets, bis die eine der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (57) das ankommende Paket empfangen hat.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Verarbeitung der Anzeige und die Übertragung des abgehenden Pakets ferner Folgendes umfasst: wenn die Übertragung des abgehenden Pakets das Empfangen des ankommenden Pakets nicht stört, Übertragen des abgehenden Pakets, während das ankommende Paket empfangen wird; und wenn die Übertragung des abgehenden Pakets das Empfangen des ankommenden Pakets stört, Verzögern des abgehenden Pakets, bis die eine der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (57) das ankommende Paket empfangen hat.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die eine der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (57) Datenpakete gemäß einem Bluetooth-Standard empfängt und die andere der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (59) Datenpakete gemäß einem IEEE-802.11-Standard empfängt.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, das ferner umfasst: adaptives Anpassen des Frequenzsprungs durch die eine der drahtlosen Schnittstelleneinrichtungen (57) zum Reduzieren der Interferenz.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner umfasst: Optimieren der Paketgröße des ankommenden Pakets und des abgehenden Pakets zum Minimieren von Übertragungszeit und Empfangszeit.
  7. Drahtlose Kommunikationseinrichtung, die aufweist: ein Hostmodul (1832); eine mit dem Hostmodul (1832) betriebsfähig gekoppelte erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57), wobei die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57) betriebsfähig zum Senden/Empfangen von Daten zwischen dem Hostmodul (1832) und einer ersten drahtlosen Peripherieeinrichtung (63) ist; eine mit dem Hostmodul (1832) betriebsfähig gekoppelte zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (59), wobei die zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (59) betriebsfähig zum Senden/Empfangen von Daten zwischen dem Hostmodul (1832) und einer zweiten drahtlosen Peripherieeinrichtung (65) ist, wobei die erste und zweite drahtlosen Schnittstelleneinrichtung (57, 59) die Funktion haben: zu bestimmen, ob eine erste Kommunikation zwischen der ersten drahtlosen Schnittstelleneinrichtung (57) und der ersten drahtlosen Peripherieeinrichtung (63) durch Interferenzen in Konflikt mit einer gleichzeitigen zweiten Kommunikation zwischen der zweiten drahtlosen Schnittstelleneinrichtung (59) und der zweiten drahtlosen Peripherieeinrichtung (65) steht; und den Konflikt zu lösen, wenn die erste Kommunikation in Konflikt mit der zweiten Kommunikation steht.
  8. Drahtlose Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 7, wobei die erste und zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57, 59) ferner die Funktion haben, den Konflikt zu bestimmen durch wenigstens: Bestimmen, ob gleichzeitige Übertragungen durch die erste und zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57, 59) zu Interferenz mit der ersten Kommunikation oder der zweiten Kommunikation führen; Bestimmen, ob die Übertragung durch die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57) den Empfang durch die zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (59) stört; Bestimmen, ob die Übertragung durch die zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (59) den Empfang durch die erste drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57) stört; Bestimmen, ob der gleichzeitige Empfang durch die erste und zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57, 59) zu Interferenz mit der ersten oder zweiten Kommunikation führt; Bestimmen, ob ein Hostprotokoll gleichzeitige Kommunikationen durch die erste und zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57, 59) verhindert; und Bestimmen, ob ein Prioritätsprotokoll für Kommunikationen mit der ersten oder zweiten drahtlosen Peripherieeinrichtung (63, 65) gilt.
  9. Drahtlose Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 7, wobei die erste und zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57, 59) ferner die Funktion haben, den Konflikt zu lösen durch: wenn gleichzeitiges Senden/Empfangen durch die erste und zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57, 59) zu Interferenz mit der ersten oder zweiten Kommunikation führt, Bestimmen, durch wenigstens eine der ersten und zweiten drahtlosen Schnittstelleneinrichtung (57, 59), ob die Übertragungsleistung reduziert werden kann, um die Interferenz im Wesentlichen zu beseitigen; und wenn die Übertragungsleistung reduziert werden kann, um die Interferenz im Wesentlichen zu beseitigen, Anpassen der Übertragungsleistung, um die Interferenz im Wesentlichen zu beseitigen.
  10. Drahtlose Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 7, wobei die erste und zweite drahtlose Schnittstelleneinrichtung (57, 59) ferner die Funktion haben, den Konflikt zu lösen durch: wenn ein Prioritätsprotokoll vorliegt: Bestimmen der Priorität der ersten drahtlosen Peripherieeinrichtung (63) zum Erzeugen einer ersten Priorität; Bestimmen der Priorität der zweiten drahtlosen Peripherieeinrichtung (65) zum Erzeugen einer zweiten Priorität; und Priorisierung der ersten und zweiten Kommunikation auf Grundlage der ersten und zweiten Priorität.
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